Flughäfen in Neuseeland Wer sein Passwort nicht verrät, muss zahlen

Flugzeuge am Flughafen Auckland
Foto: David Gray/ REUTERSWer nach Neuseeland einreist, sollte sich gut überlegen, welche vertraulichen Daten er auf seinem Smartphone durch die Welt transportiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass man als Tourist bei der Einreise nach dem Zugang zu seinem Telefon oder Tablet gefragt wird, ist zwar statistisch gesehen verschwindend gering. Passieren kann dies aber durchaus: 2017 etwa wurden an neuseeländischen Flughäfen knapp 540 Geräte untersucht, berichtet die öffentlich-rechtliche Hörfunkanstalt "Radio New Zealand" .
Zum Oktober 2018 ist in Neuseeland nun der Customs and Excise Act 2018 in Kraft getreten. Er erlaubt es Zollbeamten, von verdächtigen Personen nicht nur die Herausgabe elektronischer Geräte zu verlangen, sondern auch deren Entsperrung. Ob ein Gerät per Pin, Passwort oder Fingerabdruck gesichert ist, macht dabei rechtlich keinen Unterschied.
Zollsprecher Terry Brown sagte "Radio New Zealand", es handele sich um Überprüfungen, bei denen die Dateien auf dem Gerät begutachtet werden. Man werde Telefone im Flugmodus untersuchen, "wir gehen nicht in 'die Cloud'".
Dem Nachrichten-Netzwerk "RadioLIVE" sagte Brown, dass die Zollbeamten einen "angemessenen Grund" bräuchten, einen Reisenden krimineller Handlungen zu verdächtigen, bevor sie eine digitale Suche durchführen dürften. Die könne "eine Reihe von Dingen" sein, darunter Kinderausbeutung, Drogenschmuggel und terroristische Aktivität: "Und auf dieser Grundlage können wir Sie bitten, uns mit Mitteln wie einem Fingerabdruck oder einem Passwort den Zugang zu ihrem Telefon zu ermöglichen."
Nicht-Kooperation kann teuer werden
Reisende könnten sich zwar weigern, das Gerät freizuschalten, berichtet "Radio New Zealand". Dann würden ihnen jedoch eine Strafe in Höhe von bis zu 5000 Neuseeland-Dollar drohen, was etwa 2850 Euro entspricht. Außerdem werde in diesem Fall das Gerät einbehalten und forensisch untersucht.
Im Customs and Excise Act 2018 selbst heißt es, beim Überprüfen der Geräte könnten technische Hilfsmittel genutzt werden, das Gerät dürfe aber nicht beschädigt werden. Nach dem Ende der Suche müsse das Gerät - wenn sich darauf kein für die Arbeit der Beamten relevantes Material findet - seinem Besitzer wieder zurückgegeben werden.
Der für den Zoll zuständige Minister Kris Faafoi sagte, die Befugnis, an der Grenze elektronische Geräte durchsuchen zu dürfen, sei notwendig: "Viele Gruppen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität gehen beim Versuch, Dinge über die Grenze zu bekommen, immer raffinierter vor."
Bürgerrechtler kritisieren die neuen Regelungen, zumal Neuseeland in Sachen Überwachung alles andere als ein unbeschriebenes Blatt ist: Als "Five Eyes"-Mitglied kooperiert das Land bei der Geheimdiensarbeit eng mit den USA, Großbritannien, Kanada und Australien. Erst Anfang September hatten die Innenminister der sogenannten Five Eyes von Technikunternehmen mehr Hilfe beim Überwachen gefordert.