Netzwelt-Ticker Der falsche Harald Schmidt
Harald Schmidt ist nicht immer Harald Schmidt. Beim Mikroblogging-Dienst Twitter jedenfalls zwitschert offenbar nicht der Late-Night-Talker unter dem Namen von Schmidts Produktionsfirma Bonito TV - auch wenn gut 6000 Mitleser bislang davon überzeugt waren, dass ihnen dort Schmidt selbst Pointen wie diese liefert: "Eilmeldung: Deutschen Promis geht es immer schlechter! Franjo ernährt sich nur noch von Wasser und Pooth."
Nun erklärt Robert Michel, ein 24 Jahre alter Politikstudent aus Oerlinghausen bei Bielefeld, er habe unter diesem Account getwittert und habe damit nicht nur 6000 Mitleser, sondern auch einige Medien gefoppt, die seine Gags als Harald-Schmidt-Sprüche zitiert haben. Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE war von Bonito TV dazu keine Stellungnahme zu bekommen.
"Momentan glaubt alle Welt, dass du du bist", wendet sich Michel - im Netz besser unter dem Namen Rob Vegas bekannt - per Video an den Original-Schmidt. Seit dem 5. Februar twittere er unter falschem Namen und habe damit viele genarrt.
Auch Journalisten seien auf den Schwindel hereingefallen und haben über "lustige Beobachtungen aus dem Backstage-Bereich von Harald Schmidt" geschrieben. Was Michel besonders amüsiert: Auch Schmidts Stammprogramm, Das Erste, wies auf das vermeintliche Twitter-Profil hin.
Ganz uneigennützig ist es nicht, dass Michel nun von seinem Täuschungsmanöver berichtet. Er möchte gern Nachfolger von Oliver Pocher als Co-Moderator Schmidts werden. Seinen Zwitscher-Gag sieht er als gelungene Bewerbung an.
tko
Twitter hat bislang kein Erlösmodell. Im Gespräch sind Werbung oder kostenpflichtige Twitter-Accounts für Unternehmen. Ende 2008 lehnte CEO Evan Williams ein Übernahmeangebot über 500 Millionen Dollar von Facebook ab. Akute Geldsorgen hat die Firma dennoch nicht - 55 Millionen US-Dollar Risikokapital hat das Unternehmen seit Gründung erhalten, zuletzt brachte eine Finanzierungsrunde noch einmal 35 Millionen US-Dollar.
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EU-Ausschuss will Richtervorbehalt bei Internet-Sperren
Hü und hott im EU-Parlament zum Thema Internetsperren. Der mit der Vorbereitung des Telekompakets befasste parlamentarische Industrieausschuss hat nun doch die Frage der Netzsperre wieder als Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt. Mit 40 zu vier Stimmen entschied der Ausschuss, eine Netzsperre sei einzig mit richterlichem Vorbehalt möglich.
Damit sind die französischen Pläne, die eine solche Strafe für ertappte Urheberrechtsverletzer vorsehen, einstweilen vom Tisch, berichtet "Futurezone". Nach dem Prinzip "beim dritten Mal bist du 'raus" sollte Filesharern, die beim Verteilen illegaler Dateien erwischt werden, zukünftig bis zu einem Jahr der Internetzugang blockiert werden.
Einzige Rechtsgrundlage wäre der Entscheid einer Behörde, aber kein Beschluss eines Richters gewesen. Mit der Rückkehr des Ausschusses zum Richtervorbehalt erleiden die Sperrpläne des französischen Präsidenten Sarkozy binnen zweier Wochen zum zweiten Mal Schiffbruch. Schon am 9. April hatte die Nationalversammlung in Paris einen entsprechenden Gesetzentwurf überraschend abgeschmettert.
Französische Bürgerrechtler frohlocken. La Quadrature du Net stimmte dem Ausschuss-Kurswechsel ausdrücklich zu: "Die Bürger Europas werden sich an diese mutige Entscheidung erinnern", wird die Organisatorin Jeremie Zimmermann zitiert. "Sie ist eine weitere Ohrfeige für das Projekt von Nicolas Sarkozy. Niemand in Europa will ein solches Gesetz."
British Telecom blockiert Pirate Bay
Der britische Internet-Provider British Telecom (BT) blockiert seinen Mobilkunden den Zugang zum Torrent-Portal The Pirate Bay, dort gebe es schließlich für unter 18-Jährige ungeeignetes Material. Auf diese Handlungsgrundlage habe sich BT mit anderen Providern verständigt, um dem Jugendschutz Rechnung zu tragen. Erwachsene Kunden haben zumindest die Möglichkeit, sich den Zugang über eine gesonderte Service-Nummer wieder freischalten zu lassen.
Gleichzeitig wiesen sowohl die BT als auch die Internet Watch Foundation (IWF) darauf hin, die IWF sei in diesem Falle nicht an der Sperrmaßnahme beteiligt gewesen. Die IWF gibt Sperrlisten an britische Provider heraus und war jüngst in die Kritik geraten, nachdem auch ein Artikel der Online-Enzyklopädie Wikipedia in den Bannstrahl der Netzüberwacher geraten und gesperrt worden war.
Google öffnet mit O3D den Weg zum 3-D-Web
Die Entwicklungsabteilungen des Suchmaschinisten Google waren wieder fleißig und haben allerlei Spielereien erfunden. So zum Beispiel ein schickes 3-D-Tuning für den Browser. Mit O3D steht ein Schnittstellen-Plugin zur Verfügung, das in Firefox, Internet Explorer, Safari oder Chrome dreidimensionale, interaktive Anwendungen ermöglicht. Mit einem zusätzlichen Konverter sollen auch Grafiken aus SketchUp, 3ds Max und Maya geladen werden können. Derzeit befindet sich das Projekt noch in einem recht frühen Stadium, die Veröffentlichung soll der Nutzergemeinde die Möglichkeit geben, etwaige Kinderkrankheiten zu finden und zu verbessern.
Google verbessert Ego-Googlen
Einstweilen nur für amerikanische Besitzer von Google-Nutzerprofilen gibt es jetzt einen Schub fürs Selbstbewusstsein. Da die Profil-URLs jetzt mit Klarnamen ihrer Besitzer arbeiten und nicht mehr aus Zahlenkombinationen bestehen, sind sie für Suchmaschinen leichter erfassbar. Google gibt nun bei der Suche nach einem Namen das passende Profil auf der ersten Ergebnisseite. Da jeder Nutzer selber entscheidet, was sein Profil über ihn verrät, kann er auch zumindest zu einem gewissen Grad bestimmen, was Dritte bei der Suche über ihn finden. Wer nun denkt, er werde jetzt in Nullkommanix gefunden und die Welt bekäme nur Gutes über ihn zu lesen, könnte sich trotzdem täuschen: Die vielen Lieschen Müllers und Peter Schmitze werden trotzdem ununterscheidbar bleiben.
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