Vorratsspeicherung
30.000 klagen in Karlsruhe - größte Verfassungs-Beschwerde aller Zeiten
Megaprotest in Karlsruhe: 30.000 Gegner der Massenspeicherung von Internet- und Telefondaten haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das ab morgen rechtskräftige Gesetz eingereicht. Wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" wollen sie per einstweiliger Anordnung einen sofortigen Stopp der Regelungen erreichen.
Berlin/Hamburg - Für die Beschwerde lägen Vollmachten von rund 30.000 Bürgern vor, teilte der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" in Karlsruhe mit. Die Klage wäre damit die größte in der Geschichte der Bundesrepublik. Voraussetzung war die kürzlich erfolgte Verkündung der umstrittenen Regelung im Bundesgesetzblatt. Die 150-seitige Klageschrift beinhaltet auch den Antrag, die durch das Gesetz ermöglichte Datensammlung durch eine Einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
Das Gesetz zur Überwachung der Telekommunikation und der Speicherung von Daten auf Vorrat war am vergangenen Mittwoch von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet worden und soll zum 1. Januar in Kraft treten.
Um gegen Terrorverdächtige besser ermitteln zu können, werden Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger künftig ein halbes Jahr lang gespeichert und neue Regeln für die Telefonüberwachung eingeführt.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die Maßnahme für "einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates", jeder Bürger werde ohne Grund wie ein potentieller Straftäter behandelt.
Vorratsdatenspeicherung
Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, Informationen zu Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie sollen protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, seit 2009 auch, wer wann das Internet benutzt und an wen E-Mails versandt hat.
Kritiker fürchten, dass das Gesetz die Bürger unter Generalverdacht stellt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht das Gesetz sogar als Bedrohung der Bürgerrechte. Mehrere Verfassungsbeschwerden wurden eingereicht. Die Verfassungsrichter müssen nun über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes entscheiden.
Die EU-Richtlinie, auf der das deutsche Gesetz basiert, verbietet klar, dass Inhalte von E-Mails, Telefonaten und Web-Recherchen gespeichert werden. Es dürfen auch "keinerlei Daten, die Aufschluss über den Inhalt einer Kommunikation geben, auf Vorrat gespeichert werden". Allerdings ist bei den Protokollen einiger Dienste, etwa E-Mail, technisch nicht ohne weiteres sauber zwischen Inhalten (etwa Betreffzeile) und Transportdetails (E-Mail-Adressen) zu trennen.
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können auf die Daten zugreifen, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Ohne richterliche Anordnung dürfen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst auf die gespeicherten Daten zurückgreifen.
Insgesamt haben den Angaben zufolge rund 30.000 Gegner der Datenspeicherung einen Berliner Rechtsanwalt zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde beauftragt. Da die Vollmachten aber noch nicht alle bearbeitet werden konnten, sei die 150-seitige Schrift zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht worden.
hil/dpa
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