Urteil gegen Rechtsextreme
Gericht schickt Webradio-Nazis ins Gefängnis
Die Betreiber des rechtsextremen "Widerstand-Radio" sind zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Neun der 18 Angeklagten müssen ins Gefängnis. Das Gericht bestraft damit fremdenfeindliche und antisemitische Hetzpropaganda des Online-Angebots.
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Foto: dpa
Koblenz - Wegen Volksverhetzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung hat das Landgericht Koblenz am Montag die Betreiber eines
rechtsextremistischen Internetradios zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die insgesamt 18 Angeklagten als Administratoren und Moderatoren des Senders "Widerstand-Radio" den Nationalsozialismus verherrlicht sowie Juden, Ausländer und Andersdenkende mit dem Tode bedroht hätten.
Das Gericht folgte deshalb den Forderungen der Staatsanwaltschaft und verhängte Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung bis hin zu drei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung. Neun der 18 Betreiber wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Das Urteil umfasste im einzelnen auch die Straftatbestände der Verbreitung verfassungswidriger Propaganda und Kennzeichen sowie der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Die 20- bis 37-jährigen Angeklagten aus acht Bundesländern wurden zudem der Bildung einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden. Als strafmildernd wertete das Gericht, dass die Angeklagten voll geständig waren. Dadurch habe der Prozess deutlich verkürzt werden können, hieß es in der Urteilsbegründung.
Die Angeklagten blieben bei der Urteilsverkündung äußerlich ungerührt. Die überwiegend arbeitslosen Männer hatten das "Widerstand-Radio" bis Anfang November 2010 im Internet betrieben und moderiert - dann schlugen die Strafverfolger zu: Bei einer Razzia des Bundeskriminalamts in mehreren Bundesländern wurden
die 18 Angeklagten und fünf weitere Personen festgenommen.
Fast alle Angeklagten saßen seither in Untersuchungshaft. Ein Großteil der Männer sei vorbestraft gewesen - teilweise erheblich, hieß es. Dabei ging es unter anderem um Gewalt- und Sexualstraftaten. Das Gericht beschloss, diverse Computer, Laptops, Schlagringe und einige andere Besitztümer der Verurteilten einzuziehen.