Ex-Freundin tyrannisiert
Stalker zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt
Der Richter sprach von einem "abscheulichen" Vorgehen: Ein 44-Jähriger hat seiner Ex-Freundin unter anderem einen Totenschädel geschickt und Nacktfotos von ihr veröffentlicht. Nun fiel im Prozess das Urteil.
Angeklagter (l.) in Aschaffenburg: "Wir haben keine Zweifel daran, dass er eine Bombe bauen wollte"
Foto: Frank Rumpenhorst / DPA
Er veröffentlichte Nacktfotos seiner Ex-Freundin, schickte ihr einen Totenschädel und baute sogar eine Rohrbombe: Ein 44 Jahre alter Stalker ist vom Landgericht Aschaffenburg zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Damit ging das Gericht noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft von fünf Jahren Haft hinaus. Die Verteidigung hatte gefordert, es bei knapp zwei Jahren zu belassen.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann die Trennung von seiner Partnerin, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, nicht akzeptieren wollte. Bewusst habe er geplant, sie zu schädigen. Die Frau berichtete in der Verhandlung von Schlafstörungen und Angstattacken.
Grab des Vaters geschändet
Die Episode mit dem Menschenschädel empfand sie eigenen Angaben zufolge als am gravierendsten. Zuvor hatte der Mann gemeinsam mit Mittätern das Grab ihres Vaters geschändet - sie hatte davon ausgehen müssen, den Schädel ihres verstorbenen Vaters vorzufinden. Das war aber nicht der Fall. Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat als Drohgebärde gegen die Frau.
Die Verteidigung erklärte, dem Bausatz für die Rohrbombe habe mit dem Sprengstoff die entscheidende Komponente gefehlt. Der Vorsitzende Richter Sebastian Geis sah das anders. Es habe sich zwar um eine Vorbereitungstat in sehr frühem Stadium gehandelt. Aber: "Wir haben keine Zweifel daran, dass er eine Bombe bauen wollte", sagte der Richter. Der Mann selbst behauptete, er habe nur ein privates Feuerwerk zünden wollen.
Richter Geis nannte das Vorgehen des Mannes "abscheulich" und "widerwärtig". "Das heißt aber nicht, dass er für alles, was ihm vorgeworfen wurde, auch verantwortlich ist", betonte er. So war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Angeklagte Einbrüche in sein Fitnessstudio fingiert hatte, um Geld von der Versicherung zu bekommen. Dafür gebe es keine hinreichenden Beweise, so das Gericht - auch wenn ihm eine solche Tat zuzutrauen sei. Insgesamt stand der Mann für ein knappes Dutzend Tatvorwürfe vor Gericht.