Netzwelt-Ticker Warum das neue Ärzte-Album komplett auf YouTube läuft

Ärzte: Bei YouTube läuft das neue Album komplett kostenlos - ohne Sperrungen
Foto: YoutubeDas neue Album der Ärzte läuft seit einigen Tagen komplett auf YouTube, zu jedem der 16 Songs ein Animationsvideo, kostenlos, in voller Länge im offiziellen Kanal der Ärzte . Bisher hat sich niemand über blockierte Videoclips beschwert. Wie kann das sein? Schließlich sperrt doch YouTube wegen der Auseinandersetzung mit der Gema regelmäßig Musikvideos in Deutschland.
Wie kann die Band sicher sein, dass die aufwendig produzierten Clips nicht blockiert werden? Das Label der Ärzte, Hot Action Records, will sich dazu nicht äußern. Es gibt aber eigentlich nur eine Methode, mit der Rechteinhaber sicher gehen können, dass Musikvideos oder andere Streams zu ihren Werken online abrufbar sind und bleiben. Wer einen Wahrnehmungsvertrag mit der Gema hat - wie der Komponist und Textdichter Bela Barney Felsenheimer und der Ärzte-Musikverlag PMS - kann bestimmte Online-Nutzungen von diesem Vertrag ausschließen.
Wer das tut, behält die Online-Rechte (welche, zählt der Gema-Berechtigungsvertrag detailliert auf ) und lässt in Deutschland durch die Gema nur die anderen Offline-Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte vertreten. Wer das tut, muss mit YouTube, Spotify, Simfy und all den anderen Online-Anbietern direkt verhandeln. Ob der Musikverlag PMS und Bela B. einen entsprechenden Gema-Vertrag haben, ist unklar. Die Gema kann dazu aus "Datenschutzgründen" nichts sagen, aus der Gema-Werkdatenbank geht das nicht hervor. Eine solcher Ausschluss der Online-Nutzungen ist aber die wohl einzig denkbare Erklärung für die konstante Präsenz der Ärzte-Videos auf YouTube. (lis)
Berlin gegen Abmahnungswesen
Die Bundesregierung plant Schritte gegen die nach wie vor grassierende Plage unseriöser Praktiken bei Abmahnungen. Wie "Heise" meldet, liegt bereits ein Entwurf des Justizministeriums vor, der eine Reihe von Maßnahmen vorsieht, mit denen Geschäftemachern das Interesse vergällt werden soll. In Fällen von Urheberrechtsverletzungen durch Kopieren geschützten Materials - zum Beispiel in Tauschbörsen - würde der Streitwert deutlich gesenkt, was erheblich niedrigere Anwaltskosten und damit geringere Erstattungen bedeute.
Statt wie bisher häufig Streitwerte von bis zu 10.000 Euro anzusetzen, sollten diese auf 500 Euro begrenzt werden. Mehr noch: Erweist sich eine kostenpflichtige Abmahnung als unberechtigt, hat der Adressat Anspruch auf Erstattung der Kosten für den von ihm selbst beauftragten Rechtsanwalt. Allerdings würden nach dieser Regelung für den Abmahnanwalt unterm Strich immer noch gut 70 Euro für jede anwaltliche Abmahnung herausspringen. Zu viel, meint der IT-Fachanwalt Thomas Stadler: "Trotz der 70,20 Euro lohnt sich das Geschäft beim Einsatz von Textbausteinen weiterhin für sogenannte Abmahnkanzleien. Liegt aber eine individuell zu beurteilende Urheberrechtsverletzung vor und soll eine Abmahnung erfolgen, bleibt der Rechteinhaber auf dem Großteil der Anwaltskosten sitzen."
Amazon wird zum Software-Anbieter
Das Online-Kaufhaus Amazon gilt nach wie vor hauptsächlich als Buchhändler, aber das Unternehmen nutzt natürlich die Möglichkeiten zum Vertrieb digitaler Inhalte wie E-Books oder für Musik-Downloads. Nun erweitert der Konzern sein Geschäft um einen naheliegenden Bereich: Software und Computerspiele . Seit Dienstag steht ein entsprechender Download-Service zur Verfügung, zunächst umfasst das Angebot an die 500 Titel, Programme und Games. Darunter sind Büro-Software wie Microsofts Office 2010 und Spiele wie Fifa 2012, rechtzeitig zur Fußball-EM im Sommer.
Nokias Lumia 900 in den USA ausverkauft, in Europa ein Ladenhüter
Nokias neues Smartphone Lumia 900 erfreut sich in den USA großer Nachfrage, bei manchen Anbietern wie AT&T ist es sogar bereits ausverkauft, bei Amazon beträgt die Wartezeit bei Bestellung derzeit bis zu neun Tage. Ganz anders die Lage in Europa. Hier läuft der Absatz schleppend, vier große Telefongesellschaften erklärten gegenüber Reuters, Lumia Smartphones könnten im Wettbewerb nicht mit Apples iPhones oder Samsungs Galaxy-Geräten mithalten. Ein leitender Verantwortlicher erklärte: "Niemand kommt in den Laden und fragt nach einem Windows-Handy." Microsoft-Programme würden auf PC hervorragen funktionieren und den Nutzern "haufenweise tolle Sachen" ermöglichen, doch das sei den wenigsten Kunden bewusst. "Wäre das Lumia mit derselben Hardware, aber mit Android anstelle Windows ausgestattet, ließe es sich viel leichter verkaufen."
Auch das noch:
- Megaupload plante Börsengang: Das erzählte Kim Schmitz alias Dotcom dem Fachblog "TorrentFreak". Gerade als sein Unternehmen im Januar von den Behörden stillgelegt wurde, habe er sich in konkreten Vorbereitungen für einen lukrativen Börsengang befunden. Beauftragte Banken hätten keine legalen Bedenken erhoben, von der Aktion versprachen sich die Beteiligten "mehrere Milliarden".
- Quellcode zum Klassiker: Für Nostalgiker unter den Gamern stellt Jordan Mechner den Quellcode seines 23 Jahre alten Spieleklassikers "Prince of Persia" online. Erst im März hatte Mechner die Originalsoftware auf ein paar alten Disketten "in einem Karton hinten im Schrank" entdeckt.
- Twitter will kein Patent-Troll sein: Der Zwitscherdienst verspricht, Erfindungen und Entwicklungen seiner Mitarbeiter nicht als Waffe in den unter Hightech-Firmen inzwischen üblichen Patentkriegen zu benutzen. Jedenfalls nicht, solange die Entwickler nicht einwilligen.
- "Internet-Erfinder" Tim Berners-Lee gegen britische Überwachungspläne: Londons Vorhaben, die digitale Kommunikation jedes Briten von den Geheimdiensten überwachen zu lassen, bedeute nicht weniger als die "Zerstörung von Menschenrechten". Vielleicht hat Berners-Lee ja noch Einfluss auf die Angelegenheit. Immerhin fungiert er als Berater der konservativ-liberalen Regierung.
- Das Google-Fahrrad kommt: Einheitliches Firmendesign muss sein. Das gilt selbst für die Drahtesel, mit denen sich die Google-Mitarbeiter auf dem Gelände bewegen. Warum aber ein Wettbewerb nötig war, um dann nichts weiter als ein vierfarbig angemaltes Damenrad im Hollandstil zu präsentieren, erschließt sich auch auf den zweiten Blick nicht.