Automatische Vertragsverlängerungen Verbraucherschützer gehen gegen Parship vor

Parship: Der VZBV hält die Verträge für fristlos kündbar
Foto: imagoWer nicht länger parshippen will, kann sich womöglich nun einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anschließen. »Betroffene Parship-Nutzer:innen können nun aktiv werden«, erklärte der Referent beim VZBV, Henning Fischer, am Dienstag. Eine Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz sei nun möglich.
Der VZBV hatte gegen den Online-Dating-Anbieter eine Musterfeststellungsklage erhoben, weil dieser versuche, Verbraucherinnen und Verbraucher langfristig in teuren Verträgen zu halten.
Der Verband hält die Verträge für fristlos kündbar, auch eine automatische Verlängerung der Verträge sei nicht zulässig, erklärten die Verbraucherschützer. Eine fristlose Kündigung sei möglich, weil Nutzerinnen und Nutzer ein besonderes Vertrauensverhältnis zu einer Online-Partnervermittlung haben müssten, denn diese erfragt eine Vielzahl privater Angaben. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind solche Verträge fristlos kündbar, für den Bereich der Offline-Partnervermittlung ist dies bereits der Fall.
An der Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Hamburg können sich laut VZBV alle Verbraucherinnen und Verbraucher beteiligen, die eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Parship erworben haben. Wer seinen Vertrag noch nicht gekündigt hat, kann dies vor einer Eintragung ins Klageregister noch tun, erklärte der vzbv weiter. Ist die Klage erfolgreich, können Betroffene, die sich ins Klageregister eingetragen haben, zum Teil auf hunderte Euro Erstattung von zu Unrecht verlangten Mitgliedsbeiträgen hoffen. Wer sich eintragen lässt, ist aber in jedem Fall an das Urteil gebunden – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Damit Betroffene sich einer Klage anschließen können, müssen sie in jedem Fall ein Premium-Abo bei Parship haben oder gehabt haben. Um zu prüfen, ob der eigene Fall zu der Klage passt, bietet der VZBV im Netz auch einen Klage-Check an. Bei Erfolg der Klage können Betroffene dann Ansprüche auf Rückzahlungen anmelden.
Hinweis: Parship teilte am Mittwoch mit, man sehe der Klage »gelassen entgegen«: Ein Urteil des Bundesgerichtshofs sei zuletzt im Sinne von Parship ausgefallen und »unabhängig davon läuft die Argumentation der vzbv nach Ansicht von Parship ins Leere. Das digitale Angebot von Dating-Plattformen ist nicht vergleichbar mit der Dienstleistung klassischer ›offline‹ Heiratsvermittler«. Erstlaufzeit sowie die automatische Verlängerung der Verträge mit Parship »entsprechen den geltenden gesetzlichen Regelungen. (...) Weshalb die Verbraucherzentrale fordert, dass sich Kund:innen jederzeit aus dem Vertragsverhältnis mit Parship lösen können müssen, ist für Parship deshalb nicht nachvollziehbar.«