Streit um Preismodell Zeitungsverleger beraten Verteidigung gegen Apple

Apples iTunes: Digitaler Kiosk für Musik, Filme, Serien und Software
Foto: REUTERSMünchen - Zwischen Apple und den deutschen Zeitungsverlagen bahnt sich ein Streit an: Am Dienstag will der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) über eine Aufforderung des Konzerns beraten, digitale Zeitungsverkäufe künftig über die Apple-Software iTunes abzuwickeln, wie der "Focus" am Sonntag vorab berichtete. "Wir haben einen Termin vorgezogen, um über das weitere Vorgehen zu beraten", sagte Hans Joachim Fuhrmann vom BDZV dem Magazin.
Apple will erreichen, dass die Verlage ihre Verkäufe an iPad-Nutzer künftig über den iTunes-Store abwickeln, über den auch Apps für das iPhone oder Musik- und Filmdownloads vertrieben werden. Damit verblieben aber bei dem Computerhersteller 30 Prozent des Umsatzes und die Kundendaten der Verlage.
Bisher hatte Apple einigen Anbietern auch App-Inhalte genehmigt, die nicht über iTunes verkauft werden mussten. So ist es zum Beispiel möglich, den Abonnenten der gedruckten Ausgabe oder des kostenpflichtigen Online-Angebots einer Zeitung oder eines Magazins die iPad-Ausgabe ohne Aufpreis zugänglich zu machen wie es zum Beispiel der "Economist" und die "Financial Times" anbieten. Abonnenten des gedruckten SPIEGEL bezahlen derzeit einen Aufpreis von 0,50 Euro für die iPad-Ausgabe - solche differenzierten Preise könnte die neue Apple-Regelung womöglich verhindern.
Anfang Februar lehnte Apple eine App von Sony ab, über die Kunden auf dem iPad digitale Bücher direkt aus einem Online-Shop des japanischen Konzerns hätten erwerben können. Apple habe betont, dass das Einkaufen künftig ausschließlich über die iTunes-Plattform laufen müsse, sagte der Chef von Sonys E-Book-Sparte, Steve Haber, der "New York Times".
Apple wies die Darstellung daraufhin zurück. Es gehe lediglich darum, dass immer zusätzlich auch ein Kauf über iTunes als Option angeboten werden müsse, zitierten "All Things Digital" und "The Loop" eine Apple-Sprecherin. Das wiederum sei keine neue Bedingung, sondern schon lange der Fall gewesen.
Ein solches Doppelmodell wirft allerdings die Frage auf, wie die Inhalteanbieter zu einer Differenz bei ihren Einnahmen stehen würden: Bei Käufen über iTunes bleiben 30 Prozent vom Kaufpreis bei Apple.