MySpace-Prozess Bis zu 20 Jahre Haft für Online-Mobbing

In den USA hat der Prozess gegen Lori D. begonnen, die 2006 eine 13-Jährige durch gezielte Manipulationen in eine Depression getrieben haben soll - die mit dem Selbstmord des Mädchens endete. Der Fall könnte den juristischen Umgang mit Online-Schikane verändern.

Los Angeles - Der erste Verhandlungstermin des Prozesses dauerte nur wenige Minuten. Die Angeklagte Lori D. erklärte sich nicht schuldig - und bestritt, für das Aufsetzen der MySpace-Seite verantwortlich zu sein, die nur geschaffen wurde, um die damals 13-jährige Megan Meier psychisch unter Druck zu setzen.

Rund zwei Jahre, nachdem das Mädchen mit der Manipulation angeblich gezielt in den Selbstmord getrieben wurde, hat in Los Angeles der Prozess gegen die mutmaßliche Täterin begonnen. Der Fall hatte Ende des vergangenen Jahres weltweit Schlagzeilen gemacht. 2006 soll Lori D. mit Unterstützung eines Bekannten ein MySpace-Profil aufgesetzt haben, in dem sie die imaginäre Figur eines attraktiven Jungen namens Josh schuf, der sich angeblich in Megan verliebte - in den sich Megan verlieben sollte. Als die Manipulation der Minderjährigen gelang, begann der imaginäre Josh damit, das Mädchen heftig zu beleidigen. Die 13-jährige erhängte sich in ihrem Elternhaus.

Lori D. bestreitet nun, für die "Josh"-Seite und die manipulative Kommunikation mit dem Mädchen verantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage in vier Punkten erhoben, insgesamt drohen Lori D. im Falle eines Schuldspruchs bis zu 20 Jahre Haft.

Das Motiv von Lori D. soll eine Form kleinlicher Rache gewesen sein: Megan Meier war mit ihrer Tochter befreundet, die Mädchen hatten sich aber überworfen. Kurz darauf trat "Josh" erstmals auf und suchte Kontakt zu Megan.

"Megan" könnte zum Präzedenzfall werden

Rechtsexperten in den USA beobachten den Verlauf des Prozesses mit großer Aufmerksamkeit - denn bisher gibt es gar keine Rechtsgrundlage, jemanden wegen online kommunizierter Grausamkeit zu verurteilen. Aus diesem Grund hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich auch auf eine Anklage verzichtet. Die auf Online-Betrugsvergehen zugeschnittenen US-Gesetze beziehen sich vor allem auf Handelsdelikte sowie Formen von Computereinbruch, also das Eindringen in Fremdrechner. Bisher gibt es weltweit keinen Präzedenzfall dafür, dass jemand für ein Delikt wie Online-Grausamkeit angezeigt oder verurteilt worden wäre.

Beschimpfungen, gezielte Verleumdungen und andere Formen kommunikativer Aggression ("Cyber-Mobbing") sind vor allem in Social Networks nicht ungewöhnlich. Die Gesetzgeber haben darauf bisher nicht hinreichend reagiert. Der Fall Lori D./Megan Meier hat in den USA in dieser Hinsicht schon einiges bewegt: Als Reaktion auf die öffentliche Empörung darüber, dass Lori D. zunächst aus Mangel an passenden Gesetzen nicht angeklagt wurde, wurde in Missouri ein erstes Gesetz gegen Formen von Online-Mobbing verabschiedet.

Der nächste Verhandlungstag im Prozess gegen Lori D. ist für den 26. Juni angesetzt.

pat/AP

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