Hamburger Gerichtsurteil
YouTube muss Videos nach Hinweis sperren
Die Gema und YouTube tragen ihren Streit um Urheberrechtsverletzungen weiter vor Gericht aus. Drei aktuelle Urteile bringen mehr Klarheit in Detailfragen, ein Ende des Konflikts ist aber nicht absehbar.
YouTube-Logo auf einem Smartphone: Rückschlag für die Google-Tochter
Foto: Sebastian Kahnert/ dpa
Seit Jahren streiten die Internet-Videoplattform YouTube und der Rechteverwerter Gema über Musikvideos, jetzt hat das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) zum Thema geurteilt. Die Richter entschieden am Mittwoch, dass der Videodienst des Suchmaschinenbetreibers Google haftbar gemacht werden kann, wenn er bestimmten Kontrollen bei hochgeladenen Musikvideos nicht nachkommt. Damit folgten sie einem Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem April 2012.
Vor dem OLG ging es um die Frage, ob und in welcher Form YouTube verhindern muss, dass Internetnutzer geschützte Musikvideos illegal hochladen. Laut dem Gericht sind die Betreiber von Internetangeboten nicht verpflichtet, die Inhalte zu überwachen oder nach illegalen Tätigkeiten ihrer Nutzer zu forschen.
Wenn ein Dienstanbieter aber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen werde, müsse er das Angebot sperren und dafür sorgen, dass es möglichst nicht zu weiteren Verstößen komme. Der Umfang seiner Verpflichtungen ergebe sich daraus, "was dem Betreiber nach den Umständen des jeweiligen Falles zuzumuten ist", hieß es in einem Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen 5 U 175/10.
Streit um zwölf Musiktitel
Im anderen Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen 5 U 87/12 ging es konkret um zwölf Musiktitel, die die Gema wegen Rechtsverletzung auf der YouTube-Seite sperren lassen wollte. Das Landgericht Hamburg sah einen Verstoß YouTubes bei sieben Titeln - eine Einschätzung, die das OLG jetzt bestätigte. YouTube habe in diesen Fällen nicht sofort die Videoclips gesperrt, nachdem der Dienst von der Gema über die Urheberrechtsverletzung informiert worden sei. Bei fünf Titeln hatte das Landgericht keine Pflichtverletzung gesehen.
Sowohl die Verwertungsgesellschaft, die die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern vertritt, als auch YouTube hatten gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Beide Urteile des OLGs sind nicht rechtskräftig, Revisionen vor dem Bundesgerichtshof sind möglich.
Am Dienstag war die Gema in einem Schadensersatzprozess vor dem Landgericht München gegen YouTube unterlegen. Die Verwertungsgesellschaft hatte von YouTube Geld für Musikvideos gefordert: 0,375 Cent für jeden Abruf bestimmter Musikvideos, was einem Streitwert von rund 1,6 Millionen Euro entsprach. Gegen das Urteil kann vor dem OLG München Berufung eingelegt werden.