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Krypto-Dienst Tutanota Staatsanwaltschaft wollte Zugriff auf verschlüsselte E-Mails

In einem internationalen Erpressungsfall wollten Ermittler auf verschlüsselte E-Mails zugreifen. Laut Anbieter hätte das die Sicherheit aller Kunden gefährdet. Das Amtsgericht lehnte die Herausgabe am Ende ab.
aus DER SPIEGEL 39/2020
Die Anordnung zur Herausgabe der Mails für den April 2020 kam von der Staatsanwaltschaft Hannover

Die Anordnung zur Herausgabe der Mails für den April 2020 kam von der Staatsanwaltschaft Hannover

Foto: Holger Hollemann / picture alliance / dpa

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat versucht, den E-Mail-Dienst Tutanota zur Herausgabe von Daten zu zwingen. Der Betreiber verschlüsselter E-Mail-Accounts sollte alle eingehenden und ausgehenden Nachrichten eines bestimmten E-Mail-Accounts vom April 2020 weiterleiten, wie dem SPIEGEL vorliegende Dokumente zeigen.

Den Account hatten Ermittler aus dem europäischen Ausland einem Verdächtigen zugeordnet, der ein großes Lebensmittelunternehmen um eine Millionensumme erpressen wollte. Tutanota verschlüsselt Mails zwischen seinen Kunden so, dass selbst der Betreiber die Nachrichten der Kunden nicht lesen kann.

Um Mails zu entziffern, müsste Tutanota eine Art Hintertür programmieren. Dagegen wehrt sich der hannoversche Maildienst, der nach eigenen Angaben mehrere Millionen Kunden hat. "Es ist für uns technisch nicht möglich, eine solche Funktion zu programmieren, ohne dass die Verschlüsselung grundsätzlich unsicher wird", sagt Geschäftsführer Matthias Pfau.

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Das Amtsgericht setzte gegen Pfau ein Ordnungsgeld fest, Tage später beantragte die Staatsanwaltschaft Beugehaft. Pfau berichtet, dass die Polizei sogar vor seiner Tür gestanden habe, um ihn zu befragen.

Natürlich unterstütze man berechtigte Anfragen von Strafverfolgungsbehörden, betonte Pfau. Im aktuellen Fall wehrte sich Tutanota aber gegen die Herausgabe der Nachrichten und berief sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Demnach gilt eine Herausgabepflicht nur für Telekommunikationsprovider wie die Telekom. Bei Diensten, die nicht selbst eine Verbindung zwischen Kunden herstellen, sondern dafür Leitungen Dritter nutzen, greift die Regelung dagegen nicht. Das Landgericht Hannover sah dies auch so; Pfau musste kein Ordnungsgeld zahlen.

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