Affen-Selfie Naruto geht leer aus, Peta muss zahlen

Selfie des Makaken Naruto
Foto: imago/ Danita DelimontKlappe zu, Affe mittellos: Der jahrelange Rechtsstreit um das berühmte Selfie des indonesischen Makaken Naruto ist - mal wieder - beendet. Die Tierrechtsorganisation Peta verlor auch das Berufungsverfahren zu ihrer Klage wegen Urheberrechtsverletzung, die sie im Namen des Tieres erhoben hatte.
Der Streit dreht sich um ein ikonisches Tierfoto, das den in die Kamera blickenden Affen Naruto zeigt. Naruto hatte das Foto 2011 selbst von sich geschossen, nachdem der Tierfotograf David J. Slater seine Kamera im indonesischen Regenwald kurz unbeobachtet gelassen hatte. Slater ist der Meinung, dass er die Rechte am Bild hält, Peta möchte ihm diese im Namen des Affen streitig machen. Die Aktivisten aber sehen den Affen als wahren Urheber des besonderen Selfies.
Mit der Entscheidung der Richter am Bundesberufungsgericht in San Francisco gilt nun: Naruto bekommt kein Geld für die Verwertung seines Fotos durch den Besitzer der Kamera, also Slater. Stattdessen bekommt die Klägerin, Peta, Slaters Anwaltskosten aufgebrummt. Die Richter urteilten, dass Tiere keine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen erheben können, weil das im entsprechenden US-Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen sei. Deshalb könne auch niemand im Namen von Naruto klagen.
Peta hatte genau das versucht, und zwar seit September 2015. Da wurde die Frage, wer als Urheber des Selfies gilt, bereits seit etwa vier Jahren diskutiert. Erstinstanzlich verlor die Organisation den Prozess, das war Anfang 2016. Peta ging in Berufung, erzielte dann aber im September 2017 eine außergerichtliche Einigung mit Slater. Die Organisation wollte ihre Klage zurückziehen, im Gegenzug hätte Slater 25 Prozent seiner Einnahmen aus dem Foto für den Erhalt des Lebensraumes der Affen in Indonesien gespendet.
Peta könnte bis vor den Supreme Court ziehen
Damit hätte der Fall ein Ende finden können, doch das Berufungsgericht lehnte den Vergleich ab. Es wollte erstens einen Präzedenzfall schaffen. Und zweitens wäre Naruto an dem Vergleich nicht beteiligt gewesen, weshalb die Richter glaubten, Peta handele nur zum eigenen Vorteil. So steht es nun auch im Urteil: "Peta scheint Naruto [...] für seine ideologischen Zwecke zu benutzen."
Wie zur Strafe dafür entschieden die Richter, dass Peta die Anwaltskosten von Slater tragen muss. Das ist im US-Recht selten. Der Fotograf hatte schon früher erklärt, durch die Kosten aus dem ersten Prozess finanziell ruiniert zu sein.
Theoretisch könnte Peta weiterklagen, bis zum Supreme Court. Doch es gilt als unwahrscheinlich, dass die Organisation damit durchkäme.

Peta versus Videospiele: Immer dasselbe Spiel
Wohl ebenso unrealistisch ist Petas aktuelle Forderung an den Spielehersteller Ubisoft, "künftig keine Videospiele in Deutschland mehr zu vermarkten, die das Jagen und Töten von Fischen oder anderen Tieren glorifizieren und banalisieren." Anlass ist das Spiel "Far Cry 5" - weil Spieler darin angeln können, wenn sie gerade mal eine Pause vom Rumballern brauchen.
Peta vertritt die Ansicht, "dass ein Fisch ein Jemand ist und kein Etwas und da ist es ein Armutszeugnis, das Angeln zu bewerben." Es ist nicht das erste Mal, dass die Organisation versucht, mit Kritik an aktuellen Videospielen Aufmerksamkeit zu erregen.
Update: In einer früheren Fassung dieses Artikels wurde Peta als Tierschutzorganisation bezeichnet. Die treffende Bezeichnung ist aber Tierrechtsorganisation. Wir haben die entsprechenden Stellen geändert.