Bundesgerichtshof
WarnWetter-App darf nur Unwetterwarnungen gratis zeigen
Entscheidung im Rechtsstreit mit WetterOnline: Der steuerfinanzierte Deutsche Wetterdienst darf Regenradar, Blitzortung und UV-Messwerte nicht kostenlos und werbefrei in seiner App zeigen.
Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) endet ein seit 2015 andauernder Rechtsstreit um eine Wetter-App: Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf seine App "WarnWetter" mit all ihren Informationen nicht komplett kostenlos und werbefrei anbieten.
Der DWD als meteorologischer Dienst der Bundesrepublik ist eine Behörde, ihr Auftrag ist in einem eigenen Gesetz festgelegt, dem DWDG. Zu diesen Aufgaben gehört die Herausgabe amtlicher Unwetterwarnungen. Die darf WarnWetter auch künftig ohne Einschränkungen anzeigen. Das gilt jedoch nicht für Angebote wie das Regenradar, die Blitzortung oder Informationen zur UV-Strahlung
Ein privater Konkurrent, die WetterOnline GmbH aus Bonn, hatte das bereits 2017 vor dem Landgericht Bonn erwirkt. WetterOnline bietet seine App in einer kostenlosen, werbefinanzierten sowie in einer werbefreien, aber dafür kostenpflichtigen Variante an. Das Unternehmen fürchtet um Nutzer, wenn der DWD mit Steuergeld eine Gratis-App ohne Werbung am Markt hat.
"Die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage überschritten"
Wegen des Streits bietet der Wetterdienst seine App in der Vollversion mittlerweile nur noch gegen Bezahlung an, für einmalig 1,99 Euro. Gegen die Entscheidung des Landgerichts hatte der DWD aber Berufung eingelegt und damit 2018 einen Teilerfolg erzielt. Der BGH aber hob das Berufungsurteil nun auf.
Der DWD habe mit der App in ihrer ursprünglichen Version "die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 Abs. 6 DWDG überschritten", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts, "weil sich die Inhalte der unentgeltlichen WarnWetter-App nicht auf Wetterwarnungen beschränkten, sondern darüber hinaus zahlreiche allgemeine Wetterinformationen enthielten". Deshalb sei die WarnWetter-App "als geschäftliche Handlung anzusehen und an den Regeln des Wettbewerbsrechts zu messen".
Wie jeder andere Anbieter müsse der DWD dementsprechend für seine App entweder "unmittelbar eine Vergütung verlangen" oder - wenn die App kostenlos ist - alles jenseits von Unwetterwarnungen durch Werbung refinanzieren. Die Regelungen hätten "den Zweck, die Betätigung des DWD auf dem Markt der meteorologischen Dienstleistungen zum Schutz privatwirtschaftlicher Mitbewerber zu begrenzen".