Jugendschutz Landesmedienanstalt kann Pornoportale blocken lassen

Gerichtsentscheidung gegen Pornhub, YouPorn und Mydirtyhobby: Deutsche Jugendschützer können von Internetanbietern die Sperrung der Pornoportale verlangen, wenn diese das Alter ihrer Nutzer nicht verifizieren.
Kommen Pornhub und andere Portale den Forderungen der LfM NRW weiterhin nicht nach, droht ihnen die Sperrung in Deutschland

Kommen Pornhub und andere Portale den Forderungen der LfM NRW weiterhin nicht nach, droht ihnen die Sperrung in Deutschland

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Schöning / imago images

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Für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland könnte es bald deutlich schwerer werden, an pornografische Videos zu kommen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entscheiden, dass die deutschen Jugendschutzbehörden drei ausländische Websites bei deutschen Internetprovidern sperren lassen können, wenn sich diese nicht an deutsche Gesetze halten.

Der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (LfM NRW) will den Pornoportalen nun eine letzte Chance geben, doch noch passende Altersverifikationssysteme nachzurüsten. »Das ist nicht nur juristisch zwingend, sondern auch technisch denkbar einfach«, erklärt der Direktor der Behörde, Tobias Schmid. Alternativ könnten die Betreiber auch die Verbreitung des Angebots in Deutschland einstellen.

Betroffen sind die Portale YouPorn, Pornhub und Mydirtyhobby. Kommen die Betreiber der Aufforderung weiterhin nicht nach, droht ihnen die Sperrung in Deutschland. Dazu will die Landesanstalt für Medien die größten Zugangsprovider Deutschlands verpflichten.

Ein weiteres Portal könnte noch schneller gesperrt werden. Hier ist der Fall nach Angaben der LfM bereits rechtskräftig. Schmid zeigt sich zuversichtlich, dass die Provider nun bereit seien, »illegale Methoden, die Kinder und Jugendliche gefährden, zu unterbinden«. Gemeint ist das Portal xHamster. Ein anonymer Vertreter des Unternehmens hatte sich in E-Mails an den SPIEGEL über das Verfahren beschwert – eine direkte Kommunikation zwischen dem Betreiber und den deutschen Behörden ist nach Angaben der LfM aber bis heute nicht zustande gekommen.

Die Eilverfahren dauerten über ein Jahr

Websperren sind in Deutschland seit 20 Jahren hochumstritten. Wie brisant die Entscheidung ist, zeigt sich auch an der Länge des Verfahrens. Die Kommission für Jugendmedienschutz hatte im Juni 2020 die Sperre mehrerer Pornoportale beschlossen, im September 2020 waren die Klagen gegen die Maßnahme bekannt geworden. Mehr als ein Jahr benötigten die Verwaltungsrichter allein für die Abhandlung der Klagen im Eilverfahren. Die Hauptverfahren laufen weiter, haben aber keine aufschiebende Wirkung.

In der Sache machen die Richter aber klar, dass sich die Pornoportale dem deutschen Recht beugen müssen, selbst wenn sie ihren Sitz im Ausland haben. Vorangegangen war ein langes Verfahren. Die Landesanstalt hatte im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz zunächst die Betreiber selbst angeschrieben, dann die Behörden am offiziellen Firmensitz der Firmen in Zypern informiert. Parallel hatten die Behörden versucht, die Server ausfindig zu machen, von denen die Porno-Angebote ausgeliefert werden, um eventuell dort eine Sperre durchzusetzen. Als letztes Mittel zur Durchsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ist die Sperre bei heimischen Zugangsprovidern vorgesehen.

Rechtsdurchsetzung auch in Zypern

Obwohl die Anwälte der Portale zahlreiche Einwände gegen das Verfahren hatten, entschieden die Düsseldorfer Richter, dass jeder Schritt rechtsgültig durchgeführt worden sei. Auch in der Sache selbst folgen die Richter der Argumentation der deutschen Behörden.

Die Portalbetreiber hatten in ihrer Klage auf ihre eigenen Jugendschutzmaßnahmen verwiesen. So setzten sie ein spezielles Label ein, das einfach von Jugendschutzprogrammen zu erkennen sei, die dann den Zugriff Minderjähriger verhindern könnten. Doch das Gericht hält den Betreibern vor, dass allenfalls 15 bis 25 Prozent der Eltern ein solches Programm einsetzten. Deshalb sei der deutsche Gesetzgeber berechtigt, effektivere Methoden zu verlangen.

Um die Sperre abzuwenden, müssten die Pornoportale für deutsche Nutzer eins der mehr als 80 in Deutschland zugelassenen Jugendschutzsysteme  installieren. Diese sehen im Wesentlichen vor, dass sich ein Nutzer mit einem Ausweisdokument als volljährig identifiziert hat. Es ist auch möglich, sich über ein entsprechendes Konto oder einen Mobilfunkvertrag als volljährig auszuweisen, wenn bei Vertragsabschluss das Alter festgehalten wurde.

Auch Großbritannien legt nach

Unteressen gibt es auch Neuentwicklungen in Großbritannien. Hier sind Altersverifikationssysteme eigentlich seit Jahren gesetzlich vorgesehen, wurden bis heute aber nicht umgesetzt. Nun hat Premierminister Boris Johnson auf Druck aus dem Parlament  versprochen, einen neuen Anlauf zu unternehmen. In dem Land mussten die Provider bereits ein Sperrsystem für nicht jugendfreie Websites integrieren, dass sich in der Praxis aber bisher als wenig erfolgreich erweist.

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