Henryk M. Broder siegt vor Gericht YouTube muss Kanal der »Achse des Guten« wiederherstellen

YouTube selbst kommentiert das Verfahren nicht
Foto: DPADer Kanal des neurechten Blogs »Achse des Guten« um den Publizisten Hendryk M. Broder muss von YouTube wiederhergestellt werden, zumindest vorerst. Über eine entsprechende einstweilige Verfügung berichtete »t-online« am Dienstag. Die Videoplattform hatte den Kanal »AchGut Pogo« mit 113.000 Abonnenten kurz vor Weihnachten gelöscht, weil er binnen 90 Tagen dreimal gegen die Community-Standards verstoßen habe. Die Betreiber waren am Landgericht Karlsruhe dagegen vorgegangen.
Ihr Rechtsanwalt, Joachim Steinhöfel, argumentierte unter anderem, YouTube habe ein zuvor selbst geprüftes und freigeschaltetes Video als dritten Verstoß gewertet und damit als Anlass für die Sperrung genommen. Der Clip mit dem Titel »Das Staatsvirus« war im Frühjahr des vergangenen Jahres 14 Tage lang abrufbar und seit dem 27. Mai 2021 verschwunden. YouTube hatte das Video wegen »medizinischer Fehlinformationen« gesperrt.
Am 16. Dezember war es wieder freigeschaltet worden, weil eine erneute Überprüfung keine Verstöße gegen die Community-Richtlinien ergeben habe. Am 22. Dezember bemängelte YouTube dieses Video erneut – und sperrte den Kanal. Ein YouTube-Sprecher sagte »t-online«, das Unternehmen kommentiere laufende Verfahren nicht.
Steinhöfel kritisierte, mit seinem Vorgehen ignoriere YouTube die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der hatte im vergangenen Juli im Fall von Facebook entschieden, dass Plattformbetreiber zwar Beiträge löschen und Nutzerinnen und Nutzer sperren dürfen, wenn deren Beiträge gegen die hauseigenen Richtlinien verstoßen. Aber die Betroffenen müssen vor einer drohenden Löschung informiert werden und Gelegenheit bekommen, sich zu erklären.
Der Kanal ist aber noch nicht wieder bei YouTube zu finden: Steinhöfel zufolge könne das vier bis sechs Wochen dauern: »Die einstweilige Verfügung muss jetzt in Irland zugestellt werden. Bis dahin setzt sich der gerichtlich untersagte Rechtsbruch fort«.