Nach dem P2P-Urteil "Die Revolution ist nicht am Ende"

Das Urteil des Obersten US-Gerichtshofs verunsichert die P2P-Welt. Ist dies nun der Anfang vom Ende des freien Dateitauschens, der MP3-Player, der viel beschworenen "P2P-Revolution"? Nie und nimmer, glaubt Streamcast-Chef Weiss. Stimmt, glauben auch die Fans. Aber das von Netzen wie Streamcast.

Eigentlich, machte Michael Weiss, Chef der Morpheus-Mutterfirma Streamcast Networks, nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes klar, sei noch gar nichts entschieden: "Wir stehen noch. Wir werden unseren Kampf als David gegen Goliath fortführen und beweisen, dass unsere Arbeit hundertprozentig gesetzeskonform ist."

Selbst hart gesottene P2P-Fans halten das für Pfeifen im Wald. Zu klar scheint das Urteil des Gerichtes, das den Betreibern von P2P-Software dann eine Mithaftung für Copyright-Verletzungen durch die Nutzer dieser Software zuspricht, wenn dieses Programm eben zum Zwecke der Urheberrechtsverletzung in Umlauf gebracht werde.

Dies sei aber nicht der Fall, hatten seit der ersten Klage gegen Grokster, Morpheus und KaZaA im Jahr 2001 die Entwickler des einstigen Verbundnetzwerkes argumentiert. Das Gericht sah das anders und rügte in seiner Urteilsbegründung unter anderem das Marketing der Firmen, das nach Meinung der Richter durchaus klar darauf verwies, was man mit der Software anstellen könne: Musik und Filme frei zu "tauschen".

"Die Revolution ist nicht am Ende", sagte Weiss trotzdem selbstbewusst in einem Webcast-Interview  am späten Montagabend. "Wir haben noch nicht verloren. Der Fall wurde nur an die untergeordnete Instanz zurückverwiesen."

Dass aber die nächsten Richter der Entscheidung folgen werden, bezweifeln nur wenige Experten. Beendet sind damit allerdings weder die Diskussion über das Thema, noch der Grokster/Morpheus-Prozess oder die "P2P-Revolution", wie Weiss das etwas pathetisch nennt.

Denn einerseits ist das Urteil an eine Bedingung geknüpft: Bei jeder Klage muss das Gericht klären, ob die Copyright-verletzende Nutzung eines Programms von der Entwicklerfirma intendiert war oder nicht. Eine generelle Kriminalisierung der Entwicklung von P2P-Software sieht anders aus.

Präzedenzfall: Betamax

Auf der anderen Seite aber befürchten viele Experten, das Urteil könnte für die Soft- wie Hardwareindustrie ähnliche Wichtigkeit besitzen wie das berühmte "Betamax-Urteil" von 1984.

Damals hatten Copyright-Halter gegen Sony geklagt, weil sich mit den gerade zum Massenprodukt werdenden Videorekordern ganz prächtig das Urheberrecht aushebeln ließ. Dafür aber, beschied 1984 das Gericht, seien die ja nicht konstruiert worden: Die Hersteller seien nicht dafür verantwortlich, wenn die Verbraucher ihre Produkte zu Copyright-Verletzungen nutzten, es gebe schließlich auch legale Nutzungsmöglichkeiten.

Die Industrien einigten sich nachher auf Band- und Geräteabgaben zugunsten der Urheber und Copyright-Halter, an denen diese kräftig verdienten, als Videos wirklich zum Massenartikel wurden.

Ohne dieses Urteil hätte es wohl nicht nur P2P nie gegeben, sondern auch keine CD-Brenner, keine MP3-Player, keinen iPod, keine Festplattenrekorder - kurz, eine Unmenge technischer Innovationen, die heute kaum mehr wegzudenken sind.

Jetzt, befürchten viele, könnte der "Betamax-Konsens" wanken. Egal, ob die Gerichte solchen Klagen nun folgen würden oder nicht, eine Klagewelle nicht nur gegen P2P-Entwickler, sondern auch gegen die Hersteller von digitalen Speicher- und Kopiergeräten sei zu befürchten. Allein proprietäre Modelle mit eisenharten DRM-Sicherungen hätten künftig noch eine Chance, raunen die Warner: Die Sonys und Apples dieser Welt müssten sich nun mit eigenen, nicht tauschbaren Dateiformaten absichern. MP3 hingegen sei zum Untergang verurteilt.

Nicht nur P2P-Nutzer und Tech-Heads befürchten so etwas. "Forbes"-Kommentator Arik Hesseldahl sieht die "Nach-Grokster-Ära" aufziehen, in der IT-Unternehmen jede digitale Erfindung erst einmal angstvoll auf juristische Fallstricke prüfen werden und viele kleinere Unternehmen die Innovation eher ganz bleiben lassen.

Klagen aus Prinzip?

Man kann das Urteil des Obersten US-Gerichtshofes als eine solche, technische Innovationen gefährdende Tretmine deuten. In einem Land, in dem man vor Gerichten Millionen erstreiten kann, wenn man sich die Hände an einem Kaffeebecher ohne Warnhinweis verbrüht, liegt der Gedanke vielleicht sogar nahe: "Wenn die Möglichkeit besteht zu klagen", orakelte am Montagabend im P2P-Forum ZeroPaid ein Anwalt, "werden sie klagen!"

Doch wer sind "sie"? Und wen genau werden sie verklagen, und wen nicht?

Eigentlich haben auch die Copyright-Halter keinerlei Interesse daran, die digitale Revolution mit MP3-Playern, neuen Speichermedien und übers Netz zu vertreibenden Dateiformaten zu stoppen. Ihnen sind nur die P2P-Unternehmen ein Dorn im Auge, die mit den Waren anderer Leute ihr Geschäft machen wollen. "Das", fasst CNet-Chefkommentator Charles Cooper treffend zusammen, "ist Diebstahl unter anderem Namen."

Und so sehr der fröhliche Dateitausch heute auch ein Alltagsvergehen sein mag - die weltweite Rechtslage lässt wenig Zweifel: Zumindest das unautorisierte Anbieten urheberrechtlich geschützter Warenist so gut wie überall illegal. Zugleich schielen die Entertainment-Firmen durchaus begierig auf die Möglichkeiten, die der digitale Vertrieb eigentlich bietet.

Das führt zu paradoxen Interessenskonflikten: Firmen, die einerseits vehement gegen eDonkey- oder BitTorrent-Webseiten vorgehen, nutzen womöglich die gleichen Programme für Promotionzwecke. So gern man die "Piraten" vom Hals hätte, so sehr wünscht man sich, dass sie nach Einstellung ihres P2P-Tuns doch bitte schön das Programm behalten. Und könnte das anders sein?

Das Interesse der Entertainment-Industrie, P2P-Programme für sich zu nutzen, wächst. Ob nun Peter Jackson die Software BitTorrent für den kostengünstigen, Bandbreiten sparenden und schnellen Vertrieb seiner Werkstattberichte vom King-Kong-Dreh nutzt, Softwareunternehmen ihre Programme und Updates per Torrents verbreiten, die BBC gar ein Video-on-demand-System auf dieser Basis testet - der Gedanke, Serverlasten und vor allem -kosten durch parallele Down- und Uploads auf die Nutzer zu verteilen, ist auch für die Industrie außerordentlich sexy.

In einem Donkey- oder Torrent-Netz würde auch der Entertainmentindustrie im Extremfall ein einziger Rechner und eine dicke DSL-Leitung reichen, um einen Film unters Volk zu bringen - im herkömmlichen Digitalvertrieb braucht man dafür ganze Serverparks.

Jetzt steht der nächste Schritt bevor. Mit Snocap, Peer Impact und Mashboxx stehen gleich drei Firmen am Start, die auf unterschiedliche Weise versuchen wollen, echtes P2P mit legalem Musikvertrieb zu versöhnen. Napster-Gründer Shawn Fanning versucht seit Ende letzten Jahres mit Snocap, ein P2P-Netzwerk aufzubauen, das seine Nutzer vor dem Download erst zur Mautstelle bittet.

Peer Impact und Mashboxx gehen sogar noch weiter: Sie verkaufen zunächst Musik (wie iTunes, Real, Napster u.a.), erlauben aber dann deren Weitergabe in einem echten P2P-Verfahren. Die entsprechend gekennzeichneten Peer-Impact-Dateien werden nicht einfach weiter gegeben, sondern weiter verkauft - und der weitergebende Nutzer kassiert dafür Tantiemen, mit denen er wieder bei Peer Impact einkaufen kann.

Weder der klagenden Industrie, noch dem Gericht ging es also darum, P2P als Technik den Garaus zu machen. Den Groksters, KaZaAs und Co dieser Welt dürfte es allerdings an den Kragen gehen. Kein Wunder: Ihr Geschäftsmodell ist parasitär.

Dem Gericht, findet die Jura-Professorin Pamela Samuelson von der University of California, sei der Balanceakt letztlich wirklich gut gelungen, einerseits die Piratenjagd zu ermöglichen, andererseits aber die Innovation auch im P2P-Bereich nicht zu hemmen: "Indem das Gericht einen sicheren Hafen für Technologien mit deutlichen legalen Anwendungsmöglichkeiten bewahrt hat, haben die Richter ein weit moderateres Urteil gefällt, als die Copyright-Halter empfohlen hatten."

Ihr Kollege John E. Cribbet, Jura-Professor an der University of Illinois, entdeckt in dem Urteil sogar einen Teilsieg für die P2P-Gemeinde: "Man kann das als taktische Niederlage für Grokster sehen, aber auf lange Sicht ist das ein strategischer Sieg für P2P."

Dass es um die Absichten der Programm-Verbreiter geht, und nicht um die Natur der Software, ärgert unter anderem die Aktivisten von der Electronic Frontier Foundation, die die Anwälte für die angeklagten Börsenbetreiber stellte. Gerade der Gummicharakter des Urteils werde Innovation hemmen, weil damit die Streitereien vor Gericht weitergingen, wer nun Böses wolle und wer Gutes.

Das sieht auch Streamcast-Boss Michael Weiss so. Das Urteil bedeute keineswegs das sofortige Aus für seine Firma: Er richte sich auf weitere ein, zwei Jahre Prozess ein. Und am Ende, glaubt er, werde er gewinnen.

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