Netzwelt-Ticker Samsung schlägt Apple in Australien - vor Gericht

Samsung erringt im Rechtsstreit mit Apple einen Teilerfolg, Chanel lässt angebliche Produktpiraterie-Domains stilllegen, und ein Druckerwürfel stellt die persönliche Zeitung in Kassenzettelbreite her. Das und mehr im Überblick.
iPad 2 (links) und Galaxy Tab 10.1 (rechts): In Australien darf Samsung es bald verkaufen

iPad 2 (links) und Galaxy Tab 10.1 (rechts): In Australien darf Samsung es bald verkaufen

Foto: dpa

In dem erbitterten Streit mit Apple über das Design von Tablet-Computern hat Samsung in Australien einen seltenen Sieg errungen. Ein Gericht hob dort am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 auf.

Allerdings dürfte Samsung seine Tablets frühstens gegen Ende der Woche wieder in Australien verkaufen. Denn Apple will noch bei der letzten Instanz, dem High Court, gegen die Entscheidung vorgehen. Dafür räumte das Gericht Apple nun Zeit bis Freitag ein.

Samsung und Apple werfen sich gegenseitig in mehreren Ländern Ideenklau bei Smartphones und Tablets vor. Apple gelang es auch in Deutschland, den Verkauf diverser Galaxy-Tab-Modelle zu stoppen. Hierzulande machte Apple keine Patente, sondern die Verletzung geschützter Design-Muster geltend. Im Dezember soll das Oberlandesgericht Düsseldorf Samsungs Berufung gegen die einstweilige Verfügung aus dem Sommer verhandeln. Samsung bietet unterdessen eine modifizierte Version mit der Bezeichnung Galaxy Tab 10.1N an.

Die in Australien umstrittenen Multitouch-Patente haben für Apple eine besondere Bedeutung, weil man mit ihnen die Konkurrenz technisch auf Abstand halten könnte. Die Technologie sorgt dafür, dass ein Touchscreen die Bewegungen mehrerer Finger erkennen kann. Samsung argumentierte in Australien, das Display bei seinem Gerät sei etwas anders aufgebaut als in Apples Patent beschrieben.

Der Konzern aus Kalifornien dominiert mit seinem iPad bisher den jungen Tablet-Markt, obwohl es immer mehr Konkurrenz-Geräte gibt. Samsung setzt wie viele andere Hersteller auf das Google-Betriebssystem Android.

lis/dpa/rtr

Chanel lässt Hunderte Domains beschlagnahmen

Erst vor wenigen Tagen machte die Nachricht von zahlreichen vom US-Zoll beschlagnahmten Domains die Runde, über die gefälschte Markenprodukte verkauft worden sein sollen. Nun hat die Luxuswarenmarke Chanel in einem ähnlich gelagerten Fall vor Gericht eine gleichlautende Regelung erstritten . Chanel hatte über 700 Websites identifiziert, über die Fälschungen seiner Produkte angeboten worden sein sollen.

Ein Bundesrichter in Nevada ordnete nun an, die betroffenen Domains seien zu beschlagnahmen, die Adressen an den Domain-Registrar GoDaddy zu übertragen. Dieser hat dafür zu sorgen, dass Websurfer beim Aufruf der betroffenen Domains zu einer Seite umgeleitet werden, die über die Beschlagnahmung informiert . Damit nicht genug, wurden in dem Urteil auch Suchmaschinen und Social Networks angewiesen, die Domain-Namen aus dem Such-Index und den Treffern zu entfernen.

Ein Helfer für die Internet-Ausdrucker

Der "Little Printer", ein kleiner Drucker in Würfelform, soll Smartphone-Besitzer zu Internet-Ausdruckern machen. Zusammen mit der entsprechenden Android- oder iPhone-App spuckt das Druckerchen auf Wunsch eine Auswahl aus vorab ausgewählten Angeboten aus - seien es Rätsel, eine To-do-Liste, Einkaufszettel, die Termine für den aktuellen Tag, Artikel oder Statusmeldungen aus sozialen Netzwerken. Die Ausdrucke sind so breit wie ein iPhone und maximal 25 Zentimeter lang. Unter den Weihnachtsbaum kann der News-Drucker jedoch nicht gelegt werden, er soll erst 2012 auf den Markt kommen .

Auch das noch:

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