Netzwelt-Ticker Forscher warnen vor Zombie-Cookies

Zombie (Symbolbild): US-Forscher entdeckten Cookies, die nach dem Löschen weiterleben
Foto: CorbisEiner Untersuchung von US-Datenschutzforschern der University of California Berkeley zufolge, setzen einige der in den Vereinigten Staaten populärsten Websites auf besonders widerstandsfähige Cookies - ein Versuch, die Datenschutzwünsche der Surfer zu unterminieren.
Cookies sind kleine Dateien, in denen Websites Informationen abspeichern können. Werbefirmen nutzen Cookies, um einzelne Browser auf einem bestimmten Computer zu identifizieren und die Nutzung über mehrere Seiten hinweg verfolgen zu können. Es gibt mehrere Versuche, den Einsatz von Cookies juristisch zu begrenzen und Surfern die Hoheit über ihre Daten zurückzugeben.
Doch einige dieser nun aufgedeckten, neuartigen Cookies widersetzen sich nachdrücklichen Versuchen der Surfer, sie zu löschen - sie umgehen Cookie-Blocker, setzen auf mehrere Speicherorte, um sich selbst wieder zum Leben erwecken zu können und lassen sich auch nicht vom Inkognito-Modus moderner Browser aushebeln. ETags , eine der eingesetzten Techniken, sollen praktisch noch nie in freier Wildbahn gesehen worden sein.
Einige dieser besonders hartnäckigen Cookies werden als Dienstleistung der kalifornischen Webfirma Kissmetrics.com verkauft. Bekannte Websites zählen zu ihren Kunden; die amerikanische Videoseite Hulu.com und der Musikdienst Spotify beendeten nach Bekanntwerden der Cookie-Funktionen vorerst die Geschäftsbeziehungen zu Kissmetrics.com .
Schadensersatz wegen Gedichten von Heinz Erhardt
Der Lappan-Verlag macht mit Schadensersatzforderungen und Abmahndrohungen Jagd auf Website-Betreiber, die Texte des vor 32 Jahren verstorbenen Heinz Erhardt veröffentlichen. Für einen Spruch Erhardts etwa forderte die ausführende Kanzlei 400 Euro Schadensersatz, erklärt Anwalt Lars Jaeschke bei Juraportal24.de . Allein: Wer den Schadensersatz ohne anwaltliche Beratung zahlt, bleibt weiterhin abmahnbar. Jaeschke bezeichnet dieses Vorgehen als perfide. Er rät zum Gang zum Fachanwalt - auch wenn die Anwaltskosten zunächst höher als der Schadensersatz ausfallen könnten. Eine entsprechend formulierte Unterlassungserklärung könnte zukünftige Abmahnungen unterbinden.
US-Geheimdienste wollen Foto-Standort herausfinden
Wo in Afghanistans wurde das Bild der Gefangenen aufgenommen? Welches Gebirge sieht man im Hintergrund der Videoaufnahmen des Rebellenführers? Diese Fragen soll "Finder" beantworten können, ein neues Aufklärungsprojekt, für das die US-Forschungsbehörde Iarpa Spezialisten sucht . Sehr schön: Die Erklärbär-Sprache der Stellenausschreibung. Wired.com hat sich angesehen, was es mit "Finder" auf sich hat - und was die wirklichen Herausforderungen sind .
Schweiz: Widerstand gegen Big Sister
Die Schweiz versucht sich an einer anlassabhängigen Totalüberwachung des individuellen Internetverkehrs, berichtet die Zürcher Tageszeitung "Tages-Anzeiger" : Online-Anbieter sollen im Auftrag des Bundes künftig den gesamten Internetverkehr von Privatpersonen in Echtzeit überwachen. Zumindest will das die Justizministerin Simonette Sommaruga laut "Tages-Anzeiger" mit einer Revision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) erreichen.
Der Plan provoziert viel Kritik: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus, fragt der Schweizer IT- und Telekomverband ICT Switzerland? FDP-Nationalrat Ruedi Noser warnt vor Verstößen gegen die Grundrechte, die Schweizer Interessenvertretung "Digitale Gesellschaft" unter anderem vor einer unklaren Fassung des Begriffs "Provider" (nur Internet-Zugangsanbieter oder auch Inhalte-Anbieter?), der Schweizer Datenschutzbeauftragte vertagte eine Stellungnahme, bis die Regierung die entsprechende Revision verabschiedet hat.
Derweil beschwichtig das Justizministerium: Die Revision sei bloß "eine Nachführung von Überwachungstypen [...] die seit Jahr und Tag von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet und von den Zwangsmaßnahmengerichten genehmigt werden".
Weitere Meldungen
- Cyberkriminelle entdecken die Cloud als billigen Online-Speicher. Jüngstes Beispiel: Der "Spy Eye"-Bankingtrojaner, den Kriminelle über Amazons Cloud-Dienst (bezahlt mit Diebesgut) verbreiten und steuern .
- Weil sie eine richterliche Anordnung gegen Unbekannt erwirken konnten, verbreitet eine indische Kanzlei nun de facto einstweilige Verfügungen en masse, um Website-Betreiber von Schwarzkopien eines neuen Films fernzuhalten .
- Anonymous wollte aus Anders Behring Breiviks Manifest einen Witz machen - jetzt sind Hacker in Breiviks angebliches Twitter-Konto eingestiegen und verbreiteten Tweets: "Wir wollen, dass Anders vergessen wird." Der Täter solle als erbärmlich, nicht als Ungeheuer oder Irrer dargestellt werden. Das Konto ist seitdem geschlossen .
- Facebook folgt dem Beispiel anderer großer Firmen (zum Beispiel Microsoft und Google) und lobt ein Kopfgeld für Bugs und Sicherheitslücken aus. Sicherheitsforscher sind - wenig überraschend - begeistert von dieser Idee .
- Die Welt ist keine Scheibe, zumindest nicht, wenn man sie durch ein Kaleidoskop betrachtet. Beweis: Rorschmap , ein Google-Maps-Experiment, wie gemacht für einen schrecklichen Montag.
- Hacker der Anonymous-Bewegung sind in einen Server eingedrungen, auf dem über 70 Websites der amerikanischen Polizei lagerten, entwendeten die dort gefundenen Daten und legten schließlich den Server samt der Websites lahm. Bei dem Dateneinbruch fielen den Hacker 5 bis 10 Gigabyte angeblich "brisanter" Dokumente in die Hand, darunter sollen persönliche Informationen von Beamten, Zugangsdaten, eine Insassendatenbank und Durchsuchungsbeschlüsse sein.