Netzwelt-Ticker LTE kommt nach Hamburg, Leipzig, Bonn und München

Mobilfunkmast mit LTE (Archivbild): Bonn, Hamburg, Leipzig und München
Foto: dapdDer schnelle Mobilfunkstandard 4G oder LTE kommt in Deutschland langsam in die Gänge. Nachdem sich Smartphone-Besitzer in Köln seit September 2011 und in Frankfurt seit Februar 2012 der Vorteile von Downloadraten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde erfreuen, nimmt die Telekom vier weitere Städte ins fixe Funknetz auf: Nun werden auch Bonn, Hamburg, Leipzig und München mit dem UMTS-Nachfolger versorgt.
Der Konzern hat dabei viel vor, noch in diesem Jahr sollen weitere einhundert Städte folgen. "Mit LTE können wir den Kunden über die Luft Geschwindigkeiten anbieten , die wir bisher nur aus dem Festnetz kannten. Hiermit tragen wir der zunehmenden Nutzung von mobilen Geräten im Alltag von Bürgern und Unternehmen Rechnung", so Bruno Jacobfeuerborn, Technikchef der Telekom.
Um LTE nutzen zu können, wird ein USB-"Speedstick" benötigt, der mit dem Computer oder Laptop verbunden wird. Auf dem Datenstöckchen befinden sich alle erforderlichen Daten einschließlich der Software, die sich selber installiert. Ob die Highspeed-Mobilfunkerei am eigenen Ort schon funktioniert, können Interessenten auf einer Karte der Telekom erfahren. Die Abdeckungen anderer Anbieter wie E-Plus, O2 oder Vodafone können davon allerdings abweichen. Beim offiziellen 4G-Portal gibt es entsprechende Übersichten und einen LTE-Check für die genaue Adresse .
Wie halten es Google Drive und Microsofts SkyDrive mit dem Datenschutz?
Tolle Sache, jede Menge Online-Speicher und das noch kostenlos. Das ist praktisch und unkompliziert, aber wie vertraulich sind die in der Datenwolke geparkten Informationen eigentlich? "Neowin" hat sich die diesbezüglichen AGB von Google und Microsoft näher angesehen, die den Nutzern mit Google Drive und Skydrive einen einfachen Online-Speicher anbieten . Das Ergebnis ist nicht weiter verwunderlich. Google, in Sachen personalisierter Werbung ohnehin stets an so vielen Daten über seine Nutzer interessiert wie möglich, flöht auch bei Google Drive abgelegte Daten auf die kommerzielle Verwertbarkeit, das heißt zu Reklamezwecken. Immerhin erklärt Google großzügig: "Was Ihnen gehört, bleibt auch Ihres." Microsoft verkündet: "Ihre Inhalte bleiben Ihre Inhalte." Zwar behalten sich auch die Redmonder vor, hochgeladene Inhalte zu verwenden, "jedoch nur, um den Vertrag mit Ihnen zu erfüllen".
Ein kleiner, aber wichtiger Unterschied, resümiert "Neowin". Denn damit schließe Microsoft die Auswertung zu Reklamezwecken aus, wofür sich ein Nutzer letztlich entscheide, sei seine persönliche Sache. "Zdnet" kommt zum gleichen Schluss: "Einfach gesagt: Es gibt keine klare Grenze, die Google daran hindert, mit dem, was Sie zu seinem Dienst hochladen, zu tun, was es will ."
EU vor Klage gegen Deutschland wegen Vorratsdatenspeicherung
Um Mitternacht ist es soweit, dann verstreicht die von der EU gesetzte Frist, innerhalb derer Deutschland die Vorgaben für die nationale Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung erfüllt haben muss. Doch bekanntlich gibt es zu diesem Thema in der Berliner Koalition anhaltenden Streit, ein Gesetzentwurf liegt nicht vor. Damit blüht Deutschland wohl ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nicht-Umsetzung der diesbezüglichen EU-Richtlinie. Gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): "Es gibt in der Geschichte der europäischen Integration keine andere Richtlinie, die umstrittener und problematischer ist als die Vorratsdatenspeicherung." Eine kommende Klage beunruhigt die Politikerin nicht , solche Verfahren "gehören zur Realität, insofern ist jede Dramatik fehl am Platz."
Auch das noch:
- Österreich will bis 2019 Pflicht für intelligente Stromzähler. Dazu gab das Wiener Wirtschaftsministerium am Dienstag einen Erlass heraus, demzufolge in den nächsten sieben Jahren in 95 Prozent der alpenländischen Haushalte Smart Meter installiert werden sollen. Kritiker bemängeln die überhastete Umsetzung und die Gefahr, dass am Ende die Stromkunden auf den Kosten sitzenbleiben.
- Britische Polizei vor Verhaftung von Twitterern, die Namen von Vergewaltigungsopfern nannten. Das Ziel der Übergriffe eines Sheffield-United-Fußballers wurde ein zweites Mal zur Leidtragenden. Der Sender Sky News veröffentlichte den Namen der 19-Jährigen wohl unabsichtlich in einem Bericht, in dem eine Twitter-Nachricht mit dem entsprechenden Inhalt gezeigt wurde. Die Polizei ermittelt und kündigte die Verhaftung von mehreren Twitter-Nutzern sowie eine Untersuchung gegen Sky News an. Der Sender hat sich inzwischen entschuldigt.
- Verbraucher- und Datenschützer empfehlen Ablehnung der neuen Facebook-AGB. Bis zum Freitag ist noch Zeit, wenn bis dahin nicht mindestens 7000 Facebook-User den geänderten Nutzungsbedingungen widersprechen, treten diese AGB in Kraft. Dabei würden auch die neuen AGB weiterhin gegen eine Reihe von Gesetzen zum Verbraucherdatenschutz verstoßen.
- Finger weg von der Fernbedienung! An Social Networks hängen Hunderte Millionen von Menschen, doch noch lieber ist ihnen die gute alte Glotze. Auf die Frage, worauf sie lieber verzichten würden, Facebook & Co. oder das Fernsehen, zogen nur Befragte aus Entwicklungs- und Schwellenländern die Netzwerkerei vor. Überall sonst, in Europa, Amerika, den G-8-Ländern, regiert die Fernbedienung. Das Bild ändert sich allerdings zugunsten der Social Networks, wenn man nur die Jüngeren betrachtet.
- Firefox will aus Sicherheitsgründen das Favicon in der Adresszeile abschaffen. Denn häufig gaukeln Gauner arglosen Nutzern durch das Symbol eines Vorhängeschlosses vor, sie würden sich auf einer sicheren Seite aufhalten und könnten vertrauliche Daten wie zum Beispiel Konto- oder Kreditnummern nennen. Das wird ab Juli geändert, Seiten mit Extended-Validation-SSL-Zertifikaten bekommen ein grünes Schloss-Symbol, normal zertifizierte Seiten ein graues. Alle anderen Seiten bekommen eine graue Weltkugel. In geöffneten Tabs oder den Lesezeichen sollen die Favicons jedoch zur besseren Orientierung erhalten bleiben.