Er schrieb Hunderte Liebesbriefe, dichtete, kaufte Blumensträuße - doch alles Werben war vergebens: Ein Jurist hat eine Kollegin mit seiner Zuneigung derart belästigt, dass die Frau Anzeige erstattete. In erster Instanz war der Mann verurteilt worden, nun sprach ihn ein Berufungsgericht frei.
Metz - Ein Berufungsgericht im ostfranzösischen Metz hat Nachsicht mit einem Ex-Anwalt geübt, der eine Kollegin mit einer Lawine von unerwünschten Liebesbriefen und Blumensträußen überschüttet hatte. Das Gericht sprach den 45-Jährigen frei und hob damit eine im Dezember 2006 verhängte neunmonatige Bewährungsstrafe auf. In erster Instanz war der Mann auch verpflichtet worden, sich ärztlich behandeln zu lassen und seiner Angebeteten fern zu bleiben.
Der Franzose hatte sich 2002 unsterblich in die Kollegin verguckt und ihr innerhalb eines Jahres rund 800 Briefe und Blumensträuße nach Hause geschickt.
Die heute 40-jährige Anwältin bat den lästigen Verehrer zunächst, sie mit seinen Liebesbekundungen, die er teilweise in Verse fasste, zu verschonen. Dies schien seine Leidenschaft aber nur noch mehr anzufachen: Der Verliebte schickte laut Anklage bis zu fünf Briefe an einem Tag, manchmal auch Kataloge mit Hochzeitskleidern. Schließlich erstattete die Frau Anzeige.
Der Anwalt gab seinen Beruf auf. Heute lebt er nach Angaben seiner Verteidigerin von Sozialhilfe und lebt bei seiner Großmutter.
han/AFP
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