Gewalt-Debatte Minister fordert Verbot von "Killerspielen"
"Ich habe meine Zweifel, ob die Selbstkontrolle funktioniert", sagte Schünemann. Er könne den wissenschaftlichen Streit darüber, ob die sogenannten "Killerspiele" langfristige Auswirkungen auf das Verhalten von Jugendlichen haben, nicht nachvollziehen. "Wir dürfen nicht warten, bis spektakuläre Einzelfälle von jugendlichen Amokläufern - wie 2002 in Erfurt - zu Opfern führen, sondern müssen präventiv handeln", betonte der Minister. In der Tat herrscht in der Forschergemeinde kein Konsens darüber, ob Computer- und Videospiele Jugendliche zu Gewalttätern machen können oder nicht.
Auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE erklärt Schünemann, für welchen Bereich er wissenschaftliche Belege für eine solche Wirkung für überflüssig hält, etwa für "Spiele, in denen man Frauen verstümmeln kann". Er wolle damit aber nicht sagen, dass solche Spiele von der USK durchgewinkt würden, "das hat damit nichts zu tun". Er möchte also Spiele verbieten, die in Deutschland ohnehin nicht verkauft werden und andererseits der USK stärker auf die Finger sehen, man müsse "von Zeit zu Zeit kontrollieren, ob die das vernünftig machen."
Für extreme Gewaltdarstellungen müsse es jedenfalls ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot geben. Schünemann zieht hier die in diesem Zusammenhang inzwischen häufig bemühte Parallele zur Kinderpornografie. Diese wie jene könnten auch durch ein entsprechendes Gesetz nicht vollkommen eingedämmt werden, weil das Internet als Verbreitungsweg schwer zu kontrollieren ist.
Die Frage jedoch, wo die Grenze zur nicht mehr wissenschaftlich zu verdammenden Gewalt gezogen wird, ist damit nicht beantwortet. Es werde wohl auch in Zukunft "einen Graubereich geben", so der Minister. Tatsächlich ist Deutschland im internationalen Vergleich eines der Länder mit den strengsten Regeln, was die Jugendfreigabe angeht. Was hier nicht freigegeben wird, kommt üblicherweise auch nicht in den Handel.
Defizite sieht Schünemann dennoch weniger bei Film und Fernsehen als der Kontrolle von Videospielen. "Der Jugendschutz muss in diesem Bereich deutlich verbessert werden", so der Minister. Die bisherige Selbstkontrolle der Software-Hersteller (USK) sei für den Jugendschutz unzureichend. Er selbst sei zwar "kein Experte", man habe ihm jedoch Fälle vorgelegt, in denen Spiele durch minimale Modifikationen von "keine Kennzeichnung" auf verkaufsfähige Einstufungen heruntergerutscht seien. Konkret nennt er "Hitman: Contracts", ein Spiel, in dem der Spieler einen Berufskiller verkörpert. Das Spiel wurde von der USK mit der Einstufung "keine Jugendfreigabe" versehen. Zwar wurde ein anderes, fünf Jahre altes Spiel derselben Serie in Deutschland indiziert - "Hitman: Contracts" jedoch habe neu geprüft werden müssen und dabei sei man zu dieser Bewertung gekommen, so die USK.
Außerdem, so Schünemann weiter, spielten inzwischen Millionen Leute online, und das würde noch zunehmen, das sei problematisch. Dass das populärste Onlinespiel "World of Warcraft" jedoch ein gewaltverherrlichendes Spiel sei, wolle er damit nicht sagen. Ein gewaltverherrlichendes Onlinespiel kann Schünemann aus dem Stand nicht nennen. Inspiriert hätten ihn zu dem Vorstoß Recherchen des ZDF-Magazins "Frontal 21".
Zu wenige harte Einstufungen?
Die Ansicht, dass die USK ihre Arbeit nicht tut, untermauert Schünemann quantitativ: Seiner Ansicht nach stuft das Kontrollgremium einfach nicht genügend Spiele als nicht für Jugendliche geeignet ein und macht sich damit unglaubwürdig. Die Selbstkontroll-Organisation habe bislang 3500 Spiele geprüft und dabei nur die Verbreitung von 23 untersagt.
Woher Schünemann seine Zahlen habe, sei ihr nicht klar, sagt USK-Vorsitzende Christine Schulz. Man habe insgesamt über 15.000 Spiele geprüft und bei 91 davon das Urteil "keine Kennzeichnung" verhängt, das üblicherweise dazu führt, dass ein Spiel nicht in den Handel kommt. 40 Spiele erhielten diese Einstufung allein im vergangenen Jahr. Verbreitungsverbote könne ohnehin nur die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien aussprechen, nicht die USK. Minister Schünemanns Einschätzungen, so Schulz, "beruhen möglicherweise auf Missverständnissen".
Die Altersfreigabe erfolge seit April 2003 auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes, alle Vorgaben würden streng beachtet. Und: "Auf die Einhaltung der Regeln in den Prüfgremien achtet nicht zuletzt der Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden, der die Freigaben erteilt." Man sei gern bereit, den Unions-Innenministern die rechtlichen Grundlagen der Einstufungen erneut zu erläutern. Zuständig für den Jugendschutz seien aber ohnehin Jugend-, nicht Innenminister.
Mitstreiter für seinen Kurs will Schünemann offenbar in Bayern finden. Der bayrische Innenminister Günther Beckstein ist seit Jahren ein erbitterter Gegner gewalthaltiger Spiele und gilt auch als Urheber des Begriffs "Killerspiele". Laut Schünemann befasst sich derzeit eine Arbeitsgruppe der Länder unter Führung Bayerns mit den Verbotsplänen. Niedersachsen dringe darauf, dass auf der Konferenz der Innenminister im Herbst eine bundesweit gültige Regelung angemahnt wird, sagt Schünemann.
Auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD im Bund steht übrigens die Forderung nach einem Verbot von "Killerspielen". Man war sich allerdings auch da von Beginn an nicht einig, was das eigentlich sein soll. In ursprünglichen Deutungen des Begriffs durch die Union war von in der Realität mit Spielzeugwaffen ausgetragenen Spielen wie "Gotcha" und "Laserdome" die Rede gewesen.