TV-Anruf-Spielshows Gericht verpflichtet Web-Forum zur Vorab-Zensur
Was kann jemand meinen, der einen Anrufer "verwirrt" nennt? Sicher jemanden, der in einer Radiosendung anruft und dann live nur "Hallo, Hallo, Hallo!" ruft, bis man ihn ausblendet. Bestimmt auch einen Menschen, der in einer TV-Anrufshow ins Studio durchkommt und statt einer Antwort auf die Gewinnfrage nur "Äääh, Öööh!" und "Mmmh!" sagt. Wer aber im Web-Forum Call-in-TV über "verwirrte Anrufer" schreibt, will einer Gewinn-Show-Firma Betrug unterstellen - so zumindest urteilte gestern das Oberlandesgericht München.
Wenn diese Formulierung bei Call-in-TV noch einmal in solch einem Kontext fällt, muss der Betreiber Marc Doehler, ein Berliner Systemadministrator, bis zu 250.000 Euro Strafe zahlen. Das Urteil ist vorerst wohl letzte Akt der Auseinandersetzung zwischen Doehlers Web-Forum, in der Zuschauer kritisch über TV-Anrufshows diskutieren, und der Münchner Endemol-Produktionsfirma Callactive, die solche Sendungen unter anderem für Viva aufzeichnet.
Lange Zeit hatten Teilnehmer in dem Forum Callactive beschuldigt, mit Scheinanrufen die Sendungen in die Länge zu ziehen und damit Zuschauer zur Teilnahme zu animieren. Dass er diese Behauptung nicht mehr verbreitet, hatte Doehler Callactive im Februar schon in einer Unterlassungserklärung versichert. Er ließ von da an seine Foren-Software die Formulierung "Fake-Anrufe" gegen "verwirrte Anrufer" austauschen.
Es wird ungemütlich für deutsche Foren-Betreiber
Eben das verbietet das Oberlandesgericht München nun Doehler. Er dürfe nicht mehr verbreiten oder verbreiten lassen, es gebe "verwirrte Anrufer" in den Fernseh-Quizsendungen von Callactive, wenn dieser Begriff Synonym für "Schein-Anrufer" verwendet wird. Die Frage ist nun: Wer kann entscheiden, was jemand mit der Äußerung "verwirrte Anrufer" meint? Die schriftliche Urteilbegründung steht noch aus, die Interpretation der Richter ist also noch nicht eindeutig.
Je nachdem wie das Gericht argumentiert, könnte die Situation der Foren-Betreiber in Deutschland noch ungemütlicher werden. Sie haften in Deutschland heute ohnehin schon für die Äußerungen Dritter - je nach Gericht selbst dann, wenn sie diese Aussagen nicht kennen. Nun scheinen Foren-Betreiber auch für Beiträge zu haften, die als Beleidigung oder Unterstellung interpretiert werden könnten.
Was als Beleidigung interpretiert werden kann
Frank Metzing, Anwalt des verurteilten Doehler, interpretiert die Folgen des Urteils gegenüber SPIEGEL ONLINE so: "Callactive sieht sich durch die Formulierung verwirrte Anrufer verleumdet. Dem Gericht hat das genügt - sobald solch eine Interpretation möglich ist, darf die Formulierung nicht mehr gebraucht werden."
Ähnlich hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem sogenannten Stolpe-Urteil entschieden, demnach eine Formulierung die Persönlichkeitsrechte auch dann verletzt, wenn sie mehrdeutig ist und eine mögliche Interpretation das Persönlichkeitsrecht verletzt. Doehler sieht durch dieses Urteil das Recht auf freie Meinungsäußerung bedroht: "Auf Basis dieser Linie in der Rechtssprechung können Unternehmen privat betriebenen Foren sehr schnell finanziell ein Ende machen."
Beiträge auf Call-In-TV diffamieren Moderatoren
Gutes Forum gegen böse Firma - ganz so einfach ist die Sache im Fall Callactive aber nicht. Denn neben sachlicher Kritik und der Darstellung von Ungereimtheiten gibt es auf Call-in-TV viele Beiträge, die weniger der Wahrheitsfindung als der Diffamierung von Unternehmen und Moderatorinnen dienen (Beispiele im Kasten).
Callactive gehe nur gegen solche Fälle juristisch vor, betont Geschäftsführer Stephan Mayerbacher gegenüber SPIEGEL ONLINE. Das Unternehmen wolle nicht "Kritik an Call-In-Formaten im Fernsehen unterbinden" oder gar "call-in-tv.de mundtot machen". Man sei nur "gegen schwer beleidigende Inhalte und gegen die unwahre Unterstellung vorgegangen, es gebe gefälschte Anrufe".
Doehler: Hinweise, aber keine Beweise
Foren-Betreiber Doehler gibt selbst zu: "Hinweise auf Unregelmäßigkeiten habe ich schon, Beweise fehlen, auch für den Betrugsvorwurf." Gegenüber SPIEGEL ONLINE gibt Callactive an, "dass die Echtheit von Anrufen durch Telefonverbindungsdaten belegt werden kann." Die zuständige Landesmedienanstalt habe auch bereits Daten zur Prüfung erhalten. SPIEGEL ONLINE konnte dieses Material allerdings nicht einsehen.
Ebenso wenig die unabhängige Untersuchung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom Juni, die Callactive laut eigener Aussage bescheinigt, es gebe "keine Zweifel daran, dass es mit rechten Dingen zugeht". Veröffentlichen will das Unternehmen diese Daten nicht "vor dem Hintergrund des sehr intensiven Wettbewerbs in der Branche". Den Kunden und Landesmedienanstalten würde die Studie vorliegen.
Kritiker: Gerichte entscheiden gegen Meinungsfreiheit
Und so geht die Diskussion weiter auf Call-In-TV.de allerdings von nun an mit verschärfter Vorab-Zensur. Doehler erklärt SPIEGEL ONLINE: "Es ist enorm teuer und zeitaufwendig, solch ein Forum in Deutschland zu betreiben." Er müsse schon jetzt wegen der Unterlassungserklärungen von Callactive einen Teil aller Beiträge im Forum vorab lesen, gegebenenfalls zensieren und dann freigeben. Bis zu 300 Beiträge seien das täglich.
Der Medienjournalist und Blogger Stefan Niggemeier, der kritisch über Callactive-Sendungen berichtet, sieht die Rechtsprechung deutscher Gerichte als Beeinträchtigung für Foren-Betreiber. Sie müssten womöglich "alle fünf Minuten eine quasi-juristische Entscheidung über die Zulässigkeit eines Beitrags fällen", was wegen der "durchwachsenen Spruchpraxis deutscher Gerichte in solchen Dingen problematisch werde". Sein Eindruck: "Im Zweifel scheinen die Gerichte zunehmend gegen die Meinungsfreiheit und den Verbraucherschutz zu entscheiden."
Foren-Teilnehmer spenden für Doehler
Die Folge dieser Rechtssprechung laut Niggemeier: "Wer sich mit zweifelhaften Geschäftspraktiken von Unternehmen auseinandersetzt, geht damit erhebliche finanzielle und juristische Risiken ein." Konkret bedeutet das im Fall Doehler: Anwalts- und Gerichtskosten von fast 7000 Euro. Immerhin 2500 Eure haben Doehler die Teilnehmer seines Forums gespendet.
Mehr genützt hätte es Dohler und der gemeinsamen Sache allerdings, wenn sich alle Teilnehmer auf das Aufdecken tatsächlich zweifelhafter Geschäftspraktiken konzentriert hätten statt Moderatorinnen und Geschäftführer zu beleidigen und Vermutungen als Tatsachen darzustellen.
Az. 18 W 1970/07