IT-Sicherheitsgesetz BSI soll bei Gefahr Weisungsrecht für Unternehmen erhalten

BSI in Bonn
Foto: Andreas Rentz/ Getty ImagesDie Kompetenzen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das in Deutschland für die Förderung der Cybersicherheit verantwortlich ist, sollen nach dem Willen der Bundesregierung erheblich erweitert werden.
Nach Informationen des SPIEGEL sieht ein vertrauliches Eckpunktepapier für das geplante zweite IT-Sicherheitsgesetz unter anderem vor, das BSI im Verbraucherschutz zu stärken. So sollen zum Beispiel Providern zusätzliche Informationspflichten gegenüber ihren Kunden auferlegt werden. Das BSI soll außerdem in besonderen Gefahrenlagen ein Weisungsrecht gegenüber Wirtschaftsunternehmen erhalten. Zudem soll es seine Möglichkeiten zum Schutz von Wahlen ausweiten. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte bei SPIEGEL+ .)
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte angekündigt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf bald vorzulegen. Er wolle dabei aber auch die Erkenntnisse berücksichtigen, die sich aus den Ermittlungen zum jüngsten Daten-Leak bei rund tausend Politikern und Medienschaffenden ergeben könnten.
Die Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Andrea Lindholz (CSU), fordert als Konsequenz aus dem Umgang mit dem Daten-Leak, dem Bundeskriminalamt künftig eine originäre Zuständigkeit für die Verfolgung solcher Cyberattacken zu geben. Den Landeskriminalämtern, die teilweise schon früh von Politikern wegen einzelner Angriffe auf ihre Konten alarmiert worden seien, sei es offensichtlich nicht gelungen, den Täter zu identifizieren.
"Wer Angreifer im Cyberraum wirksam verfolgen will, darf nicht nur kleinstaatlich denken, sondern muss eine schlagkräftige bundesweite Strafverfolgung ermöglichen", sagte Lindholz dem SPIEGEL. Die Länder sollten im Gegenzug systematischer in den Ausbau des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums einbezogen werden, forderte die Innenpolitikerin.