Löschung illegaler Postings Bayerns Polizei unterstützt Opfer von Hasskommentaren

Wer in Bayern wegen rechtswidriger Hasskommentare Strafanzeige stellt, hat eine neue Option: Auf Wunsch prüft die Polizei, ob eine Plattform die beanstandeten Inhalte fristgerecht entfernt.
Foto: d3sign / Getty Images

Die bayerische Polizei soll Menschen, die zum Ziel illegaler Hassbotschaften im Internet wurden, dabei unterstützen, solche Beiträge aus dem Netz zu bekommen. Bei Erstattung einer Strafanzeige könne die Polizei auf Wunsch der Betroffenen fortan auch »eine Löschungsprüfung bei den jeweiligen Plattformbetreibern anstoßen«, teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag mit . Falls der Beitrag vom Netzwerk dann nicht fristgerecht gelöscht werde, werde das Bundesamt für Justiz eingeschaltet und den Betreibern drohten Bußgelder.

Auf SPIEGEL-Nachfrage zum Ablauf heißt es vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, das Pilotprojekt sehe vor, dass die Polizei »im Kontext der Aufnahme und Bearbeitung einer entsprechenden Strafanzeige – und soweit durch den Anzeigeerstatter beziehungsweise Geschädigten noch nicht geschehen – aktiv eine Mitteilung an den Plattformanbieter« richte. Das Ziel sei, »dort entsprechende Prüfungen und gegebenenfalls weitere Veranlassungen im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zu initiieren«.

Das bayerische Projekt sei »in diesem Umfang deutschlandweit einmalig«, sagt Joachim Herrmann: »Damit unterstützen wir Opfer von Hass und Gewalt im Netz. Denn je schneller der rechtswidrige Beitrag gelöscht oder gesperrt wird, desto geringer ist häufig seine virale Verbreitung und damit der Schaden.«

Herrmann hofft, dass so auch mehr Fälle zur Anzeige gebracht werden. Nur so könne wirkungsvoll gegen die Urheber illegaler Hassbotschaften vorgegangen werden, erklärte der CSU-Politiker. Das neue Konzept sei mit dem Bundesamt für Justiz abgestimmt.

Viele Formulare sind kompliziert

Das NetzDG war im Oktober 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz verpflichtet die Betreiber großer sozialer Netzwerke unter anderem dazu, offensichtlich rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen oder zu sperren. Bislang müssen Betroffene Löschungen selbst anstoßen, oft mithilfe schwer verständlicher Online-Formulare der Netzwerke.

Allgemeine Hinweise zum Thema Hass im Netz gibt die bayerische Polizei in einem Faltblatt, das hier als PDF abrufbar ist . Darin heißt es: »Sichern Sie, wenn Sie mit Hate Speech konfrontiert werden, die Inhalte und erstatten Sie bei einer örtlichen Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft Anzeige.« Wichtig sei es dafür unter anderem, die Internetadresse des illegalen Inhalts sowie die Adresse des Profils des Posting-Erstellers nachzuhalten. Zudem sollten vom Inhalt der Nachricht und vom Profil des Erstellers Screenshots angefertigt werden, heißt es, und: »Notieren Sie sich, wann und von wem der Inhalt zuerst entdeckt wurde.«

Für die Situation, dass Personen Dritte bedrohen oder beleidigen, wird empfohlen, jene Postings direkt dem Netzwerkbetreiber oder unter Internet-Beschwerdestelle.de  zu melden.

mbö/AFP

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