US-Gerichtsurteil Surfen im Büro darf nicht Job kosten

Ein amerikanischer Richter wollte keinen Unterschied zwischen Zeitunglesen und dem Surfen im Web sehen. Wer im Büro gelegentlich im Internet stöbere, ohne seine Arbeit zu vernachlässigen, dürfe nicht entlassen werden.

Toquir Choudhri, der seit 14 Jahren als Angestellter der Stadt New York arbeitet, war gewarnt worden. Er solle gefälligst im Büro die Finger vom Internet lassen, hatte ihm ein Vorgesetzter erklärt. Bei einer Untersuchung war herausgekommen, dass Choudhri unter anderem Nachrichten- und Reiseseiten während seiner Arbeitszeit besucht hatte.

Schließlich landete die Sache vor Gericht. Der zuständige Arbeitsrichter John Spooner wollte im Verhalten Choudhris allerdings keinen Grund für eine Entlassung sehen. "Es sollte berücksichtigt werden, dass das Internet zu einem modernen Äquivalent des Telefons oder der Tageszeitung geworden ist", schrieb der Richter in seiner Urteilsbegründung. Es ermögliche eine Kombination aus Kommunikation und Information, die viele Angestellte sowohl zu Hause als auch im Büro nutzten.

Wenn die Stadtverwaltung den Beschäftigten private Telefonate erlaube, solange die Arbeitsleistung nicht in Mitleidenschaft gezogen werde, müsse dies auch für die private Nutzung des Internets gelten.

Ganz ohne Strafe kam Choudhri freilich nicht davon: Spooner erlaubte einen Eintrag in die Personalakte. Martin Druyan, der Anwalt des Angestellten zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Der Richter urteilte zu unseren Gunsten, weil nicht bewiesen werden konnte, dass Arbeit liegen geblieben ist oder Anrufe nicht angenommen wurden", sagte er gegenüber "Cnet".

Im Februar hatte New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg einen Angestellten der Stadt gefeuert, nachdem er diesen beim Solitaire-Spielen im Büro beobachtet hatte. Die Entscheidung des Richters im Fall Choudhri könnte auch Konsequenzen für diesen Fall haben.

hda

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