Online-Bezahldienst Datenschützer kritisieren sofortüberweisung.de

Website von sofortüberweisung.de: Kritik an umfangreichen Datenabfragen
Hamburg - Der Online-Bezahldienst sofortüberweisung.de greift auf umfangreiche Bankdaten seiner Nutzer zu, ohne diese darüber im Detail zu informieren. Das berichtet NDR Info. Über den Dienst, der auf bestehende Konten des Nutzers zugreift, können Rechnungen von Online-Shops bezahlt werden. Die Shop-Betreiber bekommen dabei von dem Dienst sofort mitgeteilt, ob das Konto ausreichend gedeckt ist, so dass Aufträge sofort ausgeführt werden können, nicht erst nach dem tatsächlichen Eingang des Überweisungsbetrags.
Dazu führt sofortüberweisung.de eine sogenannte "Kontodeckungsabfrage" durch. Wie NDR Info berichtet, wird dabei nicht nur der Kontostand abgefragt, sondern auch die Kontoumsätze der vergangenen 30 Tage, ob weitere Konten beim selben Kreditinstitut vorhanden sind, Dispokredite und vorgemerkte Auslandsüberweisungen. Die Firma Payment Network bestätigte dem Radiosender den Zugriff - nicht bei allen, aber bei einem Großteil der Kunden würden diese Daten abgefragt.
Die Anfrage diene dazu zu verifizieren, dass das Konto tatsächlich gedeckt ist und das gemeldete Guthaben nicht beispielsweise durch eine bald anstehende Überweisung verschwindet, bevor der online angefragte Betrag überwiesen werden kann.
Diese Praxis kritisieren nun Verbraucher- und Datenschützer: Nutzer könnten mit dem Wort "Kontodeckungsabfrage" womöglich nicht viel anfangen. Frank-Christian Pauli, Finanzexperte des Verbraucherzentralen-Bundesverbands, mahnte auf NDR Info eine "verbraucherfreundliche" Formulierung an. Der zuständige bayerische Datenschützer sagte dem Sender, die Informationen für die Nutzer würden nicht ausreichen.
Die Betreiber von sofortüberweisung.de verteidigen den Datenzugriff. So würde Betrugsversuchen vorgebeugt. Die Daten würden nur zum Zwecke der Prüfung von einem Computer ausgelesen und nicht gespeichert. Nach den Anfragen des NDR würden nun Anwälte überprüfen, inwiefern die Nutzungsbedingungen klargestellt werden müssen. "Wir haben da nichts zu verstecken", sagt Georg Schardt von Payment Network. Er wundert sich, dass der bayerische Datenschützer seine nun geäußerte Kritik nicht schon vorher angebracht hat - man arbeite schließlich schon länger mit der Behörde zusammen, bisher habe es dahingehend nichts zu beanstanden gegeben.
Auf diesen Widerspruch hingewiesen sagte Thomas Kranig vom bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, dass durch die NDR-Recherchen nun neue Informationen vorliegen würden. Bei einer früheren Prüfung habe man das noch nicht so wahrgenommen, sagte Kranig. Er kündigte an, mit der Firma über eine weitergehende Transparenz zu reden. Den Anwendern müsse der Datenzugriff in klar verständlichen Worten erklärt werden.
Auch die Deutsche Telekom bietet einen ähnlichen Online-Überweisungsdienst an. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es auch hier, die Telekom prüfe, ob das Konto des Nutzers "eine vom Händler vorgegebene Deckung" aufweist. Eine Anfrage an das Unternehmen, welche Daten dazu abgefragt werden, blieb bislang unbeantwortet.