Filehoster Gericht bezweifelt Urheberrechtsverletzung bei Megaupload

Megaupload: Dichtgemacht, aber nach deutschem Recht nicht illegal?
Foto: AFP/ megaupload.comFrankfurt - Überraschende Wendung im ewigen Hickhack um den zu Jahresbeginn vom FBI stillgelegten Filehoster Megaupload: Während deutsche Gerichte in Sachen Urheberrecht zumeist recht streng urteilen, hat das Landgericht Frankfurt in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom Mai 2012 keine unbedingte Strafbarkeit des Datenspeichers erkennen können.
Im Zuge der Ermittlungen gegen Megaupload-Gründer Kim Dotcom alias Schmitz und einige seiner Mitarbeiter hatten die US-Behörden auch ein Rechtshilfeersuchen an deutsche Behörden gerichtet. Das FBI wollte so zumindest in Teilen Zugriff auf das Vermögen eines der Beschuldigten erlangen. Das Ansinnen wurde vom LG Frankfurt jedoch abschlägig beschieden. Dem Rechtshilfeersuchen könne nur dann entsprochen werden, wenn die von den Amerikanern erhobenen Vorwürfe auch nach deutschem Recht strafbare Inhalte beträfen.
Konkret gehe es um die Frage, ob sich der Beschuldigte einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht habe. Online-Speicher wie Rapidshare oder eben Megaupload würden jedoch auch zu legalen Zwecken genutzt. Der beschuldigte Megaupload-Mitarbeiter sei nur dann haftbar, wenn er "für die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Dateien durch einige Nutzer verantwortlich gemacht werden könnte ", wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke ausführt. Ebendas aber ist nach Ansicht der Frankfurter Richter nicht möglich. Das FBI stützt seinen Fall allerdings auf die These, dass einzelnen Megaupload-Mitarbeitern durchaus die direkte Beteiligung an Urheberrechtsverletzungen nachgewiesen werden kann.
Schlimmstenfalls handele es sich bei dem strittigen Verhalten um Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung, so das Landgericht Frankfurt. Ein endgültiges Urteil konnte das Landgericht jedoch nicht fällen und legte den Fall dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur endgültigen Entscheidung vor.
(Az. 5/28 Qs 15/12)