Wegen illegaler Glücksspielwerbung YouTuber soll 480.000 Euro Geldstrafe zahlen

Ron Bielecki auf der Erotikmesse Venus: Sein Geld verdient er mit oftmals nicht jugendfreien Partnerschaften
Foto: Axel Kammerer / CHROMORANGE / IMAGODer YouTuber und Streamer Ron Bielecki ist bekannt für Partyexzesse, Provokationen und Pöbeleien, unter anderem dank Sponsoren aus der Glücksspielbranche verdient er aber reichlich Geld. Wie die »Wirtschaftswoche« berichtet , hat ihm nun die Generalstaatsanwaltschaft Berlin eine dicke Rechnung präsentiert. 480.000 Euro soll Bielecki zahlen, weil er auf Twitch für illegale Glücksspiele geworben hatte.
Konkret werfen die Strafverfolger dem Berliner vor, 51 Mal an einem illegalen Glücksspiel teilgenommen zu haben. Und 37 Mal soll er auf den von ihm betriebenen Kanälen Werbung für die Anbieter gemacht haben. Beides ist jedoch illegal. Glücksspielanbieter benötigen in Deutschland eine staatliche Lizenz, das Werben für unlizenzierte Angebote kann laut Strafgesetzbuch sogar mit einer Haftstrafe von einem Jahr geahndet werden.
Prahlereien als Berechnungsgrundlage
Um die Höhe der Strafe zu berechnen, haben die Strafverfolger weder Buchhaltung noch Steuererklärung des professionellen Streamers eingesehen. Sie glaubten ihm einfach die Angaben, die er in seinen eigenen Videos machte. Heraus kam ein Tagessatz von 4000 Euro, bei dem die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben noch einen Abschlag vorgenommen hatte.
Den eigenen Reichtum zur Schau zu stellen gehört zum Geschäftsmodell der sogenannten Casino-Streamer. Bielecki sorgte im vergangenen Jahr für einen Skandal, als er während eines Konzertbesuchs Streit mit einem Security-Mitarbeiter hatte und den Mann vor laufender Kamera als »Geringverdiener« anpöbelte: »Was verdienst du denn im Monat? 1500 Euro? Die pisse ich raus.« Später entschuldigte sich Bielecki für die Beschimpfung.
Der Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten ist noch nicht rechtskräftig. Laut dem Bericht der »Wirtschaftswoche« hat Bielecki Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Das heißt in der Regel, dass sich noch ein Gericht mit dem Fall beschäftigen wird. Auf eine Anfrage des SPIEGEL reagierte der YouTuber bislang nicht.