Elektronischer Personalausweis Onlinefunktion soll standardmäßig aktiviert werden

Elektronischer Personalausweis (Archivbild)
Foto: Angelika Warmuth/ dpaDie Bundesregierung will die ungeliebte Onlinefunktion von elektronischen Personalausweisen zum Standard machen. Die eID genannte Funktion soll "in Zukunft bei jedem Ausweis automatisch und dauerhaft eingeschaltet" werden, heißt es in einem bereits Freitag vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises, der SPIEGEL ONLINE vorliegt. Offenbar bezieht sich der Vorschlag auf Personalausweis-Neuausstellungen, nicht auf Ausweise, die bereits ausgegeben wurden.
Bisher muss die Onlinefunktion vom Ausweisbesitzer extra aktiviert werden: Das ist beim Abholen des Ausweises oder später möglich. Das tut bislang aber nur eine Minderheit der Deutschen: Personalausweise mit eID-Funktion sind seit 2010 zwar an rund 45 Millionen Bürger ausgegeben worden, heißt es von einem Sprecher des Innenministeriums. Schätzungsweise nur ein Drittel hätte aber auch die Online-Funktion freigeschaltet. Wer das macht, kann seinen Ausweis dazu verwenden, sich gegenüber Behörden - zum Beispiel im Meldewesen - und Unternehmen im Internet auszuweisen.
Mehrheit will keine Onlinefunktion - bisher
Die Zahl bedeutet auch: Zwei von drei Bürgern mit neuem Personalausweis haben sich dagegen entschieden, die Funktion freizuschalten. "Die Nutzung und die Verbreitung der eID-Funktion bleiben bisher hinter den Erwartungen zurück", steht dazu im Entwurf. "Ein Grund hierfür ist, dass das bisherige Verfahren zur Beantragung der Nutzung der eID-Funktion aufwendig ist."
An diesem Hebel will die Bundesregierung nun offenbar ansetzen und die etwa vom Chaos Computer Club (CCC) kritisierte Funktion zur Standardausstattung des Ausweises erklären - ohne sich die Mühe zu machen, die Bürger extra zu fragen und erst einmal mit Broschüren informieren zu müssen. Die Gesetzesänderung würde vermutlich dazu führen, dass bald deutlich mehr elektronische Ausweise mit aktivierter eID-Funktion im Umlauf sind.
Für Widerspenstige soll es eine Hotline geben
Wer die Onlinefunktion auch künftig nicht nutzen will, muss wohl selbst aktiv werden, um die Funktion zu sperren. Das soll laut Gesetzesentwurf über den Anruf bei einer Hotline passieren. Über die Eingabe einer Geheimnummer sollen die Nutzer zudem kontrollieren können, wer ihre Daten ausliest.
Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, dass mehr Firmen und behördliche Anbieter das Zertifikat erwerben sollen, das sie zu einem digitalen Identitätscheck per Personalausweis berechtigt. Es soll dadurch mehr Anwendungsmöglichkeiten für die Funktion geben. Der Entwurf sieht für dieses Ziel auch eine "Verschlankung der datenschutzrechtlichen Präventivprüfung" vor, wenn es darum geht, eine Berechtigung zu erteilen.
Die Änderungen sollen, so steht es im Gesetzesentwurf, "das Bewusstsein von Bürgerinnen und Bürgern für die Vorteile der eID-Funktion in ihrem Alltag fördern".
Anmerkung, 17.50 Uhr: In diesem Text stand zuerst die Zahl von 61 Millionen Deutschen, die einen Personalausweis mit eID-Funktion besitzen. Diese Zahl steht im Gesetzentwurf. Sie ist aber nicht zutreffend, wie das Innenministerium auf Nachfrage klargestellt hat.