Illegale Videoplattform kino.to-Betreiber kontrollierten weitere Filmportale

Screenshot neu.to: Scheinbares Konkurrenzportal von kino.to
Hamburg - Der Skandal um die illegale Videoplattform kino.to nimmt immer größere Ausmaße an. Gut zwei Wochen nach Sperrung der Plattform für raubkopierte Filme, sind die Fahnder auf weitere Spuren im Netz gestoßen: Nach SPIEGEL-Informationen kontrollierten die Betreiber von kino.to offenbar weitere Filmportale. Dort konnte man ebenfalls raubkopierte Kinohits anschauen und sich teilweise herunterladen (Mehr dazu auch heute im SPIEGEL TV Magazin, um 22.10 Uhr auf RTL).
Nach Erkenntnissen der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft steckte die Gruppe um den mutmaßlichen Gründer und Chef Dirk B., 38, auch hinter den Internetseiten movie2k.to und neu.to und betrieb zudem diverse sogenannte Filehoster, auf denen die Dateien vorgehalten wurden. Die Beschuldigten hätten die "dauerhafte und umfassende Schädigung der Film- und Fernsehwirtschaft" angestrebt, heißt es in den Justizunterlagen, und "die öffentliche Ordnung nachhaltig gefährdet".
Vergangene Woche hatten Fahnder erste Konten der kino.to-Bosse gesperrt und Luxusautos beschlagnahmt. Der Hauptbeschuldigte Dirk B., ein gelernter Bodenleger aus Leipzig, ist bereits einschlägig vorbestraft. Im Juni 2004 hatte ihn das Amtsgericht Leipzig zu 3900 Euro Geldstrafe verurteilt, demnach hatte er auf seiner damaligen Seite saugstube.to mindestens 15 Hollywood-Filme illegal zum Download vorgehalten. Bei kino.to waren den Justizunterlagen zufolge zuletzt mehr als eine Million Links auf "geschützte Filmwerke aus Film und Fernsehen" im Angebot, monatlich seien "etwa 131.000" hinzugekommen.
Nach Erkenntnissen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden kamen die Beschuldigten, denen sie die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorwirft, gemeinsam auf "jährliche Einnahmen im zweistelligen Millionenbereich". Allein Dirk B. und seine 28-jährige Ehefrau sollen "einen Anteil im mindestens einstelligen Millionenbereich erhalten haben". Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, hält zwar die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten für illegal, will die Besucher von kino.to aber nicht juristisch verfolgen: "Von unserer Seite aus werden wir keine rechtlichen Schritte gegen einzelne Nutzer einleiten."