Müssen Universitäten vor dem Bücher-Einscannen die Erlaubnis des Autors einholen? Nein, entschied jetzt ein US-Gericht und verwies auf die amerikanische "Fair Use"-Norm. Das Urteil dürfte auch Google freuen.
Buchscanner einer Universität: Digitalisieren weiter erlaubt
Foto: Carlos Osorio/ AP
US-Universitäten haben das Recht, große Mengen Bücher einzuscannen und auf diesem Weg durchsuchbar zu machen - das hat jetzt ein New Yorker Berufungsgericht entschieden. Das Einverständnis des Autors muss dafür nicht extra eingeholt werden.
Wie der "Guardian" berichtet, sieht das Gericht das Vorgehen der Universitäten durch die im US-Recht gängige Norm des "Fair Use", der "angemessenen Verwendung", gedeckt.
Verhandelt worden war über eine Klage der Autorenvereinigung Authors Guild aus dem Jahr 2011. Die Vereinigung hatte gegen die 2008 gestartete HathiTrust Digital Library geklagt, ein Projekt, an dem mehr als 80 Universitäten beteiligt sind. Die Vereinigung warf insgesamt 17 Einrichtungen vor, mehrere Millionen Werke ohne Erlaubnis digitalisiert zu haben.
Auch Google feierte im November einen Etappensieg
Die HathiTrust Digital Library ermöglicht es, Bücher nach Stichwörtern zu durchsuchen. Im Volltext sind die Werke aber nur abrufbar, wenn eine Genehmigung des Autors vorliegt. Ein Großteil der Bücher der HathiTrust Digital Library wurden im Rahmen von Googles Buchprojekt Books digitalisiert.
Es gebe keinen Grund anzunehmen, dass die Kopien angesichts ihres Einsatzzwecks unangemessen seien, heißt es nun in den Ausführungen des Gerichts. Mit dem Einscannen würden die Universitäten den Nutzen der Werke erweitern. Das Argument, durch die Datenbank entstünde den Autoren finanzieller Schaden, überzeugte das Gericht nicht.
Google hatte mit seinem Buchprojekt bereits im November vor Gericht einen wichtigen Etappensieg errungen. Ein US-Richter war damals zum Schluss gekommen, dass sich das Programm mit dem amerikanischen Urheberrecht vereinbaren lässt: Google kopiere die Werke nicht, vielmehr habe der Dienst etwas Neues erschaffen, indem er den "Text zum Einsatz in der Forschung in Daten verwandelt". Die Autorenvereinigung war gegen das Urteil in Berufung gegangen, eine Entscheidung steht noch aus.