Statistikdienst Analytics Google einigt sich mit Datenschützern

Google Analytics ist wieder deutschlandkompatibel: Der US-Konzern hat den Statistikdienst an deutsches Datenschutzrecht angepasst und der Hamburgische Datenschützer ist zufrieden - vorerst.
Google-Logo: Der US-Konzern passt seinen Analysedienst an

Google-Logo: Der US-Konzern passt seinen Analysedienst an

Foto: KIMIHIRO HOSHINO/ AFP

Hamburg - Nach langen Verhandlungen haben Google und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte sich geeinigt: Es gibt nun eine Möglichkeit, Googles Statistikdienst Analytics datenschutzkonform zu nutzen. Laut Google  kann der Dienst "ab sofort ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden".

Der umstrittene Dienst Analytics ist eines von vielen Programmen, mit denen Betreiber von Webseiten erfassen können, wie viele Besucher ihre Angebote nutzen, wie lange sie auf welchen Seiten sind, woher sie kommen, welche Rechner und Programme sie nutzen. Die deutschen Datenschutzbehörden hatten Ende 2009 einen Beschluss  veröffentlicht, wie solche Dienste gestaltet sein müssen, um deutschem Datenschutzrecht zu entsprechen.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz Johannes Caspar  spricht von einem "langen, aber konstruktiven Abstimmungsprozess". Noch im Januar dieses Jahres hatte Caspar Google gedroht : Man man prüfe einen Musterprozess "gegen ein größeres Unternehmen", das Analytics einsetzt.

Nun hat Google den Statistikdienst in einigen Punkten verändert:

  • Internet-Nutzer können der Erfassung der Nutzungsdaten widersprechen - Google bietet seine Deaktivierungserweiterung für alle gängigen Browser an - neben Internet Explorer, Firefox und Google Chrome nun auch für Safari und Opera.
  • Seitenbetreiber können einen Teil jeder erfassten IP-Adresse vor jeglicher Speicherung löschen lassen, so dass auf diesem Weg Nutzer nicht zu identifizieren sind. Die Daten werden innerhalb Europas gelöscht.
  • Google hat die Nutzungsbedingungen für Analytics aktualisiert - sie beinhalten nun einen mit den Datenschutzbehörden abgestimmten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung.

Seitenbetreiber, die Google Analytics in Deutschland nutzen wollen, müssen beim Einbinden des Statistikdienstes auf mehrere Details achten. Sie müssen:

  • in der Datenschutzerklärung auf ihrer Seite über die Nutzung von Google Analytics informieren und auf die Browser-Erweiterungen zum Abstellen hinweisen.
  • die sogenannte IP-Masken Funktion aktivieren, damit nicht vollständige IP-Adressen übertragen werden.

Der Beauftragte für Datenschutz Johannes Caspar mahnt Seitenbetreiber zum sorgfältigen Umgang mit dem Statistikdienst: "Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht Google, sondern die Websitebetreiber, die das Produkt einsetzen, für den datenschutzgerechten Einsatz verantwortlich sind."

Die Verhandlungen mit Google seien aber keineswegs abgeschlossen. Die Entwicklung der Analyse-Software sei nicht beendet. Caspar erwähnt in seiner Stellungnahme, dass es erforderlich sein wird, die Opt-Out-Möglichkeit "auch auf Smartphones zu übertragen."

lis
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