Netzwelt-Ticker Fünf Jahre Knast für 87 Minuten "Simpsons"

Ein australischer Kinobesucher hat den "Simpsons"-Film mit seinem Handy aufgenommen - jetzt drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Außerdem im Nachrichten-Überblick: Schon wieder Ärger um das Mr.-Wong-Logo und YouTube für Eierköpfe.

Kaum im Kino, schon im Internet. Das ist zum Ärger der Filmindustrie der übliche Weg, den vor allem Blockbuster nehmen. In Australien könnte das einem jungen Mann zum Verhängnis werden: Der 21-Jährige habe Ende Juli in einem Kino in Sydney den Film "Die Simpsons" mit seiner Handykamera abgefilmt  und die Datei online gestellt, so der Vorwurf der Polizei.

Zwar wurde das Material schon nach wenigen Stunden gelöscht, war bis dahin aber schon ein paar Tausend Mal heruntergeladen worden. So fand die erste illegale "Simpsons"-Kopie schnell ihren Weg auch in Tauschbörsen wie BitTorrent.

Nach Hinweisen der Filmproduktionsfirma 20th Century Fox führte die Polizei eine Razzia durch und verhaftete den Mann, dem nun bis zu fünf Jahre Haft wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht drohen. Der australische Verband gegen Urheberrechtsverletzungen gibt sich branchentypisch gnadenlos: Eine einzige Kopie könne, einmal in Umlauf gebracht, massive wirtschaftliche Schäden bei Kinobetreibern und Videotheken verursachen.

YouTube für Eierköpfe

"Publish or perish", publiziere oder geh unter, das ist das rauhe Überlebensprinzip für die weltweite Forscherelite. Je mehr Aufsätze und Publikationen unterm eigenen Namen erscheinen, umso größer das Renommee in der Eierkopfgemeinde. Bisher schickte man brav sein Manuskript an Zeitschriften wie "Nature" oder "Science" und hoffte demütig auf Veröffentlichung. In den USA geht man jetzt einen anderen Weg: Slashdot bezeichnet diesen als "YouTube für Wissenschaftler" . Auf der Seite " SciVee " können Gelehrte Forschungspapiere hochladen und das Material mit einem Videoclip kombinieren, indem sie wie in einer kurzen Vorlesung die wesentlichen Punkte ihrer Arbeit beschreiben. Die Macher erhoffen sich durch diese Art der Präsentation wissenschaftlicher Forschungsergebnisse eine größere Verbreitung als durch die Lektüre dröger Papiere allein.

Nur online: Kauf dir einen Fußballclub!

Die englische Fußballtradition hat in den vergangenen Jahren schon einige ungewöhnliche Wege zum Überleben beschritten - und ist auch nicht vor dem Verkauf von altehrwürdigen Vereinen an russische Ölmilliardäre zurückgeschreckt. Interneterfahrene Fans haben jetzt möglicherweise einen Weg gefunden, auch Otto Normalverbraucher am Erwerb eines Fußballvereins zu beteiligen - durch den Verkauf von Anteilscheinen.

Als die Seite " MyFootballClub " im April online ging, kamen in den ersten 24 Stunden über 700.000 Euro zusammen. Bereits mit 50 Euro ist man dabei und beteiligt sich an einem Fonds, mit dessen Mitteln die Mehrheitsbeteiligung an einem Club erworben werden soll. Natürlich reicht das Geld nicht für einen der Großen aus der Premier League, aber ein mittlerer Verein sollte bei den gut zwei Millionen Euro, die die 53.000 Mitglieder zusammengetragen haben, schon drin sein.

Umstrittene Logosuche für Mr. Wong

Vor zwei Wochen entfernte der deutsche Bookmark-Service Mister Wong sein Logo, nachdem vor allem aus den USA Vorwürfe gekommen waren, die stilisierte Figur eines Chinesen sei rassistisch. Was lag für ein in der schönen, weiten Welt des Web 2.0 agierendes Unternehmen näher, als bei der Suche nach einem neuen Logo auf den vielbeschworenen "user generated content" zu setzen? Der Lesezeichendienst veranstaltet folgerichtig einen Logowettbewerb für jedermann, Preisgeld bis zu 12.000 Dollar. Jetzt hat der Bund Deutscher Grafik-Designer (BDG) ein wenig genauer in die "Regeln und Bestimmungen" geblickt  und Alarmierendes gefunden: nicht genug damit, dass jeder Teilnehmer am Wettbewerb einer weitreichenden Rechteübertragung zustimmt - er sagt sogar zu, "Mister Wong bei der Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung zu bieten und Mister Wong von den Kosten der Rechtsverteidigung" freizustellen. Also genau das, was eigentlich umgekehrt zu erwarten wäre.

BDG-Fazit: "Sollte Mister Wong irgendwo auf der Welt durch die Nutzung eines Teilnehmerbeitrags Ärger wegen einer vermeintlichen oder gar echten Verletzung von Rechten Dritter bekommen, hält der Urheber den Kopf und auch das Portemonnaie hin."

Mister Wong hat den umstrittenen Passus inzwischen komplett aus seinen Wettbewerbsregeln gestrichen.

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