Netzwelt-Ticker Facebook findet irischen Ortsnamen obszön

Facebook hält sein Netzwerk blitzsauber - zumindest bei Ortsnamen. Außerdem im Überblick: Groupon könnte wegen aggressiver Werbung Ärger mit der britischen Wettbewerbsbehörde bekommen, Forscher warnen vor vorinstallierten Android-Apps und vieles mehr.
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg: Sein Netzwerk hat einen Ortsnamen verbannt.

Facebook-Gründer Mark Zuckerberg: Sein Netzwerk hat einen Ortsnamen verbannt.

Foto: dapd

So ein verdammter Mist! Um Emotionen wie diese auszudrücken, bedienen sich englischsprachige Menschen gerne und teils häufig des F-Worts - Fuck. Oder sie verwenden einen Slang-Ausdruck namens "effin". Der meint das gleiche, hört sich aber weniger verfänglich an und kann auch in Gegenwart von Kindern oder zum Umgehen von Wortfiltern im Web benutzt werden. Zufälligerweise gibt es auch einen Ort gleichen Namens in Irland.

Und weil dieser Ort so heißt wie jenes Ersatzwort für das F-Wort, kollidiert sein Name mit den Geschäftsbedingungen des sozialen Netzwerks Facebook. Das bemerkte die Facebook-Nutzerin Ann Marie Kennedy, als sie die Angaben zu ihrem Facebook-Profil vervollständigen wollte. Das System verweigerte ihr die Angabe von "Effin" als Heimatort. Der Begriff befinde sich offenbar auf einer Sperrliste mit anstößigen und daher unerwünschten Begriffen.

Wie die britische "Daily Mail"  weiter berichtet, gab Kennedy deswegen noch nicht auf. Sie wandte sich direkt an Facebook, erhielt jedoch keine Antwort. Als sie versucht habe, auf dem Netzwerk eine Gruppe "Bitte lasst meinen Heimatort Effin zu" einzurichten, sei sie erneut gescheitert. "Mir wurde eine Fehlermeldung angezeigt, die besagte, der Name sei anstößig", erzählte sie dem Nachrichtenportal. Zweifel an dieser Darstellung weckt allerdings eine einfache Facebook-Suche: Seit mindestens 2010 ist bei dem Netzwerk eine Gruppe namens Effin  registriert, Ann Marie Kennedy postet dort regelmäßig. Und auch eine Facebook-Seite mit dem Anliegen "Please recognise Effin, Co. Limerick as my Hometown " im Titel existiert schon länger bei Facebook - die ersten Kommentare stammen vom 29. November.

Was ist also an den Vorwürfen dran? Zumindest kann man als Heimatort auch an diesem Montag nicht Effin, Limerick, Ireland bei Facebook eintragen - der Ort ist in der Datenbank nicht vorhanden, man kann nur von Facebook zur Auswahl angegebene Ortsamen auswählen. Es ist also nicht so, dass man nur daran gehindert wird, Effin als Heimatort in sein Profil zu tippen - man kann gar nichts eintippen, nur auswählen.

Ein Facebook-Sprecher sagte der "Irish Times " sein Unternehmen prüfe die Angelegenheit.

Google könnte vor EU-Kartellverfahren stehen

Einem Bericht der "Financial Times" zufolge sammelt die EU-Kommission derzeit eine Reihe von Beschwerden, die von Wettbewerbern gegen Google erhoben werden. 

Das Verfahren, an dem die Wettbewerbshüter seit zwei Jahren arbeiten, befinde sich nun an einem Wendepunkt. Derzeit stünden die Verantwortlichen vor der Frage, ob die Kommission eine formelle Kartellbeschwerde erheben werde. Unter anderem geht es um den Vorwurf, Google würde Angebote von Konkurrenten in seinen Suchergebnissen herabstufen, während eigene Produkte hoch eingestuft würden.

Sollte sich die EU-Kommission zu einer Beschwerde durchringen, stünde den Beamten noch viel Arbeit ins Haus, müssten sie ihre Vorwürfe dann doch konkretisieren und im Detail darlegen. So wie sie es vor Jahren gegenüber Microsoft getan haben - mit später drastischen Folgen. Der Europäische Gerichtshof hatte gegen Microsoft wegen unfairer Geschäftspraktiken ein Zwangsgeld von 899 Millionen Euro verhängt.

Die Nachricht vom drohende Kartellverfahren gegen Google könnte demnach wohl terminiert sein. Sie kommt nur wenige Tage, vor einem Treffen des Google-Verwaltungsratsvorsitzenden Eric Schmidt mit EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.

Verbraucherschützer warnen vor Abzocke mit Erotikrechnungen

Internetbetrüger verschicken nach Angaben von Verbraucherschützern zurzeit falsche Rechnungen für ein kostenpflichtiges Erotikportal. Die meist männlichen Empfänger werden darin aufgefordert, für ihre angebliche Anmeldung bei einer Seite mit eindeutiger Adresse eine dreistellige Jahresgebühr zu zahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät, diese Rechnungen nicht zu begleichen - auch nicht aus falscher Scham. Stattdessen sollten Verbraucher dem Schreiben schriftlich und nachweislich widersprechen, zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein.

mak/dpa

Britische Wettbewerbsbehörde überprüft Groupon

In Großbritannien droht dem Schnäppchen-Portal Groupon ein Wettbewerbsverfahren. Das Unternehmen sieht sich Vorwürfen der britischen Wettbewerbsbehörde Office of Fair Trade (OFT) ausgesetzt, wonach Groupon in den letzten zwei Jahren mindestens 50-mal Werberichtlinien verletzt haben soll.

Das OFT will klären, ob das Unternehmen "den Verbraucherschutzgesetzen entspricht, auch in Bezug auf einige seiner Werbepraktiken", zitiert der "Guardian"aus einer Mitteilung des OFT.  Derzeit liefen die Untersuchungen noch, ob rechtliche Verstöße vorlägen, könne man daher bislang nicht eindeutig klären, so die Behörde weiter.

Erst letzte Woche holte sich Groupon vom britischen Werberat einen Rüffel für eine Reklame-E-Mail, in der verbilligte Schönheitsoperationen angeboten worden war. Groupon habe Druck auf Verbraucher ausgeübt, eine möglicherweise lebensverändernde Entscheidung innerhalb von Stunden zu treffen.

Auch das noch:

  • Vorsicht vor vorinstallierten Android-Apps.  Wissenschaftler der North Carolina State University warnen davor, sorglos mit Apps umzugehen, die auf neuen Android-Smartphones installiert sind. Einige Smartphone-Anbieter würden sich nicht an Googles Sicherheitsstandards halten. Die den Geräten mitgegebenen Anwendungen reichten ihre Zugriffsrechte auf Mobilfunktionen und Lokalisationsdaten häufig an andere Apps weiter. Damit erhielten Angreifer die Möglichkeit, Datenversand und Kommunikation zu überwachen oder genaue Ortungen der jeweiligen Geräte vorzunehmen.
  • Yahoo will Online-Übertragungsrechte für Bundesliga ersteigern.  Wie viel das Paket genau kosten wird, kann Yahoo-Deutschland-Chef Heiko Genzlinger noch nicht beziffern, da es noch gar nicht ausgeschrieben ist. Allerdings will Yahoo keine Rechte zur Live-Übertragung, es sollen nur Zusammenfassungen mit den Höhepunkten des Spieltages gezeigt werden. Da werbefinanziert, soll das Angebot für die Nutzer gratis sein.
  • Was die Aids-Bekämpfung von Spam-Filtern lernen kann.  Jahrelang bastelte David Heckerman für Microsoft an der Verbesserung der Spamfilter für E-Mail-Briefkästen. Seine jetzige Mitarbeit an einem wirksamen Impfschutz gegen das Immunschwächevirus HIV sei eine logische Weiterführung seiner Arbeit, so der Wissenschaftler. Der Schlüssel zur Bekämpfung von Spam und HIV sei derselbe: den Teil finden, der sich nicht verändern, mutieren kann, eben die Achillesferse - und dort angreifen.
  • "Sonnenallee" erster deutscher Kinofilm komplett auf YouTube.  Das gibt es auf dem YouTube-Kanal des Delphi-Filmverleihs ab dem 6. Dezember zu sehen. Er soll vorerst bis zum Jahresende gezeigt werden.

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