Netzwelt-Ticker Netzsperren machen Tauschbörsen-Freunden Angst

Das in Frankreich und Großbritannien diskutierte Internetverbot für Tauschbörsen-Nutzer könnte abschrecken: Laut einer Umfrage würden 70 Prozent der Filesharer schon bei Warnungen vom Tauschen lassen. Außerdem im Nachrichten-Überblick: Steve Wozniak lästert über Apple und mehr.

Sollen Internetprovider die Datenströme ihrer Kunden belauschen, sie bei Rechteverstößen warnen, anzeigen oder ihnen gleich die Leitung kappen? Was sich wie ein Privatsphären-Horrorszenario anhört, wird gerade in Frankreich, in England  und Amerika heiß diskutiert. So entwickelt Frankreich gerade ein "Drei Mal ertappt, und du bist Raus"-System, das möglicherweise auch in England umgesetzt werden könnte. Doch funktioniert so ein System?

Eine Studie der englischen Medien-Anwälte Wiggin  unterstützt die Wünsche der Rechteinhaber: Würden die Internet Service Provider (ISP) filtern und Warnungen verschicken, gäben 70 Prozent der Befragten die "digitale Piraterie" auf.

Das würde auch schon funktionieren, wenn sich die Onlinepiraten nur bedroht fühlten: 68 Prozent der von Wiggins Befragten gaben an, dass es "sehr unwahrscheinlich ist, (wegen unrechtmäßigem Filesharing) geschnappt zu werden". Und auch wenn die Anzahl der Pressegeschichten über Filesharing-Anzeigen steigt: Die Hälfte der Befragten lässt sich in ihrer Risikoeinschätzung kaum davon beeindrucken. Wiggins kommt zum Schluss: Filtern die ISPs und finden belastendes Material, würde ein Anruf oder ein automatisch versendeter Brief genügen, den Filesharer zu vergraulen.

Das mag sich für den einen oder anderen ganz attraktiv anhören, die Wirklichkeit dürfte diesen Wunschvorstellungen jedoch kaum genügen. Allein die technische Durchführbarkeit ist zweifelhaft: Wie und was sollen die ISPs überhaupt filtern? Wie sollen Filter Urheberrechte-verletzendes Material überhaupt erkennen? Wie sollen "falsch positive" Funde minimiert werden?

Letztlich bleibt dann ja noch die – so möchte man meinen – nicht völlig nebensächliche Frage nach dem Schutz der Privatsphäre der Surfer. Sollen Privatunternehmen dem User beim Surfen über die Schulter schauen dürfen? Falls der Gesetzgeber diesen Überlegungen keinen Riegel vorschiebt, bleibt zu hoffen, dass die Internetprovider sich quer stellen und eine Rolle als Schnüffelhund im Auftrag der Medienkonzerne zum Wohle der Nutzer ablehnen.

Musiker versus Musikindustrie

Wer bekommt eigentlich das Geld (angeblich dreistellige Millionenbeträge), das die US-Musikindustrie bei Schadensersatz-Prozessen erstritten hat? Die Musiker und Produzenten scheinen jedenfalls recht wenig davon zu sehen. Laut "New York Post"  denken Anwälte unter anderem der Rolling Stones, der Rockband Korn und den Eagles deshalb über eine Klage gegen die Plattenfirmen nach.

Trent Reznor alias Nine Inch Nails, seit seinen öffentlichen Ausfällen gegen die Musikindustrie auch jenseits seiner Fanbasis bekannt, nutzt derweil das Potential der Tauschbörsen für sich. Sein neues Projekt "Ghosts I-IV"  veröffentlichte er unter Creative-Commons-Lizenz . Das heißt: Die nichtkommerzielle Weitergabe und das Remixen der Tracks ist erlaubt, solange der ursprüngliche Urheber dabei angegeben wird und das Ergebnis seinerseits unter dieser oder einer ähnlichen CC-Lizenz steht.

Ganz kostenlos ist das alles allerdings nicht: Die ersten neun Tracks kann man kostenlos von der NiN-Website laden. Die gesamten 36 Tracks, genannt "Ghosts I-IV", sind in zahlreichen Formaten erhältlich.

  • Der Download in einem DRM-freien Dateiformat nach Wahl inklusive eines 40-seitigen PDF kostet fünf US-Dollar
  • Das 2-CD-Set mit den gleichen Tracks kostet zehn Dollar, das Deluxe-Paket mit Daten-DVD und Blu-ray-Disc 75 Dollar
  • Das "Ultra Deluxe Limited Edition Package" - signiert und nummeriert von Reznor, es werden nur 2.500 Stück davon produziert - und inklusive der Tracks auf vier Vinylscheiben sowie weiteren Gimmicks kommt für 300 Dollar ins Haus ( ORF Futurezone ).

BewerberVZ stellt Löschantrag gegen StudiVZ

Wie du mir, so ich dir: Nachdem StudiVZ eine einstweilige Verfügung gegen BewerberVZ erwirkt hat, wird die Betreiberin von BewerberVZ Löschungsanträge der Marken "schülerVZ" und "alumniVZ" stellen. Firmenpresse.de weiter : Bislang hat das Deutsche Patent– und Markenamt die Marke "StudiVZ" nicht eingetragen, eine Löschung kommt deswegen nicht in Betracht. Sollte jedoch die geschützte Marke "schülerVZ" gelöscht werden, könnten auch alle anderen von StudiVZ abgemahnten Site-Betreiber Hoffnung schöpfen. StudiVZ hat Sitebetreiber abgemahnt, die in Ihrem Domain-Namen das Kürzel des Wortes "Verzeichnis" – kurz "VZ" tragen.

Steve Wozniak ist enttäuscht vom iPhone

Noch im Januar 2007 prahlte Apple-Mitgründer Steve Wozniak vom iPhone als große Revolution . Ein Jahr später revidiert er nun seine Meinung. Gegenüber dem "Sydney Morning Herald"  zeigte er sich vom Apple-Handy teilweise enttäuscht: Die viel zu langsame EDGE-Internetverbindung sei ihm unerklärlich – wo doch die Hälfte aller Handys im AT&T-Laden bereits eine schnelle 3G-Netzanbindung habe. Auch an Apples jüngstem Wurf, dem schlanken MacBook Air, mäkelt Wozniak: Das fehlende DVD-Laufwerk, die nur schwer auszutauschende Batterie – da helfe auch nicht die sonstige Reinheit und Klarheit des Air-Konzeptes: "Ich glaube, das wird kein Hit."

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