Geoblocking in der EU Ab Ostern muss Netflix grenzenloser streamen

Netflix-Logo
Foto: Alexander Heinl/ picture alliance / Alexander Heinl/dpaDas bisherige Geoblocking bekommt rechtliche Grenzen: Am Ostersonntag tritt eine neue EU-Regel in Kraft, wonach Anbieter von kostenpflichtigen Abos wie Netflix, SkyGo oder Spotify ihren Kunden auf Reisen im EU-Ausland Zugriff auf die Inhalte ihres Heimatlandes gewähren müssen.
Wer zum Beispiel in Deutschland ein Netflix-Abo abgeschlossen hat und nach Dänemark, Spanien oder in ein anderes EU-Land fährt, bekommt beim Log-in alle Filme und Serien zu sehen, die ihm auch in Deutschland zur Verfügung stehen.
Bisher ist das aufgrund des sogenannten Geoblockings nicht der Fall. EU-Bürger konnten im EU-Ausland zum Teil nur andere Inhalte oder gar keine Inhalte der von ihnen abonnierten Dienste nutzen. EU-Digitalkommissarin Marija Gabriel sprach am Dienstag daher von einer "virtuellen Erweiterung" des Reisegepäcks.
Die neue Regel soll für Reisende gelten, die sich für eine begrenzte Zeit im Ausland aufhalten. Die Abo-Preise dürfen dabei nicht angehoben werden. Anbieter von kostenlosen Inhalten fallen nicht unter die neue Regel - können sich ihr aber anschließen.
Streaming ist noch längst nicht grenzenlos
Aus Sicht von Verbraucherschützern ist die Verordnung ein "sehr wichtiger Schritt". In der Vergangenheit seien Online-Abos "aufgrund überholter Copyrightregeln wertlos" gewesen, sobald Nutzer die Grenze zu einem anderen Land übertreten hätten, sagte Johannes Kleis, Sprecher des europäischen Verbraucherverbands BEUC.
Seiner Einschätzung nach sollte Nutzern aber grundsätzlich die Möglichkeit gegeben werden, auf Inhalte aus anderen Ländern zuzugreifen. Ein Deutscher solle in der Bundesrepublik etwa den britischen Bezahlsender Sky sehen können, wenn er bereit ist, dafür zu zahlen.
SPD-Europapolitiker Tiemo Wölken nannte die neue Regelung "verbraucher- und bürgerfreundlich". "Es ist absurd, dass die Anbieter bisher digitale Inhalte, die grundsätzlich schnell und einfach übertragbar und verfügbar sind, in nationale Schranken verweisen", sagte das Mitglied des Rechtsausschusses. "Den Menschen steht derselbe Leistungsumfang ihres bezahlten Abos auch im EU-Ausland zu."