YouTube und Twitch Braucht man jetzt eine Lizenz zum Zocken?

Gaming-Truppe PietSmiet
Foto: YouTube/ PietsmietPeter Smits hat die Stirn in Falten gelegt, er spricht langsam und bedacht, als er sich in einem YouTube-Video an die Zuschauer wendet . Die Lage sei doch ein wenig ernster als zunächst angenommen, sagt der Mitgründer der Gamingvideo-Gruppe PietSmiet. "Das ist sehr beunruhigend, um es mal entspannt zu formulieren", sagt Smits zu einem Ultimatum, das ihm und seinem Team gestellt wurde.
In den Videos von PietSmiet geht es sonst meist laut zu. Gemeinsam mit seinen Mitstreitern ballert sich Smits durch Shooter, angelt an virtuellen Seen und liefert sich Rennen bei "Mario Kart". Die Spieler filmen sich dabei und veröffentlichen die Videos unter anderem bei Twitch und YouTube, wo sie 2,1 Millionen Abonnenten haben.
Da die Duelle auch live gezeigt werden, hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) den Twitch-Kanal der Gamer nun als privaten Rundfunksender vergleichbar mit RTL und ProSieben eingestuft. Es heißt: PietSmiet muss bis Ende April eine Rundfunklizenz vorweisen, sonst droht dem Kanal als Piratensender das Aus.

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PietSmiet sieht nicht nur Gebühren für den Lizenzantrag auf sich zukommen, der mehrere Tausend Euro kosten kann. Das Team müsste sich auch um einen Jugendschutzbeauftragten kümmern und einen Wirtschaftsplan vorlegen. Zudem dürfte die Gruppe vor 22 Uhr lediglich jugendfreie Videos zeigen - und somit auch keine Szenen aus Videospielen ohne Altersfreigabe.
Bei Twitch sind fast alle betroffen
Dass die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen (LfM) ausgerechnet PietSmiet aus Köln herausgepickt hat, können die Betreiber nicht nachvollziehen. Die Gaming-Streamer fühlen sich falsch behandelt und weisen darauf hin, dass auch andere Streamer betroffen seien. "Unser Hauptchannel unterscheidet sich nicht von anderen Twitch-Kanälen", sagt Smits.

Peter Smits
Foto: SPIEGEL ONLINEUnd damit hat er recht. Die Forderung der LfM nach einer Rundfunklizenz für PietSmiet muss man als Warnschuss interpretieren. Denn wenn PietSmiet eine Lizenz braucht, müssten theoretisch auch viele andere Nutzer, die Videos auf Plattformen wie Twitch veröffentlichen, eine solche Zulassung beantragen. Das steht so im Rundfunkstaatsvertrag, der ursprünglich für das Fernsehen entworfen wurde, aber nicht für Internetangebote.
Demnach gilt jeder mit einem Web-TV-Angebot als Rundfunksender, wenn er die Kriterien aus einer Checkliste (PDF) der Medienanstalten erfüllt:
- Der Kanal kann technisch mehr als 500 Zuschauer erreichen. Bei Twitch und YouTube sind das alle Kanäle, da die Server dafür ausgelegt sind und es keine Rolle spielt, wie viele Nutzer die Sendungen tatsächlich anschauen.
- Die Sendung wird redaktionell gesteuert. Dieses Kriterium ist auch schnell erfüllt. Die Medienanstalten gehen bereits von einem Sendeplan aus, wenn in sozialen Netzwerken wie Facebook oder beim Kurznachrichtendienst Twitter auf bestimmte Sendungen hingewiesen wird. Schon kommentierte Videos gelten als journalistisch eingeordnet.
- Videos werden als Livestream gesendet. Das gilt somit für alle Kanalbetreiber beim Live-Streamingportal Twitch. Dabei ist es egal, wann und wie oft eine Livesendung gezeigt wird. Je umfangreicher und regelmäßiger das Angebot ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, als Rundfunksender eingestuft zu werden. Dabei muss der Anbieter für eine Lizenzpflicht keineswegs 24 Stunden am Tag senden. Selbst wer nur gelegentlich bei Twitch auf Sendung geht, kann als Rundfunksender gelten.
- Bei YouTube sieht es ein bisschen anders aus. Die Anbieter sind nur dann betroffen, wenn sie ab und zu Livestreams veröffentlichen. Denn aufgezeichnete Clips dürfen ohne Rundfunklizenz angeboten werden, da es sich um Telemedien handelt und Nutzer selbst entscheiden können, wann sie sich die Videos anschauen.
Ein Weckruf ist gewollt
Zwar will man bei der LfM nicht davon sprechen, dass an PietSmiet ein Exempel statuiert werden soll. Doch der Weckruf ist durchaus gewollt. "Mit der Aufforderung an PietSmiet haben wir deutlich gemacht, dass Streaming-Anbieter ihr Angebot prüfen lassen sollten", sagt Peter Widlok, Sprecher der LfM auf Anfrage.
Schon seit Jahren schreibe man Betreiber von Online-TV-Kanälen an, die als lizenzpflichtig eingestuft werden. Der Fall PietSmiet habe nun einfach mehr Aufmerksamkeit erzeugt. "Wir machen damit unseren Job. Es ist unsere Aufgabe, das Medienrecht durchzusetzen."
Eine riesige Zahl von Streamern bei Twitch anzuschreiben, wäre aber zu aufwendig für die Behörden, heißt es, daher werden gezielt Einzelfälle geprüft. "Wir fangen nicht bei den Kleinen an, sondern bei den ganz Großen", sagt Widlok.
Kontrollverlust im Internet
Das breite Fernsehangebot im Netz hat bei den Landesmedienanstalten in den vergangenen Jahren zu einem gewissen Kontrollverlust geführt. Nun wollen die Behörden nach eigenen Angaben die TV-Angebote im Netz zumindest ansatzweise kontrollieren. Dabei geht es in erster Linie um kommerzielle Anbieter. Daher haben einige Web-TV-Sender wie Rocketbeans TV schon vorgesorgt. Die Livestreamer haben im September ihre Rundfunklizenz erhalten.
Der Vorstoß der Behörden könnte vor allem für Twitch und die Google-Plattform YouTube ungemütlich werden. Denn sollte PietSmiet tatsächlich eine Zulassung benötigen, dann müssen die meisten Livestreamer damit rechnen, möglicherweise als Mini-Rundfunksender eingestuft zu werden. Die Lizenzkosten und die Auflagen werden vermutlich zumindest einen Teil der Betroffenen abschrecken. Ein heikles Thema, zu dem sich auf Anfrage sowohl Google als auch Twitch nicht äußern wollte.
Und bei den beiden Videoplattformen ist längst noch nicht Schluss, wenn die Lizenzforderungen durchgehen sollten. Sollten die Medienanstalten sich bei Präzedenzfällen wie bei PietSmiet durchsetzen, dann müssen sich auch viele Nachrichtenseiten, Vereine und Unternehmen mit einer Internetpräsenz darauf einstellen, dass sie als Rundfunksender gelten könnten. Denn auch Livevideos bei Facebook, Twitter und Instagram gehören mittlerweile zum Alltag im Internet.