Nutzerrechte Microsoft will US-Ermittlern keine EU-Daten herausgeben

Kann Microsoft Daten seiner europäischen Nutzer in Europa speichern und so vor den US-Behörden verstecken? Der Konzern versucht es zumindest und wehrt sich juristisch gegen einen Durchsuchungsbeschluss.
Microsoft-Logo: Konzern speichert auch in der Europäischen Union

Microsoft-Logo: Konzern speichert auch in der Europäischen Union

Foto: SAM YEH/ AFP

Microsoft wehrt sich gegen das Begehr von US-Behörden, Einblick in Datenmaterial zu nehmen, das auf Rechenzentren in Irland gespeichert ist. Im Rahmen eines Drogenverfahrens wollen die Ermittler E-Mails einsehen. In einem am vergangenen Freitag beim Bezirksgericht New York eingereichten Antrag  (PDF-Datei) argumentieren die Unternehmensanwälte, der entsprechende Durchsuchungsbeschluss stehe weder im Einklang mit den amerikanischen Gesetzen noch der Verfassung.

Der strittige Erlass datiert ursprünglich vom Dezember 2013. Darin ordnet ein Richter die Herausgabe von E-Mail-Daten an, die im irischen Dublin gespeichert sind. Bereits im April hatte Microsoft angekündigt, gegen den Beschluss Einspruch einlegen zu wollen . Damals erklärte der Konzern, die US-Regierung habe nicht die Macht zu Durchsuchungen in anderen Ländern und sollte daher auch keine Befugnis besitzen, den Inhalt von im Ausland gespeicherten E-Mail-Daten auszuforschen.

Für die "Washington Post" könnte der Fall einen entscheidenden Wendepunkt im Ringen um die Datenhoheit zwischen US-Behörden und privaten Unternehmen  markieren. Denn, so Microsoft, sollte sich die Regierung hier durchsetzen und die Zuständigkeit auch für von amerikanischen Konzernen im Ausland abgelegte Daten zugesprochen bekommen, könnten ausländische Nutzer und Unternehmen zu nichtamerikanischen Wettbewerbern wechseln. Die Haltung der Regierung untergrabe das öffentliche Vertrauen in den von Privatunternehmen betriebenen Datenschutz, heißt es im aktuellem Antrag weiter. "Sie wird letztlich die führende Rolle amerikanischer Technologieunternehmen auf dem Weltmarkt zerstören."

Im Kern, so "ZDNet" gehe es um die genaue juristische Bedeutung des Begriffs "warrant"  im Rahmen des Datenschutzgesetzes. Nach Ansicht Microsofts handelt es sich dabei um eine Mischform aus Durchsuchungsbeschluss und Vorladung. In keinem der Fälle könnten die US-Behörden den Konzern belangen. Ein Durchsuchungsbeschluss gelte nicht fürs Ausland, eine Vorladung richte sich an den Beschuldigten, um Informationen zur Verfügung zu stellen.

In einem Schriftsatz stellte sich das Telekommunikationsunternehmen Verizon an die Seite Microsofts und erklärte, die Position der Regierung werde dem Auslandsgeschäft von im Cloud-Geschäft aktiven US-Unternehmen massiv schaden .

meu
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