Unternehmerin gegen Landesregierung Van-Laack-Affäre hat Nachspiel für Laschet

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet steht wegen eines umstrittenen Auftrags an ein Modeunternehmen in Verdacht, Vetternwirtschaft betrieben zu haben. Nun befasst sich eine Prüfbehörde mit dem Fall.
Ministerpräsident Armin Laschet: Die Opposition im Landtag erhob den Verdacht der Wettbewerbsverzerrung

Ministerpräsident Armin Laschet: Die Opposition im Landtag erhob den Verdacht der Wettbewerbsverzerrung

Foto: Fabian Strauch / dpa

Die Vergabekammer Rheinland wird sich mit dem umstrittenen Auftrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung an das Textilunternehmen van Laack beschäftigen. Das bestätigte eine Sprecherin der Bezirksregierung Köln dem SPIEGEL.

Bei der Vergabekammer sei vergangene Woche »ein Nachprüfungsantrag eingegangen«, der »aktuell geprüft« werde, sagte die Sprecherin. Die Vergabekammer ist eine gerichtsähnliche Instanz, die Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber untersucht.

Kontakt über Laschets Sohn

In der Affäre um das Unternehmen van Laack steht Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) seit Tagen unter Druck. Im Frühjahr rief Laschet den Chef des Unternehmens an, die Firma erhielt später von der Landesregierung einen millionenschweren Auftrag für Corona-Schutzausrüstung, ohne vorherige Ausschreibung. Später folgten weitere Aufträge, unter anderem für die Herstellung von Schutzmasken. Der Kontakt zwischen dem Unternehmen und der Landesregierung kam über Laschets Sohn Johannes zustande, der als Model für van Laack tätig ist. Die Opposition im Landtag erhob den Verdacht der Wettbewerbsverzerrung, was Ministerpräsident Laschet zurückwies.  

CDU-Politiker Laschet (Mitte) mit seiner Frau Susanne und seinem Sohn Johannes: Die Opposition im Landtag erhob den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung

CDU-Politiker Laschet (Mitte) mit seiner Frau Susanne und seinem Sohn Johannes: Die Opposition im Landtag erhob den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung

Foto:

Henning Kaiser / dpa

Eine Kanzlei aus Frankfurt am Main, die auf Vergaberecht spezialisiert ist, hat den Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer eingereicht. Die Kanzlei vertritt in diesem Zusammenhang eine Unternehmerin aus Wuppertal, die im Frühjahr in Kooperation mit einer Textilfirma aus Borken Schutzmasken hergestellt haben soll.

»Meine Mandantin hat sich im Zuge der Pandemie dann ebenfalls an die NRW-Landesregierung gewendet und die Produktion von Corona-Schutzausrüstung angeboten, allerdings ohne Erfolg«, sagt Thomas Mösinger, der Fachanwalt für Vergaberecht ist und die Unternehmerin in dieser Sache vertritt.

Das Nachprüfungsverfahren bezieht sich auf einen Vorgang im November, damals bestellte die Landesregierung bei van Laack sogenannte Community-Masken für die Polizei. Laut der Bezirksregierung habe die Vergabekammer nun fünf Wochen Zeit, um darüber zu entscheiden, ob das Verfahren von der Landesregierung ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder nicht.

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