Urteil US-Gericht entscheidet gegen Internet-Tauschbörsen
Im Streit mit kostenlosen Internet-Tauschbörsen hat die US-Unterhaltungsindustrie vor dem Obersten Gerichtshof einen Sieg errungen. Laut einem am Montag in Washington veröffentlichten Urteil des höchsten US-Gerichts können die Betreiber von Tauschbörsen wie Grokster oder Morpheus für Verstöße gegen das Urheberrecht juristisch haftbar gemacht werden. Hollywood-Studios und die Musikindustrie machen die Betreiber der Online-Börsen direkt dafür verantwortlich, dass hunderttausende Nutzer mit Hilfe dieser Programme Musiktitel und Filme illegal kopieren.
Obwohl die beiden angeklagten Firmen seit Jahren jede Signifikanz verloren haben, dürfte das Urteil für die Betreiber von P2P-Angeboten heftige Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Prozess vor dem Obersten Gerichtshof war eine "Altlast" der Prozesswelle gegen P2P-Entwickler, die mit den Klagen gegen Napster im Jahre 2000 begonnen hatte. Zwischenzeitlich hatten Grokster und Morpheus Etappensiege errungen, bei denen niedrigere Instanzen die Börsenbetreiber für nicht haftbar für die Verfehlungen ihrer Nutzer erklärt hatten.
Zunächst 2003 war ein Bezirksgericht, ein Jahr darauf auch das Berufungsgericht den Börsenbetreibern in ihrer Argumentation gefolgt, dass sie nicht für den Missbrauch einer potenziell legal zu verwendenden Software verantwortlich gemacht werden könnten. Die klagenden Musikindustrieverbände hatten sich damit nicht zufrieden geben wollen und zogen den Prozess bis zur letzten Instanz durch. Sie argumentierten, über 90 Prozent der Börsennutzer verletzten gezielt Urheberrechte.
"Hier geht es um die Frage", sagte vor der Urteilsverkündung Mitch Bainwol, Chef der mächtigen US-Musiklobby RIIA, "ob man ein Geschäftsmodell entwerfen darf, das auf der Verletzung von Copyrights basiert."
Für Fred von Lohalm, den prominenten Anwalt der Electronic Frontier Foundation, der die angeklagten Börsen kostenfrei vertrat, ging es dagegen um den Fortbestand einer neuen, gerade erst erblühenden Software-Branche. Er, ließ er die Presse vor dem Urteil wissen, befürchte einen "Domino-Effekt" von einem Urteil gegen die Börsen, der für viele kleinere Firmen bedeuten werde, erst gar keine Finanzierung mehr zu finden.
Tatsächlich dürfte dem Urteil nun eine Welle von Klagen gegen P2P-Entwickler und Börsenbetreiber folgen. Aufmerksam beobachtet wurde der Prozess auch in Australien, wo sich seit mehr als einem Jahr die Betreiber der einstmals größten Börse KaZaA wegen einer ähnlich gelagerten Anklage verantworten müssen. Vertreter von KaZaA hatten auch im US-Prozess ausgesagt. Das Urteil richtet sich vornehmlich gegen Betreiber und Entwickler von P2P-Software, die auf diese Software und den Daten-Tauschakt ihr Geschäftmodell gründen.
Schwerer dürfte der Musikindustrie nach wie vor die Verfolgung anderer, dezentral organisierter und "Firmenloser" Börsen wie eDonkey oder BitTorrent fallen, die seit mehreren Jahren die klassischen P2P-Börsen abgelöst haben.
Torrents: Ein anderer Fall
Bei ihnen handelt es sich nur um Software zur Verteilung großer Datenmengen, auch finanzielle Interessen dürften ihnen schwer nachzuweisen sein. Das Urteil gegen Grokster und Morpheus war von Richter David H. Souter so begründet worden, dass ein Entwickler für Copyright-Verletzungen auch durch Dritte haftbar sei, wenn diese Software zum Zwecke der Copyright-Verletzung in Umlauf gebracht wurde. Davon aber kann zumindest im Falle BitTorrent keine Rede sein: Die Software wird auch von vielen Firmen für legale Anwendungen genutzt.
Seit circa zwei Jahren hatten sich die Branchenvertreter der Entertainment-Industrie darauf verlegt, statt der Betreiber die Nutzer von P2P-Börsen zu verklagen. Seit Dezember 2004 forcieren verschiedene Branchenverbände Klagen gegen Betreiber von BitTorrent- und eDonkey-Seiten, über deren Webseiten Zugänge zu Daten geschaffen wird, die durch Coyprights geschützt sind.
Auch in dieser Hinsicht konnte Industrie am Montag einen Sieg verbuchen: In Australien gab das Oberste Gericht einer Klage gegen die Systemadminstratoren Melissa O. und Ryan B. statt, die einer Aufforderung, Verweise auf Torrent-Dateien von ihrer Webseite zu entfernen, nicht nachgekommen waren.
Viele Torrent-Seitenbetreiber verweisen darauf, dass sie nicht aktiv an Copyright-Verletzungen beteiligt seien, da sie selbst keine solcherart geschützten Dateien anböten. "Torrents" sind Dateien, die Kennzeichen und Ortsangaben zu einer zum Download angebotenen Datei enthalten. Der eigentliche Dateitransfer läuft in Torrent- und eDonkey-Netzen nur zwischen den miteinander verbundenen Nutzern.