Gerichtsurteil Stayfriends darf Fotos nicht automatisch weitergeben

Abiturienten während einer Prüfung (Archivbild)
Foto: DPADas Schulfreunde-Portal Stayfriends darf Profilbilder seiner Nutzer nicht automatisch an Suchmaschinen und Partner-Webseiten weitergeben. Dies sei nur mit Einwilligung der Betroffenen erlaubt, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag mit. Der vzbv hatte gegen Stayfriends geklagt und bekam vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth Recht.
Die im Nutzerprofil versteckte Voreinstellung reiche nicht aus, um personenbezogene Daten an Suchmaschinen und damit auch an Menschen außerhalb des Netzwerks weiterzugeben, erklärte der vzbv. Diese Voreinstellung bei Stayfriends müssten die Nutzer erst umständlich deaktivieren, wenn sie die Abbildung ihrer Fotos in Suchmaschinen verhindern wollten. Das verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Widersprüchliche Nutzungsbestimmungen
Nach Ansicht des Gerichts seien die Klauseln von Stayfriends zur Datennutzung widersprüchlich: Einerseits versichere Stayfriends, es sei "nie voreingestellt", dass Nutzerdaten für Dritte einsehbar sind. Andererseits stehe in den Nutzungsbestimmungen, ihre Daten würden auch auf Partnerseiten und Suchmaschinen wie Google veröffentlicht. Die von jedem Nutzer per Häkchen eingeholte Einverständniserklärung sei damit unwirksam.
Stayfriends hat nach eigenen Angaben rund 20 Millionen Nutzer. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.