Youporn-Blockade Jugendschützer träumen vom Minderjährigen-Internet

Deutsche Internet-Provider sollen Web-Angebote sperren, die wie Youporn auf dem Index stehen. Entsprechende Selbstverpflichtungen fordern Jugendschützer von den Zugangs-Anbietern – so würden das Google und Co. in Deutschland schließlich auch machen.

Seit einem halben Jahr ist das US-Portal Youporn in Deutschland indiziert, weil hier jedermann Porno-Clips unkontrolliert hochladen und abrufen kann. Doch die Seite ist weiter problemlos abrufbar. Die Zentralstelle für Web-Jugendschutz der Bundesländer jugendschutz.net verlangt deshalb nun "freiwillige Selbstverpflichtungen der Zugangsanbieter, so wie sie bereits im Bereich der Suchmaschinen existieren".

Thomas Günter, Justiziar von jugendschutz.net sagte zu SPIEGEL ONLINE, die Internet-Provider sollten "für freiwillige Sperrungen auf die Indizierungsliste der Bundesprüfstelle zurückgreifen". Ein Beispiel für solch eine Selbstverpflichtung ist Google: Die Suchmaschine hat Youporn-Treffer aus ihrem deutschen Suchindex entfernt.

Jugendschutz.net räumt ein, dass von Behörden erlassene Sperrverfügungen derzeit wenig effektiv sind. Mit solchen behördlichen Sperr-Verfahren ist die Bezirksregierung Düsseldorf gescheitert. Jugendschützer Günter: "Die Durchsetzung ist mit langwierigen Verwaltungsverfahren verbunden." Man lasse den Rechtsrahmen zur Durchsetzung von Sperrverfügungen derzeit von Gutachtern prüfen.

Während die Jugendschützer mit der Durchsetzbarkeit von Sperren hadern, versucht ein deutscher Anbieter von Online-Erotik, Youporn per Wettbewerbsrecht sperren zu lassen. Das Landgericht Frankfurt hat bereits den Provider Arcor per Beschluss zur Sperre verpflichtet. Zwei weitere Prozesse stehen an, 19 Abmahnungen gegen Provider sind bekannt.

Thomas Günter von Jugendschutz.net gibt zu, dass "bei einer so bekannten Type-In-Domain wie Youporn nur die Sperrung einen wirksamen Schutz gewährleistet". Der Jurist wünscht sich "differenzierte Sperrmaßnahmen", Erwachsenen solle der Zugriff ermöglicht werden, sofern sie "als volljährig identifiziert wurden".

Die Behörden hoffen aber weiterhin auf Selbstverpflichtungen der Provider. Justiziar Günter: "Wünschenswert wäre es, dass Zugangsprovider freiwillig unterschiedliche Zugänge für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten."

lis

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