US-Gericht lehnt einstweilige Verfügung ab Parler scheitert mit Klage gegen Amazon

Parler ist seit Tagen offline. Der Grund: Amazon hat die Zusammenarbeit gekündigt. Eine einstweilige Verfügung lehnte ein US-Gericht nun ab.
Parler: Der Dienst läuft nicht, nur die Website ist erreichbar

Parler: Der Dienst läuft nicht, nur die Website ist erreichbar

Foto: OLIVIER DOULIERY / AFP

Die bei Trump-Anhängern beliebte Twitter-Alternative Parler bleibt wohl vorerst offline. Parler ist mit dem Versuch gescheitert, per Gerichtsbeschluss auf die Cloud-Infrastruktur von Amazon zurückzukehren. Parler habe nicht die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung erfüllt, urteilte eine Richterin im US-Bundesstaat Washington am Donnerstag.

Amazons Cloud-Tochter AWS war der technische Dienstleister von Parler, kündigte den Vertrag aber nach der Attacke der Anhänger des ehemaligen Präsidenten Donald Trump auf das Kapitol. Parler ging daraufhin vom Netz und hat den Dienst immer noch nicht wiederhergestellt. Mit anderen Anbietern brachte Parler inzwischen zumindest seine Webseite online. Amazon begründete die Kündigung damit, dass Parler keine ausreichenden Regelungen zum Schutz vor gefährlichen Inhalten biete.

Parler behauptete in der Klage, Amazon habe sich mit dem Konkurrenten Twitter abgesprochen und damit Wettbewerbsrecht verletzt. Zudem habe Amazon mit der schnellen Kündigung Vertragsbedingungen verletzt. Die Richterin kam jedoch zu dem Schluss, dass Parler keine überzeugenden Argumente vorlegen konnte, die eine einstweilige Verfügung rechtfertigen würden. So habe es keine Beweise für eine Absprache zwischen Amazon und Twitter gegeben – und Parler habe selbst gegen den Vertrag mit Amazon verstoßen, weil Gewaltaufrufe online geblieben seien.

Richterin räumt Existenzprobleme für Parler ein

Für eine einstweilige Verfügung muss ein Kläger in den USA unter anderem zeigen, dass er Aussichten auf einen Erfolg in der Sache habe, ihm ein nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen könne und eine solche Entscheidung im öffentlichen Interesse sei. Die Richterin räumte ein, dass Parler durch Amazons Vorgehen das Aus drohe – das allein reiche aber nicht für eine einstweilige Verfügung aus.

Parler bezeichnete sich als eine auf Redefreiheit fokussierte Onlineplattform. Die Plattform funktioniert wie Twitter, doch die Sprache ist enthemmter, oft rechtsextrem, frauenfeindlich und antisemitisch. Amazon hatte vor Gericht auf Parler-Beiträge verwiesen, in denen unter anderem zum »Bürgerkrieg« und zur Ermordung von Politikern nach der Übergabe des Präsidentenamts von Donald Trump an Joe Biden am 20. Januar aufgerufen wurde.

Angesichts eines zunehmend härteren Vorgehens von Twitter und Facebook gegen Gewaltaufrufe und Verschwörungstheorien wanderten schon in den vergangenen Monaten Trump-Anhänger zu Parler ab. Der bei Twitter und Facebook bis auf Weiteres gesperrte Trump verlor mit Parler eine weitere Plattform zur direkten Kommunikation.

ptz/dpa/Reuters
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