AGB bei Facebook-Messenger WhatsApp muss Deutsch lernen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp sind über 23.000 Zeichen lang. Wer sie verstehen will, muss gut Englisch können. So geht das nicht, urteilt ein deutsches Gericht.
WhatsApp-Logo

WhatsApp-Logo

Foto: Ritchie B. Tongo/ dpa

Das Berliner Kammergericht hat den Messenger-Dienst WhatsApp verpflichtet, auf seiner deutschen Internetseite auch eine deutschsprachige Version seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen  (AGB) anzubieten.

Außerdem stellten die Richter einen Verstoß gegen das Telemediengesetz fest: Neben einer E-Mail-Adresse fehlte eine zweite Möglichkeit zur schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme wie ein Formular oder eine Telefonnummer.

AGB von Unternehmen seien für Verbraucher oft "schwer verständlich", erklärte der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV), Klaus Müller, am Dienstag . "Dass die Millionen deutschen Nutzer von WhatsApp diese nicht auch noch einer fremden Sprache hinnehmen müssen, ist auch ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen."

Der VZBV und WhatsApp streiten sich seit mehr als zwei Jahren vor den Berliner Gerichten über die Notwendigkeit, neben der englischen auch eine deutsche Fassung der AGB zur Verfügung zu stellen. Auch das jetzige Urteil ist nach Angaben der Verbraucherschützer unter Umständen noch nicht endgültig. Die Richter hätten zwar keine Revision zugelassen. Aber der zu Facebook gehörende Mitteilungsdienst könnte dagegen eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, müssten die AGB übersetzt werden. Sollte das Unternehmen dem nicht nachkommen, drohe ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, sagte eine Gerichtssprecherin.

Nach Angaben des VZBV folgten die Richter der Argumentation, dass es für Nutzer nicht zumutbar sei, juristische, vertragssprachliche und kommerzielle Fachformulierungen aus einer Fremdsprache zu übersetzen. Verbreitet sei hierzulande nur Alltagsenglisch. So lange WhatsApp keine Übersetzung anbiete, seien die Klauseln intransparent und unwirksam.

Das Berliner Landgericht hatte in der Angelegenheit ursprünglich im Mai 2014 ein sogenanntes Versäumnisurteil gegen den Dienstanbieter gesprochen , dieses aber später teilweise aufgehoben, nachdem WhatsApp fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte. Dagegen war der Bundesverband der Verbraucherzentralen dann in nächsthöherer Instanz vorgegangen.

Die WhatsApp-Geschäftbedingungen  haben derzeit rund 23.000 Zeichen Text, zusätzlich gibt es noch rund 17.000 Zeichen Datenschutzhinweise.

mbö/AFP/dpa

Mehr lesen über

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten