Illegales Filmportal Knapp vier Jahre Haft für kino.to-Programmierer

Zuletzt fungierte er als Chef von kino.to: Der Programmierer des Raubkopie-Verzeichnisses ist in Leipzig zu fast vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht rechnete ihm sein Geständnis an und blieb unter dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß.
kino.to: Einer der Drahtzieher ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden

kino.to: Einer der Drahtzieher ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden

Foto: SPIEGEL ONLINE

Leipzig - Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals kino.to ist zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig.

Der Programmierer aus Hamburg hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein "angemessenes Strafmaß".

"Dass das Portal als solches tatsächlich Gefängnis bedeuten würde, wusste ich nicht", hatte der Mann Ende März vor Gericht gesagt. Er sitzt seit vergangenem Jahr in Untersuchungshaft. kino.to war im vergangenen Sommer von der Polizei stillgelegt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem Mann eine massenhafte Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen. Über die von ihm programmierte Seite waren 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten.

Zeitweise griffen auf kino.to bis zu vier Millionen Nutzer täglich zu. Geld verdienten die Betreiber über Werbeeinnahmen. Der Technik-Chef gilt als zweitwichtigster Mann von kino.to, nach dem ebenfalls inhaftierten Leipziger Gründer. Beim Prozessauftakt hieß es, der Programmierer solle mehr als eine Million Euro kassiert haben. Zum Schluss fungierte er pro forma sogar als Chef von kino.to. Der eigentliche Drahtzieher habe ihn aber wohl aus Angst vor Entdeckung vorgeschoben, sagte der Mann.

2011 waren bereits mehrere Mittäter im kino.to-Fall zu Haftstrafen verurteilt worden:

  • 2. Dezember: Ein 33 Jahre alter Web-Designer bekam zweieinhalb Jahre Haft. Er hatte nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis abgelegt. Mit Online-Werbung soll er 190.000 Euro umgesetzt haben. Mehr...
  • 7. Dezember: Drei Jahre Haft bekam der 27-jährige Administrator, der 23.000 Raubkopien von Filmen auf interne Server gestellt hatte. Auch er hatte ein Geständnis abgelegt. Mehr...
  • 15. Dezember: Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte gestanden, gegen Bezahlung Tausende Raubkopien bei Filehostern eingestellt zu haben. Mehr... 
  • 22. Dezember: Der sogenannte "Serverbeschaffer" wird zu drei Jahren und fünf Monaten Haften verurteilt. Er soll Speicherplatz im Ausland angemietet und mit Abo-Fallen - gegen Gebühr konnten Filme und Serien schneller heruntergeladen werden - von 2008 bis 2011 mehrere Hunderttausend Euro Gewinn gemacht haben. Mehr...

lis/ore/dapd/dpa
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