Redtube-Abmahnungen Thomas Urmann verliert Anwaltszulassung

Durch Abmahnungen wegen angeblich illegaler Pornostreams auf Redtube wurde der Rechtsanwalt Thomas Urmann bundesweit bekannt. Jetzt hat er offenbar seine Zulassung verloren.
Redtube-Website: Tausenden Nutzern war 2013 vorgeworfen worden, Videostreams urheberrechtlich geschützter Sexfilme abgerufen zu haben

Redtube-Website: Tausenden Nutzern war 2013 vorgeworfen worden, Videostreams urheberrechtlich geschützter Sexfilme abgerufen zu haben

Thomas Urmann, der Geschäftsführer der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C), ist offiziell kein Rechtsanwalt mehr. Der Anwalt Tobias Röttger von der Kanzlei GGR berichtet auf Infodocc.info, Urmann habe seine Zulassung verloren . "Wir hatten bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg Beschwerde gegen den Kollegen Thomas Urmann eingelegt und lange nichts von der Kammer gehört", heißt es in dem Beitrag. Am 22. Dezember hätten Röttger und seine Kollegen jedoch eine kurze Stellungnahme der Kammer Nürnberg erhalten. "Da der Ex-Kollege Thomas Urmann nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und auch die Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gelöscht worden ist, hat sich das berufsrechtliche Verfahren damit erledigt."

Das Newsportal Teltarif.de schreibt , die Anwaltskammer Nürnberg habe auf Anfrage bestätigt, dass Urmann dort seit dem 17. November nicht mehr als Anwalt registriert sei. Eine Angabe zu den Gründen sei aber nicht möglich.

Urmanns Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hatte sich bundesweit einen Namen gemacht, als sie im Dezember 2013 begann, mutmaßliche Nutzer von Redtube abzumahnen. Das geschah im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG. Tausenden Internetnutzern war in den Abmahnungen vorgeworfen worden, Videostreams urheberrechtlich geschützter Sexfilme auf der Porno-Plattform abgerufen haben. Vor mehreren Gerichten hatten Betroffene gegen die Abmahnungen geklagt. Es ist bislang kein Fall bekannt, in dem ein von einer Abmahnung Betroffener vor Gericht gegen die The Archive AG verlor. Ein Teil der Betroffenen wird in den Verfahren von GGR vertreten.

Die Website von U+C ist bereits seit einiger Zeit offline. Laut einer Meldung von Infobroker.de  hat sich die U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereits Anfang November im Handelsregister umbenannt und den Geschäftszweck geändert.

Update, 31. Dezember: Die "Welt" berichtet , Urmann habe seine Zulassung und die der Rechtsanwaltsgesellschaft am 3. November zurückgegeben - "aus freien Stücken". "Ich denke, nach einem Strafverfahren, an dem man als Angeklagter beteiligt ist, kann man meiner Meinung nach nicht mehr als Organ der Rechtspflege auftreten", zitiert das Blatt Urmann. "Ich hatte meine Entscheidung bereits Ende Februar getroffen." Urmann sei im August zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden - in einem Prozess, der nichts mit den Redtube-Abmahnungen zu tun hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Urmann hat laut "Welt" Berufung eingelegt.

mbö
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