Wegweisendes Urteil Bundesgerichtshof entscheidet über heimliche Online-Durchsuchungen

Gerade erst wollte das Innenministerium die technischen Voraussetzungen für die Online-Durchsuchung von Computern verbessern. Doch erlaubt das Gesetz das heimliche Ausspähen der Festplatten überhaupt? Darüber entscheidet heute der Bundesgerichtshof.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet heute, ob der Staat heimlich die Computer von Beschuldigten durchsuchen kann. Mit dem für die Praxis der Ermittler wichtigen Beschluss will der BGH klären, ob die bisherigen gesetzlichen Grundlagen für das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten ausreichen. Ein BGH-Ermittlungsrichter hatte dies im Februar vergangenen Jahres bejaht, ein anderer im November verneint. Die Bundesanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt, so dass nun abschließend entschieden werden muss.

BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit hatte eine Anwendung der Vorschrift über die Hausdurchsuchung abgelehnt, weil diese offen und in Anwesenheit des Betroffenen stattfinde, während das Ausspähen von Daten mittels sogenannter Trojaner heimlich vor sich gehe. Er verglich solche Maßnahmen mit dem großen Lauschangriff, weil die gespeicherten Daten oft ähnlich vertraulich seien wie eine Unterhaltung in der eigenen Wohnung.

Die Entscheidung ist brisant, weil das Bundesinnenministerium erst vor kurzem die technischen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen beim Bundeskriminalamt verbessern wollte. Damit sollte unter anderem die Aufklärung möglicher Terrorplanungen verbessert werden. Wenn der BGH die bisherigen Vorschriften als nicht ausreichend einstuft, müsste zunächst eine neue Regelung geschaffen werden.

Die Online-Durchsuchung wurde in der Vergangenheit bereits gegen Beschuldigte eingesetzt, etwa um die Mails mutmaßlicher Mitglieder einer kriminellen Bande zu lesen. Das Durchforsten kann nur stattfinden, solange der Computer des Beschuldigten eingeschaltet ist. Die Maßnahme muss von einem Richter angeordnet werden.

phw/AP/dpa

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