Millionenklage Universal will Grooveshark schließen lassen
Grooveshark: Der zurzeit wohl populärste Musik-Streaming-Dienst der Welt
Der Musikkonzern Universal hat vor dem U.S. District Court in Manhattan, New York, Klage gegen den Musik-Streaming-Dienst Grooveshark eingereicht. Wie der Fachdienst "CNet" berichtet, haben die Anwälte des Unternehmens das Gericht am Freitag um eine zeitlich nicht befristete Schließungsverfügung gebeten - das liefe auf eine Abschaltung des höchst populären Dienstes hinaus.
Zurzeit dürfte Grooveshark einer der populärsten Musik-Streaming-Dienst der Welt sein. In den Alexa-Rankings liegt die Grooveshark-Website knapp vor Angeboten wie LastFM und meilenweit vor dem in der Presse öfter thematisierten Spotify. Allzu aussagekräftig ist der Vergleich der Zugriffe auf die Websites allerdings nicht - man kann Grooveshark über die Website nutzen, Spotify hingegen nur über Anwendungen.
Grooveshark hat eine Besonderheit gegenüber anderen Streaming-Diensten: Bei Grooveshark könnten die Kunden eigene Musikdateien hochladen, diese stehen dann auch anderen Kunden per Streaming zur Verfügung.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Legalität von Grooveshark angezweifelt wird. Der Dienst selbst trat mit dem Anspruch an, legal operieren zu wollen. Grooveshark verweist auf zahlreiche Abmachungen mit Musik-Labels, die meisten davon kommen allerdings aus dem Independent-Lager. Der Dienst kooperiert auch direkt mit Künstlern. Auf Seiten der sogenannten Major-Labels gab es bisher nur eine Vereinbarung mit EMI, die stets als Pilotvereinbarung dargestellt wurde: Grooveshark suche die Kooperation mit den Plattenfirmen. Zugleich versuchte der Dienst, sich durch Einhaltung bestimmter Regeln bestmöglich vor Klagen zu schützen.
Dazu gehörte von Anfang an das Einziehen einer Beschwerdemöglichkeit für Copyright-Halter und das Versprechen, beanstandete Inhalte umgehend entfernen zu wollen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Grooveshark untersagen es Nutzern des Dienstes, Werke einzustellen, an denen sie die Rechte nicht haben. Beide Maßnahmen sind dazu gedacht, die Auflagen des amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) zu erfüllen. Der schützt die Betreiber von Web-Seiten mit Nutzer-Interaktion vor den Konsequenzen aus Rechtsbrüchen eben dieser Nutzer, solange der Betreiber für Abhilfe sorgt, wenn er auf solche Fälle hingewiesen wird.
Direkte Klage gegen angebliche Rechtsbrüche der Betreiber
Wofür der DCMA nicht sorgt, ist Schutz in Fällen, in denen die Betreiber selbst Recht brechen. Genau das aber, behauptet Universal, sei der Fall: Gegenstand der Klage in New York sind mehrere tausend Datei-Uploads durch die Führungskräfte von Grooveshark selbst, von denen Universal behauptet, sie nachweisen zu können. Für jeden Upload verlangt Universal bis zu 150.000 Dollar Schadensersatz, angeblich sollen mehr als 100.000 Stücke illegal hochgeladen worden sein - rein rechnerisch ergeben sich mögliche Forderungen im satt dreistelligen Milliardenbereich.
Rein virtuell, versteht sich: Weder ist zu erwarten, dass der Nachweis über eine so große Zahl von Rechtsbrüchen gelingt, noch, dass die Escape Media Group, das Start-up hinter Grooveshark, die Mittel hätte, auch nur den Bruchteil einer solchen Strafe zu zahlen. Darum geht es aber auch nicht. Es geht darum, den Laden dichtzumachen - es wäre nicht das erste Mal, dass ein Web-Mediendienst mit umstrittener rechtlicher Basis schon an den Kosten fortlaufender Verfahren scheitert.
Das wäre bedauerlich, selbst wenn es gerechtfertigt wäre. Nicht von ungefähr kürte "Time" Grooveshark 2010 zu einer der 50 besten Seiten im Netz . Erst Ende Oktober konnte Grooveshark eine werbliche Kooperation mit Mercedes Benz America bekannt geben. Indie-Labels nutzen die Plattform, um neue Künstler bekanntzumachen. Elektronikhersteller haben angefangen, Grooveshark in ihre Quellenlisten für Netzradios aufzunehmen. Nicht zuletzt ist Grooveshark ein Publikumsliebling, mit angeblich 35 Millionen registrierten Nutzern.
Popularität macht solche Dienste zum Ziel
Kein Wunder also, dass Grooveshark in den vergangenen zwei Jahren immer häufiger in den Fokus von Beschwerden aus der Musikindustrie geriet. Zuletzt sah sich der Dienst gezwungen, Stücke von King Crimson und Pink Floyd aus seinem Angebot zu streichen. "Forbes"-Blogger Michael Humphrey registrierte in der vergangenen Woche eine wachsende Stimmung gegen Grooveshark von Seiten der Industrie, bedauerte dies aber, da Grooveshark seinen Nutzern eben einen zeitgemäßen Dienst anbiete, den die Industrie selbst bisher nicht auf die Kette bekam.
Wenige Dienst liefern Nutzern heute komfortabler Musik als das Start-up aus Gainesville, Florida. Nach eigenen Angaben bietet Grooveshark den Kunden Zugriff auf einen Katalog mit 15 Millionen Songs - das ist ebenso viel, wie Spotify angibt, deutsche Anbieter wie Simfy und Juke haben 13 Millionen Titel im Katalog. Und diese Firmen erlauben wie Grooveshark auch Streaming über den Browser und spezielle Anwendungen für Android und iOS-Smartphones.
Ein Nachweis des Rechtsbruchs wäre das Aus für Grooveshark
Die aktuelle Klage aber ist der bisher größte Angriff auf Grooveshark. Universal behauptet, über interne E-Mails und Aussagen aus der Firma zu verfügen, wonach einige der Top-Manager persönlich mehrere tausend Dateien illegal hochgeladen hätten, darunter Grooveshark-Gründer Sam Tarantino. Zudem wollen sie nachweisen, dass es eine firmeninterne Anweisung zu Upload-Kontingenten gebe, die jeder Angestellte zu erfüllen habe. Schaffe dieser mehr, gebe es sogar Prämien.
Geht es bei diesen Dateien tatsächlich um unlizenzierte Musikstücke, könnte Grooveshark sich nicht mehr auf die sogenannten Safe-Haven-Schutzklauseln des DMCA berufen. Von Seiten Groovesharks gibt es bisher keinen Kommentar zu der Klage, die dem Unternehmen erst am heutigen Montag überstellt werden dürfte.
Ganz besondere Brisanz hat die aktuelle Klage, weil auch die bisherige Vereinbarung mit EMI wohl zur Diskussion stehen dürfte. Die traditionsreiche britische Musikfirma wurde Anfang November erneut verkauft und wird wohl aufgespalten. Die digitalen Verwertungsrechte der EMI-Musik bekommen einen neuen Besitzer, mit dem Grooveshark dann wohl auch einen neuen Deal verhandeln müsste. Wohl ohne viel Aussichten auf Erfolg - denn der neue Besitzer heißt Universal.
Musikdienste im Überblick
| Angebot | iTunes | Amazon MP3 | Google Music | Simfy | Juke | Spotify |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Katalog | 20 Millionen Titel |
19 Millionen Titel |
13 Millionen Titel (USA) |
13 Millionen Titel (DE) |
13 Millionen Titel (DE) |
15 Millionen Titel (nicht in DE) |
| Abrech- nung |
Kauf einzelner Titel / Alben | Kauf einzelner Titel / Alben | Kauf einzelner Titel / Alben | Flatrate | Flatrate | Flatrate / Kauf einzelner Titel, Alben |
| Download | gekaufte Titel | gekaufte Titel | gekaufte Titel | nein | nein | gekaufte Titel |
| Streaming | Mischform: Streaming und Synchroni- sierung gekaufter Titel und eigener Uploads (nur USA) | gekaufte Titel (nur USA) und eigene Uploads (auch in DE) | gekaufte Titel (nur USA) und eigene Uploads (auch in DE) | der gesamte Katalog | der gesamte Katalog | der gesamte Katalog |
| Streaming per Browser | nein | ja | ja | ja | ja | nein |
| Anwend- ungen | Windows, MacOS, iOS | Android, Blackberry | Android | Windows, MacOS, Linux, iOS, Android, Blackberry | iOS, Android | Windows, MacOS, Linux (Beta), iOS, Android, Symbian, Windows Phone, Palm |
| Offline- Modus | ja (Down- loads) |
ja (Down- loads) |
ja (Down- loads) |
ja, auf allen Geräten mit Simfy-Anwen- dungen, für Premium-Plus-Abonen- nten |
ja, auf iOS- und Android-Geräten | ja, auf allen Geräten mit Simfy-Anwendungen, für Premium-Abonnenten |
| eigene Stücke | können hoch- geladen und synchro- nisiert werden, wenn die Stücke im iTunes-Katalog vorhanden sind, erfolgt kein Upload (nur USA) | können hoch- geladen und gestreamt werden |
können hoch- geladen und gestreamt werden |
ange- kündigt | nein | kein Upload, nur Zugriff per Anwendung auf der Festplatte, Synchronisie- rung mit Mobil-geräten (nicht DE) |
| Kosten | 0,69 bis 1,20 Euro je Song (DE), Cloud-Synchro- nisierung für gekaufte Titel gratis USA), für eigene Titel 25 Dollar / Jahr (USA) | 0,29 bis 126,95 Euro je Song (DE), Cloud-Speicher für gekaufte Titel gratis (USA), 5 GB Cloud-Speicher für eigene Titel gratis, 20 GB für 20 US-Dollar / Jahr | 0,99 bis 1,29 US-Dollar je Song, kostenloser Cloud-Speicher für 20.000 Titel | werbe- finanziert (20, nach drei Monaten 5 Stunden Streaming auf Desktop / per Browser, Premium-Titel für bis zu 30 Sekunden), 4,99 Euro / Monat (unbe- grenztes Streaming auf Desktop / per Browser), 9,99 Euro / Monat (alle Funktionen) | 9,99 Euro / Monat | werbe- finanziert (nur Desktop-Streaming), 4,99 Euro / Monat (werbefrei, Streaming auch auf Mobil- geräten), 9,99 Euro / Monat / alle Funktionen) |