Netzwelt-Ticker Gericht erklärt Schwarzsurfen für legal

Das LG Wuppertal hat entschieden, dass das sogenannte Schwarzsurfen über unverschlüsselt betriebene W-Lans nicht strafbar ist - warum auch? Außerdem: Facebook verklagt drei Spammer - und outet angeblich Schwule und Lesben. Das und eine Schweizer Gotteserscheinung im Überblick.
Wlan-Funknetzwerke: Schwarzsurfen ist nicht strafbar

Wlan-Funknetzwerke: Schwarzsurfen ist nicht strafbar

Foto: Armin Weigel/ picture alliance / dpa

Wer sich mit einem offenen, also nicht Passwort-geschützten Funknetzwerk verbindet, ohne den Betreiber um Erlaubnis gefragt zu haben, handelt nicht strafbar. Das hat die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal entschieden: "Schwarzsurfen" in unverschlüsselt betriebenen fremden W-Lan-Funknetzwerken ist dem vorliegenden Urteil zufolge nicht strafbar (Az. 25 Qs 177/10)( PDF-Datei, 20 Kb ).

Dem Beschluss war der Versuch der Staatsanwaltschaft Wuppertal vorausgegangen, eine Hauptverhandlung gegen einen Angeschuldigten zu eröffnen, dem sie laut Pressemeldung vorwarf, "mit seinem Laptop einen Ort in Wuppertal aufgesucht zu haben, an dem er sich in ein offenes und über einen W-Lan-Router unverschlüsselt betriebenes fremdes Funknetzwerk eingewählt haben soll, um so das Internet nutzen zu können, ohne dafür Geld zahlen zu müssen." Die Kammer verneinte die Strafbarkeit des Einwählens unter "jedem rechtlichen Gesichtspunkt": Weder könnte der Einwählende vertrauliche Nachrichten anderer Kommunikationspartner (also: W-Lan-Teilnehmer) wahrnehmen, noch würden personenbezogene Daten abgerufen noch Daten ausgespäht oder abgefangen, es liege kein Computerbetrug vor und auch kein Erschleichen von Leistungen - dem W-Lan-Betreiber ist dank Datenflatrate ja kein Schaden entstanden.

Heise erklärt die Hintergründe des Beschlusses , der auf ein Urteil desselben Gerichts aus dem Jahr 2007 Bezug nimmt. Damals wurde ein Beschuldigter wegen Schwarzsurfens unter Strafvorbehalt verwarnt. Ihm wurde vorgeworfen, zum einen gegen das Abhörverbot verstoßen zu haben, zum anderen sich mit der IP-Adresse unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, verschafft zu haben.

Immer wieder bekommen Schwarzsurfer Probleme. Anfang 2010 etwa wurde bekannt, dass ein Mann, der sich aus seinem Auto mit einem Laptop in ein offenes, fremdes W-Lan einwählte, Besuch von der Polizei bekam - samt Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahmung des Laptops.

Facebook verklagt Spammer

Facebook

Mit gleich drei Klagen versucht , dem Spammer-Problem im erfolgreichen sozialen Netzwerk beizukommen . Die Klagen richten sich gegen zwei Personen und ein Werbeunternehmen, die mit betrügerischen Methoden versucht haben sollen, Facebook-Mitglieder zur Verbreitung von Spam zu bewegen. Typischer Fall: Um eine bestimmte Belohnung zu bekommen ("Gewinne ein iPad"), sollten die Opfer all ihren Freunden eine bestimmte Werbenachricht zukommen lassen. Alternativ: Um an die Belohnung zu kommen, müssen die Facebook-Opfer ein Abo eingehen. Natürlich bekam niemand jemals den Köder.

Laut PC World  soll einer der Angeklagten auch an zumindest einem Teil der Dislike-Button-Betrugsreihe beteiligt gewesen sein, in dem Facebook-Mitglieder falsche "Dislike"-Buttons aufgedrückt bekamen, mit denen sie anzeigen konnten, dass ihnen etwa Popstar Justin Bieber "nicht gefällt."

Facebook erkennt in all diesen Methoden unter anderem einen Verstoß gegen das amerikanische Anti-Spam-Gesetz CAN-SPAM und reichte Klage vor dem Bezirksgericht in San Jose, Kalifornien ein.

Sicherheitsforscher: Outet Facebook Schwule und Lesben?

Einen düsteren Verdacht hat eine harmlose Untersuchung von Online-Werbesystemen von einem Forscherteam aus Indien und Deutschland geweckt: Können Onlinewerber mit Hilfe von Facebook etwa die sexuelle Orientierung von Mitgliedern des sozialen Netzwerkes herausfinden?

Eigentlich wollten die Forscher Saikat Guha (Microsoft Research India), Bin Cheng und Paul Francis (Max Planck Institute for Software Systems) nur eine Methode entwickeln, mit der man zuverlässig beobachten kann, wie Onlinewerber die User-Informationen im Bezug auf Facebook-Mitglieder einsetzen ( Paper als PDF, 244 Kb ). Dafür setzten sie auch vier Fake-Profile auf von zwei Homo- und Hetero-Männern und -Frauen und warteten ab, welche Werbeanzeigen diese Profile jeweils in Facebook angezeigt bekommen. Überrascht stellten die Forscher fest: Manche Anzeigen wurden ausschließlich Schwulen angezeigt - ohne aber eindeutig klar zu stellen, dass sie speziell auf ein schwules Publikum ausgerichtet sind (die Studie erwähnt eine in Facebook werbende Schwulenbar als typisches Gegenbeispiel). "Die Gefahr solcher Anzeigen ist, dass der User, der die Anzeige anklickt, keine Ahnung hat, dass er dem Inserenten sowohl seine sexuelle Präferenz als auch seine eindeutige Facebook-ID mitteilt." Das heißt: Der Inserent kann sich sicher sein, dass jeder Klick von Facebook der Klick eines Schwulen ist - dessen Profil und Namen er anhand der von Facebook übermittelten ID möglicherweise herausfinden kann. Schlimm: "Solche hinterlistigen Anzeigen sind nicht ungewöhnlich: Tatsächlich erwähnte die Hälfte der 66 Anzeigen, die ausschließlichen Schwulen angezeigt wurden, nicht einmal das Wort "schwul" im Werbetext."

Noch ein Grund mehr für eine Reglementierung von Onlinewerbung und eine Aufklärung der Surfer, warum und vom wem sie welche Werbung angezeigt bekommen und welche Informationen die Onlinewerber und Website-Betreiber sie von ihnen haben!

Gott und sein Sohn, high in den Schweizer Bergen

Wer auf Street View die A3 beim Walensee digital entlangfährt, schreibt das Schweizer Portal Blick.ch , macht eine wundersame Entdeckung: Ein rosa Fleck, hoch über dem Walensee. Für Blick.ch erinnert das "stark an biblische Motive." Für die einen, also die weltweiten Street-View-User, die bereits die A3 digital entlang gefahren sind, sei klar: "Hier sehen wir Gott und seinen Sohn Jesus." Andere hielten die Erscheinung für eine kuriose Lichtbrechung oder für Dreck auf der Linse.

Das freilich wäre nicht das erste Street-View-Wunder: Google hat ja bereits bewiesen, dass man von einem virtuellen Schritt zum nächsten Coke in Pepsi verwandeln kann 

Weitere Meldungen

Mehr lesen über

Verwandte Artikel

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten