Netzwelt-Ticker Jerry Seinfeld kniet vor Bill Gates
Schuhkauf und Popowackeln: Kryptischer Microsoft-Spot
Mit einer 300 Millionen Dollar teuren Werbekampagne will Microsoft das Image des behäbigen, uncoolen Bürospießers abstreifen. Ob das mit dem Werbespot klappt, den Sitcom-Legende Jerry Seinfeld zusammen mit Ex-Microsoft-Boss Bill Gates drehte? War das jetzt lustig gemeint? Was für eine kryptische Werbung.
Warum tun sich der Starkomiker Jerry Seinfeld und Bill Gates so etwas an? Die Internet-Kommentatoren sind sich mit einer Frage einig: Was ritt Microsoft da bloß? Ein Publikumserfolg im Netz ist ihnen auf jeden Fall sicher - aber was bringt ein Millionenpublikum, wenn es über einen lacht, statt mit einem?
Comcast beschwert sich über Drossel-Rüge
Der US-Internet-Anbieter Comcast hat, wie zu erwarten, Berufung gegen eine Anordnung der amerikanischen Regulierungsbehörde FCC eingelegt. Vor zwei Wochen watschte die Behörde den Provider dafür ab, dass er gezielt Filesharer ausbremste, um "Netzwerkverstopfungen" zu beheben.
Für die FCC war das ein Verstoß gegen Internet-Regeln, die die Rechte amerikanischer Surfer schützen sollen ( PDF-Datei, 67 Seiten). Comcast sollte mit der zielgerichteten Drosselei aufhören, zukünftig "protokoll-agnostisch" den Netzverkehr regulieren und darüber hinaus seine Drosselpraktiken offenlegen. "Machen wir", antwortete der Provider, "aber nur unter Protest." Die Comcast-Rechtsabteilung bezweifelt, dass die FCC - zumindest in diesem Fall - überhaupt das Recht hat, solche Anordnungen zu erteilen.
Warum aber befolgt Comcast dann die Anordnung, wenn man ihr gerichtlich gleichzeitig entgegentritt? Ein Anwalt mutmaßt bei "The Register", dass es um Schadensbegrenzung geht. Die Berufung könnte eine Hinhaltetaktik sein, mit der Comcast die Details, wie genau gedrosselt wurde, vorerst geheim halten kann. Denn die könnten Sprengstoff sein: Gerade klagen eine ganze Reihe von Comcast-Kunden gegen die geheime Drosselei ihres Internet-Anbieters. Für sie könnten die Drossel-Details enorm wichtig für einen Erfolg vor Gericht sein.
Asus-Nasus: Mein Computer riecht
Scharfer Moschusduft wabert über Pizzaschachteln, vermischt sich mit dem Hauch kalter Cola, längst vergessener Zigarettenstummel und verlorener Sportsocken. Leise schnarchend lehnt ein Nerd über seinem Notebook, betört vom frischen Duft gemähten Grases, der dem Laptopdeckel entströmt: Eine Oase der guten Laune inmitten der Wüste des wüsten Würgens...
Beim Computerhersteller Asus scheint man eine Vision gehabt zu haben - und stellte auf einer Microsoft-Messe eine Laptop-Reihe mit Geruch vor. Zur Auswahl stehen Gras, Parfüm, Ozean, Blume, die Laptop-Klappe ist passend zum Duft mehr oder weniger hübsch gestaltet: zum Beispiel blaue Kringel auf hellblau mit ein paar weißen Streifen. Soll wohl "Ozean" sein...
Wer sich nicht so richtig vorstellen kann, dass synthetischer Duft besser sein könnte als echter Geruch, probiert das einfach selbst mal aus. Laptop-Kreation "Büro": Ein wenig Kaffee verschütten und Wurstbrot in die Tastatur krümeln, Laptop zuklappen und angesiffte Kaffeetassen auf der Laptop-Klappe abstellen, bis sich braune Ränder bilden. Laptop wieder aufklappen und tief einatmen, bis das Telefon klingelt. Überzeugt?
Website-Konzept: Kauf das Lied, verdiene mit dem Lied
Als Trendsetter lebt es sich ganz schön teuer. Die neusten Gadgets und Tech-Spielereien kosten viel und zahlen sich selten in etwas anderem als Ansehen oder Neid aus. Aus diesem Mangel will der kalifornische Online-Musikladen Popcuts ein Geschäft machen. Wer sich dort einen Song kauft, bevor es viele andere tun, wird von Popcuts an den Einnahmen des Lieds beteiligt. Je früher man kauft, desto größer fällt die Beteiligung aus. Allein: Die Beteiligung fällt nicht etwa in Geld aus, sondern in Anteilen an anderen Songs. Sprich: Wer früh kauft, bekommt Rabatt auf andere Songs.
Das soll sich irgendwann in der Zukunft einmal ändern, sagen die jungen Web-Gründer, aber im Moment geht es ja auch weniger darum, durch Anwendung von Varianten des Pyramidenspiels Geld zu machen, sondern Musikfans mit dem zu beschenken, was sie glücklicher macht als Geld: Die Musik ihrer Lieblingsbands.
Zivilrechtliche Auskunftsansprüche schon bei einem Album?
Nur drei Tage, nachdem das neue Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums in Kraft getreten ist, hat die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH zusammen mit der Kanzlei Kornmeier vor den Landgerichten Köln und Düsseldorf vom neuen Auskunftsanspruch Gebrauch gemacht. Das Berichtet das WB-Law-Blog mit Verweis auf eine Pressemitteilung der DigiProtect.
Interessant dabei ist, dass die Gerichte ein gewerbliches Ausmaß beim Tausch von nur einem Musik-Album angenommen haben. Erst bei "gewerblichem Ausmaß" können Richter Telekommunikationsanbieter dazu zwingen, einen Anschlussinhaber zu verraten.
Filesharer und Anwälte rätselten bislang gemeinsam, ab wann die Gerichte wohl ein "gewerbliches Ausmaß" annehmen: Bei nur ein paar Dateien - oder bei Tausenden Musikdateien und Hunderten Filmdateien, wie es die Generalstaatsanwälte in NRW vorschlugen? Sollte sich die Ansicht der Richter in Köln und Düsseldorf durchsetzen, erwarten die Zivilkammern eine Flut an Verfahren.
WB-Law.de: "Eine niedrige Schwelle für die Rückverfolgung der IP-Adresse wird unweigerlich zu massenhaften Verfahren führen und die Zivilkammern über Jahre lahmlegen." Zwar müssen die Rechteinhaber pro Beschluss 200 Euro Gerichtsgebühr einzahlen - nach wie vor ist aber offen, ob das pro IP-Adresse oder pro Liste mit IP-Adressen zutrifft. Auch wird die rechtliche Deckelung der Anwaltskosten auf 100 Euro schlicht nicht greifen, wenn ein "gewerbliches Ausmaß" schon bei einem Album angenommen wird.
Hintergrund: Das neue Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums birgt eine kleine juristische Revolution. Rechteinhaber haben mit ihm zivilrechtliche Auskunftsansprüche gegen Provider. Vermuten sie eine Urheberrechtsverletzung, können Rechteinhaber direkt beim Provider die Nutzerdaten hinter einer fraglichen IP-Adresse abfragen. Statt wie bisher den Umweg über die Staatsanwaltschaften gehen zu müssen, reicht jetzt der Check durch einen Richter.
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